Der Fanshop des TSV 1860 hat erneut Fans abgemahnt, die private Fanartikel auf ebay verkauft haben.
Merchandising GmbH mahnt erneut Fans ab
Hasan Ismaiks Merchandising GmbH, die von Geschäftsführer Anthony Power geleitet wird, hat nach einer längeren Pause wieder damit begonnen, Fans des TSV 1860 abzumahnen.
So sollen Anhänger des TSV 1860 beispielsweise wegen auf “eBay Kleinanzeigen” angebotener Sticker mit 1860-Bezug ein anwaltliches Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei “BluePort Legal” aus Hamburg erhalten haben.
Landgericht Nürnberg-Fürth: Merchandising GmbH ist nicht aktivlegitimiert
Dass der Fanshop nun erneut versucht, Fans des TSV 1860 München mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich einzuschüchtern, verwundert. Schließlich hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth in dessen Endurteil vom 22.11.2019 bereits entschieden, dass die TSV 1860 Merchandising GmbH hinsichtlich der 1860-Marken nicht aktivlegitimiert war.
Aktivlegitimation bedeutet grundsätzlich, Rechte im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen zu können. Die Marken, auf die sich die TSV 1860 Merchandising GmbH beruft, gehören jedoch der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Die TSV 1860 Merchandising GmbH ist höchstens Lizenznehmerin einiger Marken – doch auch hier fehlt es an einem dies belegenden Lizenzvertrags. Als Lizenznehmerin wäre die TSV 1860 Merchandising GmbH jedoch auf eine entsprechende Zustimmung nach § 30 Abs. 3 MarkenG angewiesen, die ihr die Markeninhaberin erteilen müsste.
Und genau so eine Zustimmung fehlte im 2019 geurteilten Rechtsstreit, sodass die TSV 1860 Merchandising GmbH das Verfahren verlor, wie das Landgericht feststellte:
“Die angebliche Erklärung des Geschäftsführers der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, Michael Scharold, ohne Datum ist kein hinreichendes Beweismittel.”
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen? Rechtsanwälte der Merchandising GmbH waren bereits 2019 dabei
Eine Änderung der Umstände über die Aktivlegitimation ist nicht bekannt. Demzufolge ist derzeit davon auszugehen, dass die TSV 1860 Merchandising GmbH keine gültige Zustimmung der Markeninhaberin besitzt und unberechtigt Fans des TSV 1860 München abmahnen lässt.
Das wissentlich unberechtigte Abmahnen von Personen könnte durchaus als rechtsmissbräuchlich bewertet werden.
Welche Rolle spielt die Kanzlei der TSV 1860 Merchandising GmbH, welche die Abmahnschreiben verschickt? Derzeit werden die Abmahnschreiben von “Blue Port Legal” verschickt, einer Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg. 2019 vertraten die Rechtsanwälte “Appen und Jens”, ebenfalls aus Hamburg, den Fanshop.
Ein Blick auf die Website von “Blue Port Legal” bringt Klarheit: Partner der Kanzlei sind u.a. Jörg von Appen und Dr. Andreas Jens, also dieselben Rechtsanwälte, die bereits 2019 unter anderem Kanzleikopf die Merchandising GmbH im Rechtsstreit vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth vertraten.
Abgemahnte Fans: lasst euch die Aktivlegitimation schriftlich nachweisen
An alle Fans, die derzeit wieder Abmahnungen von Hasan Ismaiks Fanshop erhalten:
Verlangt von “Blue Port Legal” einen gültigen Nachweis über die Aktivlegitimation der TSV 1860 Merchandising GmbH hinsichtlich der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Rechtsdurchsetzung von 1860-Marken sowie eine die Rechtsanwaltskanzlei legitimierende Vollmacht.
Begründet euer Verlangen durch Zweifel an der Aktivlegitimation der TSV 1860 Merchandising GmbH und verweist auf die Feststellungen des Endurteils vom Landgericht Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 19 O 2230/19.
Sollten die Abmahnungen danach nicht aufhören, zögert nicht, euch anwaltliche Hilfe zu holen.
