Der TSV 1860 München geht den nächsten Schritt in Richtung Zukunft des Grünwalder Stadions. Mit dem Infoheft zur Mitgliederversammlung im Juni 2026 liegen nun die konkreten Pläne für die Gründung der “Betriebsgesellschaft Sechzgerstadion mbH” vor. Diese Stadiongesellschaft macht den Verein handlungsfähig – als Grundlage für die Übernahme des Stadions in Erbpacht.

Die Stadiongesellschaft – ein Konstrukt, viele Fragen

Die groben Fakten klingen zunächst nach einem klaren Bekenntnis zur Unabhängigkeit: Der e.V. stattet die Gesellschaft mit 60.000 Euro Startkapital aus (ohne Mitgliedsbeiträge zu belasten), hält als Gründungsgesellschafter 100 Prozent der Anteile und darf laut Satzung niemals unter die kritische Grenze von 51 Prozent fallen.

Verständlicherweise gibt es bei einem so großen Projekt viele Fragen. In den Fan-Foren und Chatgruppen wird das Infoheft bereits rege diskutiert. Die häufigsten Fragen drehen sich um die Struktur der neuen Gesellschaft, die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder und die Finanzierung.

Vizepräsident Peter Schaefer im Interview

Wir haben Vizepräsident Peter Schaefer am gestrigen Dienstag die wichtigsten Fragen der Mitglieder gestellt:

Im Infoheft ist vom Stadion und von “Nebenanlagen” die Rede. Was fällt darunter? Und wie sieht der zeitliche Ablauf aus – agiert die Gesellschaft zunächst als Projektgesellschaft und übernimmt später den Betrieb?

Ganz unspektakulär, Nebenanlagen können beispielsweise Erschließungsanlagen wie Ver- und Entsorgungsleitungen, Beleuchtung, Entwässerungssysteme, etc. sein.

Die Gründung der Betriebsgesellschaft ist der nächste logische Schritt im Stadionprojekt. Mit der GmbH schaffen wir ein Unternehmen, das einen Erbpachtvertrag abschließen, Rechnungen bezahlen und einen Bauvorbescheid beantragen kann. Nach der Gründung rollen also noch keine Bagger an – aber die Gesellschaft kann von der Planung über den Bau bis hin zum Betrieb und der Vermietung alle notwendigen Aufgaben übernehmen.

Die GmbH-Struktur schützt den e.V., sowohl aus Haftungsgründen als auch zum Erhalt der Gemeinnützigkeit.

Sicherungen auf allen Ebenen

Der Gesellschaftszweck erlaubt die Gründung von Tochtergesellschaften. Manche Mitglieder fragen sich: Könnte darüber die 51%-Grenze des e.V. umgangen werden? Welche Sicherungen gibt es?

Hier können wir die Mitglieder beruhigen: Es gibt klare Sicherungen auf mehreren Ebenen.

Erstens: Will jemand Anteile an der Betriebsgesellschaft erwerben oder soll die Beteiligungsquote geändert werden, braucht es die Zustimmung von Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung. Das steht so in der Vereinssatzung.

Zweitens: Die Möglichkeit, Tochtergesellschaften zu gründen, steht in der Satzung der GmbH, weil noch nicht feststeht, ob und wann solche Strukturen gebraucht werden. Das Entscheidende ist: Für jede Gründung einer Tochtergesellschaft ist eine 75%-Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich.

Und drittens: Da der e.V. in der Gesellschafterversammlung immer mindestens 51% der Stimmen hält, kann ohne seine Zustimmung keine Tochtergesellschaft gegründet werden. Das Präsidium als Vertreter des e.V. ist dabei an die vorherigen Beschlüsse von Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung gebunden.

Mitspracherecht der Mitglieder bleibt erhalten

Anteilsübertragungen brauchen laut Infoheft eine 75%-Mehrheit der Gesellschafterversammlung. Bedeutet das, dass die Mitgliederversammlung bei der Aufnahme neuer Gesellschafter kein Mitspracherecht mehr hat?

