Die geplante Verschärfung der Stadionverordnung des Grünwalderstadions ist trotz der großen Wellen, die die Ankündigung in 2020 geschlagen hatte, nicht vom Tisch.

Nun ist die aktualisierte Version der Beschlussvorlage auf der Webseite des RatsInformationsSystems (RIS) der Stadt München abrufbar. Die Freunde des Sechzgerstadions (FdS) sowie die Löwenfans gegen Rechts (LFGR) zeigen sich in einer Stellungnahme, welche an die Stadtratsfraktionen der SPD/Volt sowie der Grünen geschickt wurde, überrascht davon, dass trotz der sehr deutlichen Kritik von allen angehörten Beteiligten an dem Erstentwurf, durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) lediglich kosmetische Änderungen an der Beschlussvorlage vorgenommen wurden.

Was wurde in der aktuellen Version geändert?

Die auf den ersten Blick wichtigste Ă„nderung ist, dass nunmehr der Begriff “Risikospiel” gestrichen worden ist – allerdings sich an der geplanten Ausweitung der fĂĽr solche Risikospiele vorgesehenen Regelungen auf alle Spieltage sich nichts geändert hat. Dies bedeutet nun, sollte diese Vorlage tatsächlich so verabschiedet werden, dass unabhängig von der Risikoeinschätzung durch die Sicherheitsbehörden sämtliche beliebten Fantreffpunkte, wie z.B. der Löwentreff am Candidplatz, der GrĂĽnspitz sowie die Tegernseer LandstraĂźe unter diese Verordnung fallen werden – bei allen Spielen, egal welches Vereins und welcher Liga auch immer – selbst bei Spielen von Jugendmannschaften!

Die größten Leidtragenden der Verschärfung der Stadionverordnung dürften hier allerdings die Anwohner sein, für welche dieselben Einschränkungen dann an nahezu jedem Wochenende gelten würden, da es natürlich schwer sein wird, diese am Spieltag von Fans zu unterscheiden.

Die Ungenauigkeit der Begrifflichkeiten fĂĽhrt zu Unsicherheit bei den Fans

Auch die Schwammigkeit vieler aufgefĂĽhrter Begriffe wie z.B. “Fanmarsch”, fĂĽr welche keine eindeutige Definition vorgelegt werden, sorgen fĂĽr viel Diskussionsbedarf. Auch die aufgefĂĽhrten Beispiele, anhand derer ein solcher “Fanmarsch” zu erkennen sei, ist an Schwammigkeit nicht zu ĂĽberbieten:

Hierzu solle nämlich unter anderem die

  • Verwendung von Transparenten oder Bannern durch eine Personengruppe im öffentlichen Verkehrsraum zur Zuschaustellung eines sportbezogenen LebensgefĂĽhls sowie
  • Geschlossenes Auftreten einer größeren Personengruppe in der Ă–ffentlichkeit, wobei die innere Verbundenheit der Gruppierung durch Kleidung und/oder das entsprechende Verhalten, wie skandierende Rufe bzw. Gesang deutlich wird.

zählen, wobei schon jedes Kriterium für sich gesehen als Indiz für einen Fanmarsch herangezogen werden kann.

Auch hier werden keine Definitionen vorgelegt, was denn nun ein “sportbezogenes LebensgefĂĽhl” sein solle oder ab wie vielen Personen man von einer “größeren Personengruppe” sprechen kann. Sind nun fĂĽnf oder acht oder zehn Personen, die sich nicht kennen, aber wie beim FuĂźball nunmal ĂĽblich, ähnliche Kleidung tragen und zufällig gleichzeitig den Weg vom Candidplatz zum Eingang an der Westkurve antreten und gemeinsam “Sechzig” rufen, schon ein Fanmarsch? Welcher dann von der Polizei mit einem BuĂźgeld geahndet werden kann (und auch werden wird, wenn man das Auftreten der Polizei beim FuĂźball kennt?). Und wer noch schnell auf dem Weg nach oben seine Hoibe austrinken will, um die leere Flasche dort einem der Flaschensammler zu geben, soll damit auch eine Ordnungswidrigkeit begehen?