Nachdem einige, die wohl des googeln nicht mächtig sind gefordert haben dass ich näher erläutere: aktuell laufen Abmahnkampagnen bei:
Düsseldorfer
SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH
1. FC Union Berlin e.V.
1. FC Nürnberg e.V.
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
HSV Fußball AG
VfB Stuttgart 1893 AG
1. FSV Mainz 05 e.V
Alle von derselben Kanzlei. Die entsprechenden Urteile lassen sich dann eben dort finden. Und entgegen der Behauptungen hier ist das Nürnberger Urteil nur ein LG Urteil und kein OLG wie sie bereits vorliegen. Einfach auf anwalt.de nachlesen, sollte doch zumindest für einige hier nicht völlig unmöglich sein…
Aber bestimmt hat Hasan auch all die anderen Vereine angestachelt. 🫣
Vielleicht hast du auch einfach das Problem nicht verstanden?
Die Merchandising GmbH ist Veranlasser der Unterlassungsklagen. Jedoch hat sie für diese Unterlassungsklagen keine Legitimation, da sie nicht die Rechteinhaber sind.
Wie das bei anderen Vereinen geregelt ist, ist dabei vollkommen unerheblich!
Und du bist tatsächlich der Meinung, dass die Strukturen bei den genannten Beispielen mit Sechzig vergleichbar sind?
Und was hat das jetzt mit der 50+1 Regel zu tun, die du in deinem ersten Beitrag erwähnst?
Schade dass nicht klar ist, um welche Sticker es sich handelt. Bei folgenden Foto mit 240 Stickern für 50€ könnte ich durchaus verstehen dass sich der Rechteinhaber da drum kümmert. Ganz unabhängig davon, wer jetzt klageberechtigt ist. Bei anderen Stickern kann die Abmahnung auch eine Riesensauerei sein. Aber ohne die relevante Info, fällt es schwer da etwas zu beurteilen.
Kann ich nachvollziehen, aber grundsätzlich geht es trotzdem darum, dass die Merchandising GmbH erst einmal eine Genehmigung braucht, bevor sie mit Anwälten droht.
Wäre es möglich, dass Pfeifer diese Genehmigung noch still und heimlich kurz vor seinem Abgang erteilt hat?
Sozusagen als letzte Gefälligkeit in alter Freundschaft und Verbundenheit.
Zutrauen würde ich es ihm durchaus.
Meines Wissens nach liegt sie weiterhin nicht vor.
Du hast natürlich recht. Aber so wie ich das gelesen habe, ist noch unklar, ob diese vorliegt oder nicht. Mein Beitrag zielte auch eher darauf, dass es Fälle geben kann, in denen auch Mueller bzw. die KGaA Interesse an einer Verfolgung haben könnten, und die Klageberechtigung erteilen. Wenn man jetzt nicht weiß um welche Sticker/Verkauf es sich handelt kann man schwerlich ein Urteil abgeben.
Nicht alle Löwen handeln immer wie Löwen. Siehe als Beispiel das Retrotrikot 2h nach dem limitierten Verkauf für 150€ bei Ebay.
Vollkommen richtig. Aber leider bekommt man hier vom Redakteur keine Antwort, worum es sich da jetzt genau handelt.
Ist das also nun der Stein des Anstoßes?
Und weißt du eventuell auch, ob es nur um diesen einen Verkäufer geht?
Ich hatte es so gelesen, dass mehr als nur eine Person betroffen wäre, im Plural also mindestens zwei.
Dass aufgrund der Anzahl dieser Sticker ein legitimierter Rechteinhaber genauer hinschaut, wäre sogar nachvollziehbar. Aber auch ein ganz “normaler” Fan kann zufällig an eine größere Menge kommen, die er dann m.E. verkaufen darf. Es kommt ja auch darauf an, ob dies fortgesetzt und regelmäßig passiert.
Bei genauerem Blick auf die Qualität dieser Sticker könnte es sich auch um Ausschussware handeln, die vor der Entsorgung gerettet wurden.
Welcher Stein des Anstoßes? Vielleicht liest du meinen Beitrag noch einmal,
Mit Stein des Anstoßes meinte ich das corpus delicti in den Augen von Power. Also den Grund der Klage bzw Abmahnung
Ach, jetzt verstehe ich dich. Nein das war einfach ein willkürlich raus gegriffener Artikel als Beispiel für einen Verkauf wo man durchaus nachfragen könnte.
Ah, okay.
