01.09.2026 – TSV 1860 KGaA geht in die Insolvenz

Mit Spannung ist der 01.09. erwartet worden, die große Überraschung blieb jedoch aus: Die TSV 1860 KGaA geht offiziell in die Insolvenz. Damit ist auch klar: Der Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig hält eine Sanierung offensichtlich für nicht mehr möglich.

Wie aus dem offiziellen Portal für Insolvenzbekanntmachungen hervorgeht, wurde das Insolvenzverfahren über die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sowie über die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH eröffnet.

Die entsprechenden Verfahren werden unter den Aktenzeichen 1502 IN 2387/26 beziehungsweise 1502 IN 2389/26 geführt.

Hinweis auf der Seite des Insolvenzverwalters Liebig

Auf der Homepage des Insolvenzverwalters Dr. Max Liebig befindet sich auf der Startseite prominent platziert ein Hinweis für alle Gläubiger der TSV 1860 KGaA. Dort steht in einem gelben Kasten:

Hinweis zum Verfahren TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ist am 01.09.2026 eröffnet worden (Beschluss). Als Gläubiger mit Forderungen gegenüber dem TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA werden Sie in Kürze postalisch über die weiteren Schritte für die Anmeldung Ihrer Forderungen informiert und erhalten einen sogenannten GIS-PIN. Die elektronische Eingabe Ihrer Forderung kann sodann mit dem Ihnen übermittelten GIS-PIN über unser Gläubigerinformationssystem erfolgen.

Für allgemeine Fragen finden Sie weitere Informationen in unseren FAQs zum Verfahren.

Spielbetrieb der Fußballmannschaft des TSV 1860 nicht betroffen

Nicht davon betroffen ist die aktuelle Fußballmannschaft des TSV 1860. Der TSV München von 1860 eV hatte vor wenigen Wochen eine neue Gesellschaft für den Spielbetrieb gegründet. Die KGaA hat kein gültiges Spielrecht mehr.

Der TSV 1860 spielt am heutigen Abend im Toto-Pokal daheim im Sechzgerstadion gegen Buchbach, Karten gibt es noch online und an der Tageskasse.

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6 Comments
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Fred

Es geht zumindest neben dem Platz nach Plan. Sehr gut. Ich kann es immer noch nicht glauben, dass dieses Elend endlich beendet ist!

Loewenqueen

Sehr gut.. 👍

steve_60

Sind eigentlich die gemieteten Spieler von der KgAa auch über das heutige Datum hinaus für uns verfügbar?
Sind mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens deren Verträge mit der KgAa nichtig?
Falls ja, sind die Spieler dann ab heute vereinslos und können woanders unterschreiben ?

AckermeisterTSV

Die Verträge laufen erstmal alle ganz normal weiter. Da aber das Insolvenzgeld jetzt wegfällt, müsste der Herr Liebig bzw. die KGaA diese Kosten wieder übernehmen. Dadurch, dass jetzt aber das Insolvenzverfahren eröffnet ist, ist es offiziell, dass keine Sanierungsmöglichkeiten mehr bestehen und somit alle Verträge und Kosten abgewickelt werden müssen. Das bedeutet im Endeffekt, dass die Verträge der Spieler ziemlich zeitnah aufgelöst werden und die Spieler dann neue Verträge unterschreiben können.

Last edited 49 Minuten zuvor by AckermeisterTSV
daOstl

“Das bedeutet im Endeffekt, dass die Verträge der Spieler ziemlich zeitnah aufgelöst werden und die Spieler dann neue Verträge unterschreiben können.”

Ich gehe mal davon aus dass die Spieler der KgaA somit bei Auflösung ihrer KgaA Verträge offiziell vereinslos sind und deshalb auch nach dem Deadline Day noch neue Verträge unterschrieben können. Sicher bin ich mir aber natürlich nicht. Weiß da wer mehr?

AckermeisterTSV

Schwierige Frage. Dadurch, dass es ja kein wirklicher Transfer ist, sondern der Spieler weiterhin bei 1860 bleibt, denke ich, dass es auch nach dem 01.09. noch möglich sein wird – notfalls per Sondergenehmigung. Ansonsten ist die Frage schwierig zu beantworten und man findet folgende Passagen:

Hat ein Verein einem Vertragsspieler aus wichtigem Grund unwidersprochen fristlos gekündigt oder ist die fristlose Kündigung im staatlichen Gerichtsverfahren durch rechtskräftiges Urteil als rechtswirksam anerkannt worden, so soll der Spieler nur in begründeten Ausnahmefällen für das laufende Spieljahr in der nachfolgenden Wechselperiode einen Vertrag mit einem anderen Verein schließen können. Hat ein Vertragsspieler einem Verein aus wichtigem Grund fristlos gekündigt und ist diese Kündigung im staatlichen Gerichtsverfahren durch rechtskräftiges Urteil oder durch gerichtlichen Vergleich als rechtswirksam anerkannt worden, kann der Spieler nur in den Wechselperioden I und II einen neuen Vertrag mit der Folge der sofortigen Spielberechtigung schließen.

Aber das ist vom DFB. Beim BFV habe ich bisher nichts dazu gefunden.

Last edited 1 Minute zuvor by AckermeisterTSV