Am kommenden Sonntag, dem 21.06., beginnt um 10 Uhr in der Kulturhalle Zenith die Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V.. Damit alle Mitglieder vor der Versammlung bestens informiert sind, hat der Verein die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, von denen wir euch hier die relevantesten wiedergeben wollen. Das vollständige FAQ, sowie weitere Informationen zur Mitgliederversammlung findet ihr auf der e.V.-Homepage.
Fragen und Antworten zur Mitgliederversammlung
Organisatorisches
- Kann ich meine Kinder mitnehmen, wenn diese keine Mitglieder des Vereins sind? Gerne dürfen Sie Ihre eigenen Kinder mitbringen, solange diese noch nicht volljährig sind. Sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.
- Darf ich Gäste/Angestellte/Hilfspersonen mitbringen? Nein, es sei denn, diese Personen sind Mitglieder des Vereins. Ausnahmen gelten nur für eigene, nicht volljährige Kinder.
- Kann ich auch später kommen? Natürlich, Sie werden am Eingang registriert.
- Wie lange dauert die Mitgliederversammlung? Es kommt auf die „Diskussionslust“ der Mitglieder an, die Versammlung ist auf ca. sieben Stunden veranschlagt.
- Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen? Ja, nach Abstimmung mit dem Ordnungsdienst. Es gibt aber einen Getränke- und Verpflegungsservice.
- Gibt es lange Warteschlangen? Zu Stoßzeiten kann es durchaus Warteschlangen geben.
- Darf ich Fotos machen? Nein.
- Ist der Veranstaltungsort behindertengerecht? Ja, alle Locations sind barrierefrei zu erreichen und verfügen über die entsprechenden Sanitäranlagen.
Allgemeines
- Warum findet die Mitgliederversammlung statt? Die Satzung des Vereins sieht eine jährliche Mitgliederversammlung vor. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. Somit kommt ihr eine hohe Bedeutung zu. In der Satzung sind die verschiedenen Aufgaben der Mitgliederversammlung im Detail geregelt. Viele Aufgaben im Verein können ohne die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden.
- Ich habe keine Einladung bekommen, darf ich trotzdem teilnehmen? Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Vereins.
- Ich habe meinen Mitgliedsausweis für das laufende Geschäftsjahr nicht zur Hand, darf ich trotzdem zur Veranstaltung? Sie können sich am Eingang ebenfalls registrieren lassen. Ihre Mitgliedsdaten werden über unser Mitgliederverwaltungssystem geprüft. Ggf. kann auch anhand eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins festgestellt werden, wer Mitglied ist.
- Ich bin gerade erst eingetreten, darf ich trotzdem teilnehmen? Ja. Für die Teilnahme spielt die Dauer der Mitgliedschaft keine Rolle. Nur um wahlberechtigt zu sein, ist eine Mindestdauer von einem Jahr Voraussetzung.
- Ich habe an dem Tag leider keine Zeit, darf ich jemand anderen hinschicken? Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden. Ausnahmen gelten für schwerbehinderte Mitglieder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht teilnehmen können. Bitte lesen Sie für die Voraussetzung einer solchen Stellvertretung die Vereinssatzung, Ziffer III.10.1.











Und was ist jetzt mit der Online Abstimmung🤣, duckundweg
Das ist ein absoluter Skandal. Da werden aktiv und gezielt all jene von der Mitbestimmung ausgeschlossen, denen es nicht wichtig genug ist zu kommen.
Und die im Kreisverkehr noch dazu
60ig (oder 60zig) ist Profifussball. Was interessieren mich die Abteilungen. Ich will nur den Verwesungs-, Verzwergungs- oder Versagerrat abwählen. Deshalb Onlinewahl. Darauf erstmal ein Öttinger. :-)))
Kurze Frage zur MV als Mitglied, kann man kommen und sich registrieren lassen und dort vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und abgeben. Möchte nicht zu lange dort verweilen, da ich noch einen anderen Termin habe.
Kann also nicht den ganzen Tag dort verbringen.
Wäre das möglich? Kann mich da bitte jemand aufklären.
Danke und Gruss
Nein das geht nicht!
Die Wahlen werden erst zum jeweiligen Tagesordnungspunkt durchgeführt, also nein, es ist nicht möglich.
Ganz allgemein, nicht zwingend auf deine Situation bezogen, ist es ja auch Sinn einer Mitgliederversammlung, diese nicht nur zur puren Stimmabgabe durchzuführen, sondern auch als Ort des Austausches abzuhalten. Dazu gehört vor der Stimmabgabe eine Vorstellung der Kandidaten sowie eine Aussprache.