Und ansonsten auch ganz deiner oben dargelegten Meinung.
Wer über den Tellerrand schaut und nicht im Sechzger Kosmos gefangen ist wir feststellen, dass es in besagter Thematik bei anderen Vereinen mit 50+1 Regel ähnliche Klagen gegeben hat. Wenn nun dort auf OLG Stufe konträr zu Nürnberg entschieden wurde ist es selbstverständlich dass die Klagen wieder einsetzen. Wahrscheinlich sogar mit Erfolg. So what? Das Urheberrecht ist halt komplex.
Nur, dass das Thema halt überhaupt nichts mit 50+1 zu tun hat.
Sofern andere OLG abweichend zum OLG Nürnberg entschieden haben sollten, dann düften auch die Sachverhalte dort von denen bei der TSV 1860 unterschiedlich sein. Insoweit müssen abweichende Entscheidungen keine Präjudiz für die Klagen von Power bieten.
Eher könnte das ein Indiz sein, dass Ismaik unbedingt nach dem Ruin von Arabtec und Masaken seine (leeren?) Kassen auffüllen will..
Du hast sicher einen oder mehrere Links für die Community hier, damit wir auch über den Tellerrand schauen können? Ich würde gerne mehr zu “besagter Thematik”, “ähnlichen Klagen” und anderslautenden Urteilen “auf OLG Stufe” lesen, auf die du dich beziehst. Teile doch bitte dein erworbenes Wissen mit uns. Nicht alle sind so belesen wie du.
Dann sag mal an, um welche konträren Urteile es sich handelt.
Du weißt angeblich mehr als wir, also kläre uns bitte auf. Denn wer gackert, muss auch legen ☝️
Nur, damit ich das verstehe: Um was für Produkte genau handelt es sich? Sind das Selbstentworfene oder handelt es sich, wie ja bei Kleinanzeigen üblich, um gebrauchte Artikel, die irgendwo gekauft wurden und nun wiederverkauft werden?
Mir ist auch nicht so ganz klar, was man unter “private Fanartikel” versteht. Bezieht sich “privat” auf keine kommerzielle Absicht? Oder auf privat entworfene Kollektionen, aber mit kommerzieller Absicht? Und: Von welchen Stückzahlen sprechen wir hier eigentlich?
Damals ging es laut Presseberichten lediglich um einen Pin.
Ob das ein “offizieller” Pin war oder selbstgebastelt, weiß ich nicht. Spielt aber für mich gar keine Rolle, weil es sich so oder so nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelte.
Im neuen Fall vermute (!) ich mal eine ähnliche Grundlage.
Ich bin eigentlich gar kein richtiger Sammler von Sechzger Utensilien, aber im Lauf der Jahrzehnte hat sich trotzdem brutal viel angesammelt. Soll ich all das im Fall der Fälle nicht mehr verkaufen dürfen?
Dagegen kann es nach meinem Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis doch keine legalen Einwände geben. Ganz unabhängig davon, ob die Merch nun klagebefugt ist oder nicht.
Natürlich darfst Du private und legal erworbene Produkte wieder verkaufen, das ist doch überhaupt kein Thema. Und dagegen wird mit Sicherheit nicht geklagt. So blöd halte ich selbst die Herrschaften nicht. Deswegen kann es das nicht sein. Aber wir können hier noch Stunden lang über ungelegte Eier brüten, solange wir keine näheren Auskünfte vom Redakteur bekommen. Das passiert leider in letzter Zeit öfter, dass unausgegorene Berichte hier veröffentlicht werden.
Damals wurde es zumindest so dargestellt als hätte jemand einen einzelnen Pin angeboten. Es ging nicht um fortgesetzten Handel mit Gewinnabsicht.
Aber ich kann natürlich nur wiedergeben, was ich gelesen habe.
Ich hab das Feld jetzt mal von hinten aufgerollt. Und vielleicht finde ich ja paar Nachahmer.
Ich hab mir mal überlegt, dass ich im Jahr wohl um die 300 Euro für Fanartikel ausgeben würde, wenn das Geld an Sechzig ginge. Sei es Trikot, mal ein Gartenzwerg, ein T-Shirt oder ein Duschvorhang.
Kann sein, dass es mal mehr ist (wenn zB die Kommunion vom Nachbarskind ansteht), oder mal etwas weniger.