Nicht selten wird von den sogenannten Ordnungshütern über die Stränge geschlagen, was die Sanktionierung von angeblichem Fehlverhalten der Fans angeht. Man kann sich nur ausmalen, was passiert, wenn diese Verschärfung der Stadionverordnung so verabschiedet wird.

Wie konnte so ein Fehlwurf entstehen?

Dabei muss man sich wundern, wie es ĂĽberhaupt zu diesem Entwurf kommen konnte – schlieĂźlich wurden die Fans unserer Löwen bisher bei jeder Gelegenheit auch von Seiten der Polizei ĂĽber den Klee fĂĽr ihr (fast) ausschlieĂźlich vorbildliches Verhalten gelobt wurden. Versucht sich hier, ein ĂĽbereifriger Mitarbeiter des KVR auf Kosten der Löwenfans zu profilieren? Die Stellungnahmen des TSV 1860 MĂĽnchen und des Fanprojekts MĂĽnchen Blau wurden jedenfalls scheinbar nicht groĂźartig berĂĽcksichtigt.

Auch, dass die Nachbarn aus der Seitenstraße sowie Türkgücü München im Münchner Ausschuss für Sport und Sicherheit am 11.03.21 keine Einwände gegen die Verschärfung der Stadionverordnung eingebracht haben, mag nicht unbedingt hilfreich gewesen sein, sorgt allerdings kaum für Verwunderung. Beide Vereine haben sich in ihrer Geschichte nicht unbedingt als Unterstützer von Fanrechten gezeigt, sei es mangels Gelegenheit, als auch durch vor Gericht ziehen der eigenen Fans.

Die LFGR/FdS hoffen nun also, dass die Einladung an die Stadtratsfraktionen der SPD/Volt sowie der Grünen angenommen wird, um hier zusätzlich zur bereits vorliegenden Stellungnahme des Fanprojekts München Blau die Sicht der Fans auf diesen Entwurf zur Verschärfung der Stadionverordnung vortragen zu können.

 

Die Stellungnahme der LFGR/FdS im Wortlaut:

Stellungnahme zur geplanten
Verschärfung der Grünwalder-Stadionverordnung

Mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00199 hat das Kreisverwaltungsreferat die GrĂĽnwalder-Stadionverordnung erneut ĂĽberarbeitet und legt die Neufassung dem Stadtrat zur Entscheidung vor.

Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unseren Vorschlag aus dem Juni letzten Jahres aufgegriffen hat und in der nun vorliegenden Sitzungsvorlage fĂĽr den Stadtrat die sogenannte Hufeisentheorie aus der Stadionverordnung gestrichen hat. Auf weitere Kritikpunkte wurde leider nicht oder nur unzureichend eingegangen.

Wegfall der „Risikospiele“ ist nur eine kosmetische Korrektur

Die wichtigste Änderung ist wohl, dass das Wording „Risikospiele“ gestrichen wurde – allerdings sollen die Regelungen, die bislang nur für vorher bekannt gemachte „Risikospiele“ galten, nun unabhängig von der Risikoeinschätzung der Sicherheitsbehörden für alle Partien gelten.

Damit fallen beliebte Treffpunkte wie die Tegernseer LandstraĂźe, der GrĂĽnspitz und der Candidplatz vier Stunden vor und zwei Stunden nach den Spielen unter die Verordnung, die bislang bei Nicht-Risikospielen nur innerhalb des Stadions galt. Somit sind auch Anwohner*innen und Passant*innen von der Verordnung betroffen, die die Spiele nicht besuchen.
Dies trifft auch auf die Spiele der anderen beiden Mannschaften mit weit weniger Besucher*innen im Sechzgerstadion zu – hier sind die Leidtragenden vor allem die Anwohner*innen.
Zwar schreibt das Kreisverwaltungsreferat, dass Anwohner*innen von der Verordnung ausgenommen seien – wie man diese aber von Stadionbesucher*innen unterscheiden möchte, wird allerdings nicht ausgeführt.

