Post von Dr. Liebig: So meldet man seine Forderungen an

6
944
TSV 1860 München SC Preußen Münster Banner Freiheit Für Sechzig Vor Der Westkurve

In den vergangenen zwei Wochen haben diejenigen, die bereits bevor die Lichter in der KGaA ausgingen eine Dauerkarte erworben haben, Post von Dr. Max Liebig bekommen. Im Brief des Insolvenzverwalters wird unter anderem erklärt, wie man seine Forderungen anmelden kann.

Dr. Liebig: Forderung muss aktiv angemeldet werden

Jeder, für den sich aus den Unterlagen der insolventen TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA eine mögliche Forderung aus dem Erwerb einer Dauerkarte ergibt, sollte in den vergangenen Tagen einen solchen Brief erhalten haben. Dort weist der Insolvenzverwalter Dr. Liebig ausdrücklich darauf hin, dass die Forderung aktiv angemeldet werden muss. Eine automatische Berücksichtigung wird im Insolvenzverfahren nicht erfolgen.

Diese Anmeldung muss bis spätestens 20. Oktober 2026 erfolgen. Dafür steht den Löwenfans das Gläubigerinformationssystem (GIS) des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Nach einer einmaligen Registrierung per E-Mail kann dort das Insolvenzverfahren aufgerufen und die Forderung mit der im Anschreiben enthaltenen persönlichen PIN angemeldet werden.

Für die Forderungen aus den im Schreiben benannten Dauerkarten müssen laut Dr. Liebig keine zusätzlichen Nachweise hochgeladen werden. Wer darüber hinausgehende Forderungen anmelden möchte, muss dafür die entsprechenden Belege im GIS hinterlegen.

So funktioniert die Forderungsanmeldung

  1. GIS aufrufen: Über die Internetseite der Insolvenzverwaltung (https://www.inso-liebig.de/service) kann über den Punkt „Service“ -> „Gläubigerinformationssystem“ das GIS aufgerufen werden.
  2. Nutzerkonto anlegen: Wer noch kein Konto besitzt, muss sich zunächst registrieren
  3. Insolvenzverfahren aufrufen: Wer seine Forderungen (wie die meisten Löwenfans es sind) als natürliche und nicht als juristische Person anmelden will, wählt diesen Punkt bei der Verfahrenssuche aus. Hier kann das Verfahren direkt über die persönliche PIN aus dem Anschreiben gefunden werden.
  4. Forderung anmelden: Jetzt kann die bestehende Forderung (insofern sie im Anschreiben so aufgelistet wurde) ohne weitere Nachweise angemeldet werden. Achtet darauf, dass in der Forderung, für die korrekte Zuordnung, eure Kundennummer und die richtige Summe aus den Anschreiben des Insolvenzverwalters angegeben sind.

Alternativ kann die Forderung auch per E-Mail oder auf dem Postweg angemeldet werden. Das dafür vorgesehene Formular stellt Dr. Liebig auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Forderung anmelden, Verein nicht belasten

An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Anmeldung eurer Forderung weder dem e.V. noch dem neuen Profibetrieb geschadet wird. Die Forderung richtet sich gegen die insolvente KGaA und damit gegen die alte Gesellschaft. Der neue Profibetrieb ist eine eigenständige Gesellschaft und nicht Schuldner der hier beschriebenen Dauerkartenforderungen.

Wer seine Forderungen anmeldet, nimmt 1860NEU also kein Geld weg. Man macht lediglich einen eigenen Anspruch im laufenden Insolvenzverfahren geltend. Wer eine berechtigte Forderung hat, sollte deshalb von der Möglichkeit der Anmeldung Gebrauch machen.

Titelbild: CR-Fotos

0 0 votes
Artikelbewertung
Vorheriger ArtikelStimmen zum Spiel: TSV 1860 – 1. FC Nürnberg II 2:0
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
6 Comments
Newest
Oldest Most Voted
Rudel

Hab mich angemeldet, bin aber an Pjnkt 3 gescheitert, weil ich das Verfahren nicht auswählen konnte. Muss mich vielleicht in Ruhe damit nochmal befassen.

Hutti60

Mir ging’s genauso. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hab ich die PIN aus dem Schreiben dort irgendwo eingegeben. Dann müsste das Verfahren kommen.

Last edited 28 Minuten zuvor by Robert Hutt
Kraiburger

Ich habe mein Geld durch den Kreditkartenanbieter “Unter Vorbehalt” zurückerstattet bekommen.

Trotzdem habe ich Post von Dr. Liebig erhalten: Auch fast logisch, denn woher sollte Dr. Liebig denn wissen, wer sein Geld bereits zurück bekommen hat, geschweige denn auch wer “unter Vorbehalt”.

Genau dieser Vorbehalt verwirrt mich aber. Hat hierzu jemand ähnliche Erfahrungen? Bevor ich nun Kreditkartenanbieter und/oder Insolvenzverwalter anrufe, um das Schreiben ggf. als Gegenstandslos betrachten zu können, würde ich ganz gerne das Schwarrmwissen hier abfragen.

Außerdem wäre interessant zu wissen, wer als Gläubiger eintritt, wenn Karten als Fanclub, im Bedarfsfall sogar möglicherweise als “eingetragener Verein” gekauft wurden? Tritt hier der Vorstand als Gläubiger auf, bzw. wer darf am 1.12. bei der Veranstaltung teilnehmen?

Stefan Kranzberg

Habe das Geld von VISA (Sparda BW) auch zurückbekommen, aber kein Schreiben vom Insolvenzverwalter.

Last edited 1 Stunde zuvor by Stefan Kranzberg
Christian Jung

Das ist komisch… Ich habe von VISA (DKB-Bank) das Geld meiner drei Dauerkarten ebenfalls zurückerhalten und keinen Brief von Dr. Liebig bekommen. Woher er wissen soll, dass ich das Geld zurück bekommen habe? Na, weil VISA/DKB ja das Geld für die Dauerkarten für “Jung, Christian” fordern und also als Gläubiger auftreten dürfte. Insofern also irgendeine Liste vorlegen.
Die wollen die Kohle ja auch zurückhaben.
Oder ist da ein Denkfehler drin?

Der Vorbehalt war bei mir so formuliert, dass er greift, sofern ich meine Ware/Dienstleistung doch noch erhalte. Also Spiele der 3. Liga der Saison 26/27 mit 1860 auf Giesings Höhen besuchen kann.
Und das kann man ja fast ausschließen, oder? 😉

Last edited 1 Stunde zuvor by Christian Jung
Loewenberndt

Es wird im Charge-back-Verfahren grundsätzlich “unter Vorbehalt” erstattet, weil der Verkäufer der Rückzahlung innerhalb einer gewissen Frist widersprechen darf – dies jedoch begründen muss (daran scheitert die KGaA, weil sie das Bestellte ja nicht liefern kann). Zudem muss deine Bank den Widerspruch nicht akzeptieren. All das hat mir meine Bank ausführlich schriftlich erläutert – deine etwa nicht?
Ansonsten kann ich den anderen Antworten zustimmen: ich habe keine Post des IV bekommen, da bereits erstattet wurde.