300 Euro im Jahr sind 25 Euro im Monat, die ich mir aktuell einspare, weil ich keine Fanartikel bei Hasan kaufe.
Ich habe also jetzt angefangen, die 25 Euro monatlich, die ich mir einspare, zurück zu legen und auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Dafür hab ich mir so ein Ding bei einem windigen Anbieter mit 3,75% monatlichen Zinsen angelegt.
Da fließen also jetzt seit Januar 25 Euro monatlich drauf.
Irgendwann im Laufe 2031 fließt die Fanartikel GmbH wieder komplett an 1860 zurück und man kann dort wieder unbeschwert einkaufen.
Wenn ich bis dahin das Tagesgeldkonto nicht anlange, dann hab ich an dem Tag X etwa um die 2.500 Euro in der Tasche, um richtig einzukaufen. Und mir fehlt das Geld ja dann nirgends, weil ich es ja nur wann anders nicht ausgegeben habe.
Mit diesen 2.500 Euro latsche ich dann zum Fanshop und kaufe mir all das Zeug, auf das ich 20 Jahre verzichtet habe. Von mir aus auch einen Weihnachtspulli!
Und Sechzig ist dann um 2.500 Euro reicher.
Und wenn das 10 Leute so machen wie ich, dann ist Sechzig an dem Tag schon um 25.000 Euro reicher. Und hat dann an nur einem Tag mit Fanartikeln soviel Gewinn wie sonst in einem Jahr nicht.
Und ich bin heute schon gespannt, was ich mir dann alles kaufe!
Warum wurde jetzt das mit den Triebtätern gelöscht? 1. War es als Frage formuliert vom Verfasser.
2. Hat “Triebtäter” nicht immer etwas mit sexueller Gewalt zu tun. Ein Trieb ist eine angeborene, zielgerichtete psychische Kraft, die meist von Gefühlen der Spannung, Lust oder Unlust begleitet wird. Im Gegensatz zum Instinkt ist der Trieb immer durch eine Handlung gekennzeichnet, die eine Triebbefriedigung bezweckt.
3. Zensur ist ungut
4. Interessiert es keinen was der BluePunisher schreibt. Der schreibt, dass es hier schlimmer zu geht als in Mordor. Seine Agenda ist doch schon lange bekannt.
Redaktion wollt ihr das jetzt immer so handhaben??
Bin auch gerade völlig baff. Dass ein “Triebtäter” sprachlich nicht zwangsläufig mit einem Sexualstraftäter identisch ist, sollte jedem klar sein, der die deutsche Sprache verinnerlicht hat.
Den BluePunisher könnte ich aufgrund seiner Beiträge hier ebenso bezeichnen ohne ihn und seine Sexualität nur im Ansatz zu kennen.
Aber deutsche Sprache schwere Sprache?
Schei… doch auf die Knalltüte, der ist doch eh nur zum provozieren hier. Dem ist halt langweilig bei Mordor24.
Übers Ziel hinausgeschossen seh es doch bitte ein.
Und wie oft hast du das bereits getan? Oder deine Freunde von niveaulos24? Oder Mr. Hasan himself? Lutz? usw. usf.
Aber genau hier musst du dich aufspielen. Das ist wirklich an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Sorry, aber das ist wirklich das schwächste Argument, dass der andere das auch getan hat. Ich meine das ganz allgemein: Rechtfertigt anderes Fehlverhalten wirklich das eigene? Was unterscheidet dann uns noch von den anderen?
Für mich ist “Triebtäter” nicht übers Ziel hinausschießen, vorallem in dem verwendeten Zusammenhang. Ein “Trieb” hat nichts mit Sexualität zu tun und man kann auch einen Trieb haben immer alles schlecht zu reden. Wenn du das dann die ganze Zeit machst, kann man das als Triebtäter sehen, auch wenn es sehr überspitzt ausgedrückt ist.
Also ist deine Grundaussage einfach nicht richtig, denn ich sage in keinster Weise, dass ich etwas schlechtes gutheiße, indem ich sage, dass der andere dasselbe gemacht hätte. Denn Triebtäter ist nichts schlechtes per se, Kriege und Antisemitismus aber schon.
