Löwen-Stüberl-Wirt Bene Lankes hatte erst heute in einem Facebook-Post angekündigt, das Löwen-Stüberl gegen Kaiserslautern geschlossen zu lassen. Der – nachvollziehbare – Grund: Nach der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ müssen Speisewirtschaften bis 22:00 Uhr geschlossen sein – das Löwenspiel läuft aber bis ca. 22.15 Uhr und der Wirt will die Gäste nicht in der Schlussphase hinauswerfen. Schlechte Karten für Löwen, die Kaiserslautern – TSV 1860 im TV in einer Wirtschaft sehen wollen:

Konkret steht in der Verordnung: „Zulässig ist der Betrieb von Speisewirtschaften….. zwischen 6 und 22 Uhr“.

Ab morgen tritt nun in Bayern die „Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ in Kraft – und im Text der Verordnung steht eine kleine, aber womöglich bedeutsame Änderung:

„Zulässig ist die Abgabe von Speisen und Getränken…. In der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr“ – wo in der letzten Verordnung noch lediglich der Betrieb der Wirtschaft bis 22 Uhr gestattet war, dürfen jetzt bis 22:00 Uhr Speisen und Getränke ausgegeben werden.

Der Unterschied zwischen „Ausgabe“ und „Betriebszeit“ wird deutlich, wenn man einen Blick auf die Erläuterungen der IHK wirft:

https://www.ihk-regensburg.de/service/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen/informationen-zu-handel-4735584

Wortwörtlich steht dort dann:

Die Abgabe von Speisen und Getränken ist bis 20 Uhr möglich, die Betriebszeit kann also etwas darüber hinausgehen (ca 20:30 Uhr).

Setzt man für die „fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ die gleichen Maßstäbe an, dann würde das bedeuten dass zwischen Ausgabe von Speisen und Getränken und der Schließung eine Kulanzzeit von ca 30 Minuten besteht – das würde auch eine längere Nachspielzeit problemlos möglich machen.

ACHTUNG: Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft – die dürfen wir auch gar nicht erteilen – sondern lediglich der Hinweis, wie wir die fünfte Infektionsschutzmaßnahmeverordnung verstehen. Dass wir mit unserer Rechtsauffassung aber meistens nicht so falsch liegen, zeigte ja erst die Klage gegen den Freistaat Bayern vor wenigen Wochen (die wir zwei Tage später zurückziehen konnten, weil der Freistaat exakt wie in unserer Klage beantragt handelte).

Wer ganz sicher gehen mag, der fährt nach Rheinland-Pfalz zum Fußball schauen: Selbstverständich nicht auf den Betzenberg, sondern in eine Kneipe: In Kaiserslautern dürfen Wirtschaften schon seit Wochen bis 22:30 Uhr geöffnet sein.

Ob der Löwenstüberl-Wirt noch einmal umplanen kann?

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