Wie der TSV München von 1860 e.V. bekannt gab, wurde zwischen der Stadt München und der neuen Spielbetriebs-GmbH der Löwen ein Überlassungsvertrag zur Nutzung des Grünwalder Stadions geschlossen. Die Abendzeitung berichtet nun von diversen Klauseln, die dieser Kontrakt enthalten soll. Aber was ist dran an den AZ-Behauptungen?
Was ist dran an den AZ-Behauptungen?
Bezüglich des Überlassungsvertrags schrieb die AZ:
“Formal betrifft der nun geschlossene Vertrag die bestehende Vereinbarung mit der KGaA, die sich in Vorinsolvenz befindet, nach AZ-Informationen nicht. (…) Zwischen dieser und der Stadt soll aktuell Funkstille herrschen. Früher oder später dürfte also entweder die alte oder die neue Vereinbarung wieder aufgehoben werden.”
Nach sechzger.de Informationen existieren keine Klauseln, die in irgendeinem Zusammenhang zum Schicksal der KGaA stehen. Die Verträge werden üblicherweise nur für eine Saison vergeben, die KGaA dürfte in ihrer derzeitigen Situation nicht in der Lage sein, eine derartige Verpflichtung einzugehen. Allein im Hinblick auf “geparktes” Dauerkartengeld für einen nicht stattfindenden Spielbetrieb eine derartig finanziell riskante vertragliche Verpflichtung einzugehen, dürfte nicht mit den Grundsätzen des Insolvenzrechts vereinbar sein.
Also mal wieder viel Lärm um nichts…











Gute Morgen und Danke für die Aufklärung!
Ich habe den ganzen Artikel der AZ nicht gelesen, aber ich finde den Textauszug nicht so dramatisch.
Tatsächlich wäre es rechtlich denkbar, dass die Stadt Überlassungsverträge (m. E. in Form von Pacht/Miete) an mehrere Mieter vergibt. Die Stadt hätte dann die Pflicht dafür zu sorgen, dass alle ihre Spiele entsprechend den Verträgen erfüllen können.
Sollten Spielbetriebsgesellschaft und KGaA laufende Verträge mit der Stadt haben, könnten theoretisch beide dort ihre Spiele abhalten, beispielsweise im wöchentlichen Heimspielwechsel oder einer Freitag einer Sonntag (vereinfacht dargestellt).
Eine fieberhafte Organisation eines Spielbetriebs der KGaA ist aber weder erkennbar noch realistisch möglich. Insofern sehe ich schon gar keine Gefahr für die künftige Nutzung.
Sollten tatsächlich zwei Überlassungsverträge bestehen, ist die Wahrscheinlichkeit bei 99,99 %, dass der Insolvenzverwalter den der KGaA beendet. Die Wahrscheinlichkeit, dass derjenige der Spielbetriebsgesellschaft überflüssig würde, ist verschwindend gering.
Der Artikel von Matthias Eicher war jetzt mein erster Vorschlag als Nominierung für den “Blauen Brief 2026/27”.
Nominierungen für jährlichen Negativpreis „Der blaue Brief“ – TSV 1860 München / Fankurve – loewenforum.de