Dass das Wort Risikospiele nicht mehr enthalten ist, ist also allenfalls eine kosmetische Korrektur.
Da hilft es auch nichts, dass vorgebracht wird, es handele sich nicht um eine Verschärfung, da Regelungen und Umgriff auch bislang schon in der Verordnung gestanden hätten – nur im nächsten Satz zugeben zu mĂĽssen, dass nun bei allen Herrenspielen im GrĂĽnwalder Stadion das Stadionumfeld miteinbezogen wird.

Unklare Formulierungen ermöglichen willkürliche Bußgelder

Auch schwammige Formulierungen wie zum Beispiel „Fanmarsch“ (Ab wie vielen Personen handelt es sich um einen „Fanmarsch“?) oder „Gegenstände oder Kleidung in einer Art und Weise zu nutzen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“ (Zählt ein bei Fußballspielen nicht unüblicher Fanschal oder ein in Pandemiezeiten unerlässlicher Mund-Nasen-Schutz dazu?) sind weiterhin enthalten.

Dies führt dazu, dass Bußgelder verhängt werden können, wenn die Polizei der Ansicht ist, dass eine kleine Gruppe Fans auf dem Weg ins Stadion einen Fanmarsch bilden und eine*r davon vielleicht den Schal etwas zu weit über das Kinn gezogen hat.

Zumindest bezüglich des Begriffs „Fanmarsch“ versucht sich das KVR in einer Definition. Diese trifft aber auf alle Heimspiele der Löwen zu – jedenfalls können wir uns an kein Spiel in den letzten Jahren (mit Zulassung von Zuschauer*innen) erinnern, bei dem keine größere „Personengruppe in der Öffentlichkeit, wobei die innere Verbundenheit der Gruppierung durch Kleidung und / oder
das entsprechende Verhalten, wie skandierende Rufe bzw. Gesang deutlich
wird“ aufgetreten wäre.

Dass „jede polizeiliche Maßnahme stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss“, klingt in den Ohren von Fußballfans angesichts der Erfahrungen mit der Polizei wie blanker Hohn.

Mit Kanonen auf Spatzen

Wir bleiben der Meinung: Die Sicherheitsbehörden haben durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend Befugnisse, die nicht durch eine kommunale Verordnung ausgeweitet werden müssen – hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Des Weiteren möchten wir daran erinnern, dass seit der Rückkehr der Löwen ins Grünwalder Stadion das Verhalten der Fans von vielen Seiten gelobt wurde – einschließlich der Polizei und Stadtverwaltung. Umso erstaunlicher ist es für uns, dass es für notwendig erachtet wird, die Stadionverordnung in der vorgelegten Fassung beschließen zu lassen. Die Begründung mit (ohnehin strafrechtlich relevantem) Verhalten von Gästefans in einem Einzelfall und vier Fällen von ins Stadion eingebrachten Gegenständen, deren Inhalt man nicht kennt, ist mehr als dünn. Wie hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein soll, ist für uns nicht verständlich.

Das Argument, dass bauliche Maßnahmen an der Fröttmaninger Arena vor der Herren-EM im Juni Änderungen an der Grünwalder-Stadionverordnung notwendig machen, können wir ebenfalls nicht nachvollziehen.

Wir laden daher die Stadtratsmitglieder ein, sich selbst ein Bild der Lage zu machen, sobald wieder Zuschauer*innen zugelassen sind. Somit können sie selbst bewerten, ob bei Fußballspielen halb Giesing ein Risikogebiet ist, wie es die Vorlage suggeriert. Einige, die ohnehin regelmäßig die Spiele besuchen oder im Stadionumfeld wohnen, haben diese Frage bislang verneint.

In diesem Zusammenhang möchten wir uns auch beim TSV 1860 und dem Fanprojekt für ihre Unterstützung in den entsprechenden Gremien bedanken.

Unsere Stellungnahme vom Juni 2020 kann auf unserer Homepage aufgerufen werden.

Löwenfans gegen Rechts im April 2021

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