Was die andere Seite macht ist jedoch für mich regelmäßig übers Ziel hinausschießen. Z.B. die Aussagen zum Ukrainie Krieg, Antisemitismus Vorwürfe, etc. pp. und genau da regt sich der liebe Herr Punisher nicht auf, sondern freut sich und lacht sich ins Fäustchen 😉 DAS ist natürlich viel besser, als ein hämischer Kommentar von black_belt_blues
Mei oh mei, ich klink mich aus hier.
Du hast wieder einmal nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte. Ich habe geschrieben, dass Dein Argument, dass Du etwas machst, weil der andere es auch gemacht hat, einfach falsch ist.
Und sei mir nicht bös, aber das ist ja haarsträubend, was Du da schreibst zu Triebtäter. Natürlich ist das ein Begriff, der sich in erster Linie auf Sexualstraftäter bezieht. Wenn einer in anderen Bereichen übertrieben auf eine Sache fixiert ist, dann nennt man den vielleicht fanatisch oder krankhaft fixiert, aber bezeichnet ihn sicher nicht als Triebtäter. Das ist definitiv kein Umgangston unter Löwenfans, egal, wie weit man thematisch auseinander liegt.
Ich habe Dir und Deinen Freunden, die jeden Thread immer mit denselben gegenseitigen Vorwürfen zumüllen, empfohlen, einander einfach in Ruhe zu lassen. Was bringen diese sinnlosen Diskussionen, die irgendwann immer in das Persönliche abgleiten denn?
Kannst Du nicht einfach auch mal einen Fehler zugeben und gut ists?
Is scho recht Alex … 😉
“Ich habe geschrieben, dass Dein Argument, dass Du etwas machst, weil der andere es auch gemacht hat, einfach falsch ist.” – Verstehst du vielleicht meinen Satz “Also ist deine Grundaussage einfach nicht richtig, denn ich sage in keinster Weise, dass ich etwas schlechtes gutheiße, indem ich sage, dass der andere dasselbe gemacht hätte. Denn Triebtäter ist nichts schlechtes per se, Kriege und Antisemitismus aber schon.” nicht? Soll ich es dir nochmal erkären?
“Natürlich ist das ein Begriff, der sich in erster Linie auf Sexualstraftäter bezieht.” – Wie du schon richtig schreibst “in erster Linie”, aber neben der ersten Linie gibts noch ein paar weitere Linien. Es ist nicht alles schwarz und weiß. Psychologie halt.
“Ich habe Dir und Deinen Freunden, die jeden Thread immer mit denselben gegenseitigen Vorwürfen zumüllen, empfohlen, einander einfach in Ruhe zu lassen. Was bringen diese sinnlosen Diskussionen, die irgendwann immer in das Persönliche abgleiten denn?” – Von anderen verlangen sich gegenseitig in Ruhe zu lassen, während man selbst immer das letzte Wort haben muss, ist dann doch ganz amüsant.
Und zu guter letzt: Zeig mir den Fehler und ich gebe ihn zu. Warum sollte ich ein Problem damit haben? Du weißt ja nicht mal wer ich bin
“Das ist definitiv kein Umgangston unter Löwenfans, egal, wie weit man thematisch auseinander liegt.”
Nur damit hier kein falscher Knoten verbleibt, weil du möglicherweise meinen Beitrag vor der Löschung gar nicht gelesen hattest:
Ich habe hier keinen schreibenden “Löwenfan” so bezeichnet, sondern, wenn überhaupt, dann die klageführenden Protagonisten in und um diese Merch.
Obendrein in Anführungszeichen und in einer Frage verpackt.
Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Aber damit schließen wir das leidige Thema besser ab, denn meine Ansicht habe ich genug erklärt und wer anderer Meinung ist, darf sich selbstverständlich ebenso im Recht fühlen wie ich mit meinem Sprachverständnis.
Ja, das war bei mir sicher auch schon öfters der Fall.
Möchte jetzt auch nicht weiter drauf rumreiten…
Wir haben – ganz unabhängig von BluePunisher – entschieden, dass wir das so nicht in Ordnung finden. Der Kommentar-Kodex gilt für alle, mit Zensur hat das nichts zu tun. Jeder kennt die Spielregeln hier. Für den Kommentar hätte es das Wort nicht gebraucht, es wäre auch ohne diese Formulierung möglich gewesen.