Nein. Das Mitspracherecht der Mitglieder bleibt vollständig erhalten. Die Vereinssatzung wird nicht durch die GmbH-Satzung ausgehebelt. Das bedeutet konkret: Bevor in der Gesellschafterversammlung der GmbH über eine Beteiligung abgestimmt wird, müssen Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung zuvor ihr “Ja” geben. Und da der e.V. mindestens 51% der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der GmbH hält, kann ohne seine Zustimmung dort nichts passieren.

Es heißt, das Stammkapital von 60.000 Euro komme nicht aus Mitgliedsbeiträgen. Woher stammen diese Gelder konkret?

Der e.V. hat neben den Mitgliedsbeiträgen verschiedene weitere Einnahmequellen. In diesem Kontext ist es wichtig zu erwähnen: Externe Gelder bedeuten nicht externe Mitsprache.

Das Stammkapital stammt zu 100% vom e.V.. Es gibt keine Dritten – weder natürliche noch juristische Personen –, die daran beteiligt sind oder Mitspracherechte hätten. Die GmbH gehört allein dem Verein. Und genauso wichtig: Die Mitgliedsbeiträge bleiben davon unangetastet und verbleiben im e.V. für den Vereinsbetrieb.

Fragemöglichkeit auf der Mitgliederversammlung

Das Infoheft gibt einen guten Überblick über die Rahmenbedingungen. Werden den Mitgliedern vor der Abstimmung weitere Informationen oder auch der vollständige Gesellschaftsvertrag zur Verfügung gestellt?

Die Satzung der neuen GmbH ist (abgesehen von den bereits kommunizierten Besonderheiten) ein standardmäßiges Gründungsdokument ohne ungewöhnliche Klauseln. Es wird vor und auf der Mitgliederversammlung Gelegenheit geben, Fragen dazu zu stellen.

Eine Veröffentlichung des vollständigen Satzungstextes ist derzeit nicht vorgesehen. Der Grund ist folgender: Alle Besonderheiten stehen bereits im Infoheft. Gleichzeitig wollen wir vermeiden, dass einzelne Passagen ohne Kontext verbreitet, aus dem Kontext gerissen oder falsch interpretiert werden.

Dadurch könnte nämlich in der Öffentlichkeit durch Personen und Medien, die sich unverhohlen und offensiv gegen die Umbaupläne des Stadions aussprechen, ein verfälschtes Narrativ geschaffen werden. Hier wäre der mögliche Schaden größer als ein etwaiger Nutzen.

Bei der Mitgliederversammlung stehen wir für alle Detailfragen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.

Wann werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie veröffentlicht?

Die Machbarkeitsstudie definiert die baulichen Möglichkeiten für das Grünwalder Stadion. Werden die Ergebnisse noch vor der Mitgliederversammlung veröffentlicht?

Die Machbarkeitsstudie prüft die (bau-)rechtliche Machbarkeit des Stadionumbaus und eruiert die zu erwartenden Kosten. Sie läuft planmäßig und die bisherigen Zwischenergebnisse stimmen uns zuversichtlich. Wir rechnen damit, die Ergebnisse vor der Mitgliederversammlung vorstellen zu können, garantieren können wir den genauen Zeitpunkt aber noch nicht, da wir die Veröffentlichung mit der Stadt München und den beteiligten Behörden abstimmen. Wir bitten hier noch um etwas Geduld.

Die Betriebsgesellschaft ist aber ohnehin auch unabhängig vom Ausgang der Studie sinnvoll. Schon eine Erbpachtlösung für das bestehende Stadion dürfte die Einnahmen der KGaA als Mieterin durch Eigenvermarktung deutlich steigern, schon bevor ein möglicher Umbau beginnt.

Grünwalder Stadion soll erstligatauglich ausgebaut werden

Möchtest Du unseren Lesern sonst noch etwas mitteilen?

