Die Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V. findet am 9. Juli 2023 statt. Neben den Wahlen von zwei Ersatzmitgliedern für den Wahlausschuss werden die Mitglieder über 5 Anträge auf Satzungsänderung abstimmen. Wir haben diese für euch aufgelistet.

Fünf Anträge auf Satzungsänderung des TSV 1860

Bis zum 31.03.2023 war es den Mitgliedern des TSV München von 1860 e.V. möglich, Anträge auf Satzungsänderung für die Mitgliederversammlung 2023 zu stellen. Insgesamt wurden fünf Anträge vom Wahlausschuss zur Abstimmung zugelassen, darunter auch ein “Evergreen”. Wir haben euch die Anträge aufgelistet und Änderungen zum Status quo visuell herausgehoben.

Antrag von Oskar Dernitzky

25.3 a) Der Wahlausschuss ist in der ersten Mitgliederversammlung neu zu wählen, die nach Eintragung dieser Satzung in das Vereinsregister stattfindet, wobei der Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen abweichend von Ziffer 15.6.1 mit der Einladung zur Mitgliederversammlung und die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge abweichend von Ziffer 15.6.3 erst während der Mitgliederversammlung erfolgen kann.

25.3 b) In der Amtsperiode, die auf die erste turnusmäßige Wahl des Wahlausschusses ab der Mitgliederversammlung 2023 folgt, beträgt die Amtsdauer des Wahlausschusses einmalig zwei Jahre.

Antrag von Achim Pilz

Ziffer 10.1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. In ihr
sind alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder vertreten, wobei die Regelung der
vertreten, wobei die Regelung der Ziffer 5.1 zu beachten sind.

Das Stimmrecht kann nur persönlich in Präsenz oder per Briefwahl ausgeübt werden; eine Vertretung durch Dritte, auch durch andere Mitglieder, ist nicht zulässig.

Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Antrag 1 von Peter Schaefer

Ziffer 10.9 Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der  anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der abgegebenen, gültigen Stimmen. Ziffer 18 dieser Satzung kann jedoch nur einstimmig geändert werden.

Antrag 2 von Peter Schaefer

Ziffer 15.7 i) Der Wahlausschuss (…) prüft die Zulässigkeit der Anträge zur Mitgliederversammlung und berichtet der Mitgliederversammlung über das Prüfergebnis; dies gilt nicht für Abteilungsversammlungen. Es obliegt ihm nicht, den Mitgliedern (Rechts)Beratung zur formellen und/oder inhaltlichen Zulässigkeit von Anträgen zu leisten.

Antrag von Peter Schaefer, Sascha Königsberg, Sebastian Seeböck, Nicolai Walch, Christian Groß, Beatrix Zurek, Gerhard Mayer, Markus Drees, Robert von Bennigsen, Norbert Steppe,

Ziffer 10.1

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. In ihr sind
alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder vertreten, wobei die Regelung der Ziffer 5.1 zu beachten sind. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden; eine Vertretung durch Dritte, auch durch andere Mitglieder, ist nicht zulässig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich und findet als Präsenzveranstaltung statt.

Ziffer 10.2

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich einmal statt. Sie soll zwischen dem 1. April und 30. Juni eines jeden Jahres abgehalten werden. Wenn rechtliche Gründe in einem vollen Kalenderjahr die Einberufung einer fristgerechten Präsenzveranstaltung ausschließen, findet im selben Kalenderjahr eine Onlineversammlung statt.

(…)

Ziffer 10.4

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dies das
Präsidium, der Vereinsrat oder der Verwaltungsrat beschließt oder mindestens 2,5% der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Nennung ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Mitgliedsnummer beim Präsidium beantragen. Der Beschluss, die Beantragung sowie die Einberufung haben unter Angabe des Zwecks sowie der Gründe für die außerordentliche Mitgliederversammlung zu erfolgen. Die Frist zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung beträgt 60 Tage ab Beschlussfassung des Präsidiums, des Verwaltungsrats oder des Vereinsrates beziehungsweise ab Eingang des Antrags der Mitglieder bei der Geschäftsstelle. Wenn rechtliche Gründe die Einberufung einer fristgerechten Präsenzveranstaltung ausschließen, findet eine Onlineversammlung statt. 

TSV 1860 veröffentlicht Einladung zur Mitgliederversammlung und Anträge im Vereinsheft

Alle Anträge und die Einladung zur Mitgliederversammlung 2023 sind im Vereinsmagazin “Sechzger 02/23” nachzulesen.

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Vorstopper

Ist doch gut, dass der Evergreen Briefwahl zur Abstimmung gestellt wird. Müssen halt nur noch diejenigen die dafür sind auch erscheinen, und den Antrag unterstützen.

clive_bixby

Gibt es eigentlich schon einen Verein mit Mannschaft im Profi-Bereich, der bei der Mitgliederversammlung Brief- oder Onlinewahl erlaubt?