Alles klar, Danke für die Antwort. Kann man diesen Kodex irgendwo nachlesen? Edith hats gefunden 😉
Das wundert mich als Sprachliebhaber jetzt wirklich. Zudem hatte ich es noch ausdrücklich in “…” gesetzt, um keine Angriffsfläche zu bieten.
Selbstverständlich akzeptiere ich das, muss ich ja, empfinde es aber sprachlich betrachtet schon etwas mimosenhaft.
In diesem Sinne darf ich mich in Bezug auf 1860 auch als “Triebtäter” outen. Ich gestehe einen “Fanatismus”, der mit rationaler Logik nicht mehr viel zu tun hat. Da bin ich triebgesteuert.
Für mich kein Problem, denn es ist mir bewusst und ich stehe dazu. Auch in dieser überspitzten Formulierung.
PS:
Selbstverständlich sind diese bösen Wörter erneut zum Löschen freigegeben.
Servus, wie schon einmal geschrieben: deinen Kommentar hätte man auch einfach ohne diese Formulierung schreiben können. Deine Aussage hättest du sicherlich trotzdem vermitteln können.
Wir freuen uns sehr, dass du hier aktiv bist und hoffen das bleibt auch so! 🙂
Es ist Eure Seite, da könnt Ihr natürlich vorgeben, wie Ihr das haben wollt; aber pschologisch neutrale Begriffe nun in eine Ecke zu stellen passt zum babylonischen Sprachenwirrwarr der Jetztzeit. Die “Jüngeren” haben mittlerweile jegliches Sprachgefühl verloren und führen sich nun auf, als müssten sie eine nach ethischen Gesichtspunkten bereinigte Sprache neu erfinden. Das Ergenis ist eine verkopfte Sprache, die sich von der Lebenrealität zunehmend entfernt.
Freilich bleibe ich euch erhalten und bin auch nicht beleidigt. Ich liebe halt markante Ausdrücke und starke Metaphern, weil dies so manche Worthülse demaskiert und damit den Blick auf Wahrheiten entschleiern und auf den Punkt bringen kann.
Überspitzte Formulierungen werden natürlich schnell auf der Goldwaage landen und polarisieren. Das ist mir bewusst.
In diesem speziellen Fall war ich zwar schon überrascht, aber ich verstehe auch, dass ihr lieber übervorsichtig seid als euch von gewissen Interessensvertretern ans Bein pinkeln zu lassen.
Von daher alles gut meinerseits. Ich mag euch und eure Seite, denn sonst wäre ich gar nicht hier 😇
🦁💙
Vielen Dank dir! 🙂
Kernproblem des Investors und seiner Lakaien:
Sie wollen nicht dazulernen, und sie wollen ihr Verhalten nicht ändern.
Entweder kann der Copy-Master das Urteil nicht lesen – Übersetzungsfehler…???😂🤣😂 – oder er geht wieder auf Dummfang…Er verstößt damit bewusst u. vorsätzlich gegen das bestehende, rechtskräftige Urteil. Das ist Ignoranz von Rechtsurteilen pur. Gegen diesen Verstoß sollte rechtlich vorgegangen werden! Raus mit diesen Konsorten um Power, HI/HAM & Co! Es sollte dazu auch mal öffentlich in den Medien – AZ, Merkur/TZ, SZ… – bei der “HI-Merchandising GmbH”, Power u. HI – nachgefragt werden u. zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, insbesondere zur Verletzung des bestehenden Urteils. Kommt da nix o. nur Konfuses, kann u. müssten (einige) Medien es/sie dazu konkret u. öffentlich kritisieren u. “auseinandernehmen”.
….passt wieder zum Saisonstart – Made by HI/HAM.👹😖😡🙈🙉🙊
Das einzige was er kann der Mister Powerless
“BluePort Legal – die Sports, Media und Entertainment Kanzlei. Standort Hamburg. International, unverfälscht, vertrauensvoll, wertbildend – verlässliche und anpackende Beratung.” Wirken auf mich so seriös wie ihre Mandantschaft.
Wie immer beim Power und beim Hasan, selber nix auf die Reihe bekommen, aber ständig pöbel, klagen und jammern.
Power-Done ist Keiner von uns.