Lasst mich zum Schluss noch ein paar persönliche Worte sagen: Wir im Präsidium wissen, dass das Thema Stadion den Verein seit Jahrzehnten bewegt. Es ist verständlich, dass es Fragen gibt und dass Einzelheiten genau unter die Lupe genommen werden. Genau deshalb nehmen wir die Kommunikation ernst und versuchen, alle Bedenken offen zu adressieren.

Wir sind als Präsidium angetreten mit dem klaren Ziel: das Grünwalder Stadion erstligatauglich auszubauen, für mindestens 25.000 Zuschauer, mit modernen Rahmenbedingungen. Und in nicht einmal einem Jahr haben wir bereits einiges erreicht: Das Verhältnis zur Stadtspitze und den Behörden ist ausgezeichnet. Die Stadionkommission unter Walter Lechner leistet hervorragende Arbeit. Und die Machbarkeitsstudie, die wir innerhalb von sechs Monaten beauftragt haben, befindet sich auf der Zielgeraden mit ermutigenden Zwischenergebnissen. Es bewegt sich vieles in die richtige Richtung. Das möchte ich nicht als Schulterklopfen verstanden wissen, sondern als Fingerzeig, dass wir unsere Ziele konsequent und professionell angehen.

Die Gründung der Betriebsgesellschaft ist nun die nächste Stufe im Stadionprojekt.

Und hierfür brauchen wir nun das Votum unserer Mitglieder. Wir werben bei euch um Vertrauen: Die Gründung der Betriebsgesellschaft ist ein sorgfältig vorbereiteter Schritt, den Präsidium und Verwaltungsrat gemeinsam besprochen und nach eingehender Prüfung einstimmig befürwortet haben, im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder.

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rude6977

Bin absolut kein Fachmann daher die Frage, ist 1% Beteiligung dann 600€ Wert?
Und hemmt es nicht, wenn es für jede zusätzliche Beteiligung einer Mitgliederversammlung bedarf? Oder sind weitere Beteiligungen gar nicht benötigt/gewünscht?

Dennis M.

Wenn man das Stadion erstligatauglich und wirtschaftlich macht gepaart mit einem Fassungsvermögen von 30.000, dann wurde alles richtig gemacht. Mal sehen, ob es wirklich mal funktioniert jetzt..

MalikShabazz

Ob 27k oder 30k ist egal. Für die Wirtschaftlichkeit zählt die Anzahl der Business seats. Die machen mittlerweile die Hälfte der Einnahmen in einem Stadion aus.

Siggi

Mindestens eine Frage fehlt: Was passiert, wenn die Mitglieder nicht mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen?

Drew60

Dann haben diese Leute die dagegen gestimmt haben unsere Zukunft verspielt.

Christian Jung

Ich denke, dann gibt es tatsächlich zwei Optionen:

Wenn die erforderliche Mehrheit nur knapp verfehlt wird, kann man versuchen, nochmal dafür zu werben, noch mehr Leute zu überzeugen und das ganze dann im Rahmen einer weiteren Versammlung nochmal vorlegen und abstimmen lassen.

Wenn die erforderliche Mehrheit sehr deutlich verfehlt werden sollte, dann ist das Thema vom Tisch und wahrscheinlich wird sich dann auch das amtierende Präsidium mittelfristig zurückziehen. Denn dann hat sein klar kommunizierter Kurs ja keine Mehrheit unter den Mitgliedern.

Bruck Loewe

Hat die Olchinger Thekengruppe wbfdtsv des noch nicht gecheckt das man das Infoheft downloaden kann.Dann hättens sich ihren wiedermal kryptisch anmutenden Text auf Insta sparen können

 

Leonie60

zumal die ja auch wie immer Unwarhheiten enthält, zB die Versammlung von Pro1860 ist doch explizit für alle Mitglieder des EV um vorab zu informieren. Da hat das Präsidium doch extra drum gebeten, vor der MV informieren zu dürfen.
zusätzlich das Infoheft. Ist halt wieder mal die selbe Hetze wie auf db24, ausgerichtet um 1860 größtmöglich zu schaden.