Am heutigen Sonntag findet im Zenith die Mitgliederversammlung 2026 des TSV München von 1860 e.V. statt. Dabei werden unter anderem drei Verwaltungsräte für eine Nachbesetzung gewählt. Zudem steht die Gründung von zwei Gesellschaften für Spielbetrieb und Stadion auf der Agenda.
Informationen zur Mitgliederversammlung 2026 aus dem Zenith
sechzger.de informiert über die wichtigsten Entscheidungen am heutigen Tag. Besondere Beachtung werden heute die Punkte 11-13 der Tagesordnung erfahren.
Aktuell (Stand 14:15 Uhr) findet die Diskussion über die Gründung der zwei Gesellschften statt (TOP 13 a & b). Selbstverständlich können sich Mitglieder auch jetzt noch jederzeit auf den Weg in den Münchner Norden machen und mit abstimmen über die Zukunft der Löwen.
Weitere Artikel in den kommenden Tagen
Zusammenfassungen der heute gehaltenen Reden, z.B. des kämpferischen und ehrlichen Bericht von Präsdient Gernot Mang, aber auch Analysen und Einordnungen durch unsere Redaktion findet Ihr natürlich – wie gewohnt – in den kommenden Tagen bei uns auf sechzger.de. Am heutigen Sonntag sind wir auch – und in erster Linie – als Mitglieder des TSV 1860 im Zenith dabei und wollen dieser Rolle – neben der Befriedigung des Informationsbedarfs unserer Leser*innen – natürlich voll und ganz gerecht werden.
Die Tagesordnung in der Übersicht
(kursiv: bereits erledigte Punkte)
TOP 1
ERÖFFNUNG UND BEGRÜSSUNG DURCH DEN PRÄSIDENTEN,
BESTÄTIGUNG DES VERSAMMLUNGSLEITERS
TOP 2
FESTSTELLUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN EINBERUFUNG UND DER BESCHLUSSFÄHIGKEIT
TOP 3
GENEHMIGUNG DER TAGESORDNUNG
TOP 4
BESTELLUNG EINES PROTOKOLLFÜHRERS
TOP 5
GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 6. JULI 2025
TOP 6
TOTENEHRUNGEN
TOP 7
EHRUNGEN
a) Ernennung der Ehrenmitglieder
b) Beschlussfassung über die Befreiung der Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht
c) Ehrung der aktiven Sportler*innen
TOP 8
BERICHTE
a) des Präsidenten
b) des Schatzmeisters über den Jahresabschluss Geschäftsjahr 2024 / 2025
c) Bericht des Vizepräsidenten
d) aus den Abteilungen (Zusammenfassung durch das Vereinsmanagement)
e) des Verwaltungsrates
f) der Kassenprüfer
TOP 9
AUSSPRACHE ZU DEN BERICHTEN
TOP 10
ENTLASTUNGEN DES PRÄSIDIUMS UND DES VERWALTUNGSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 / 2025
a) des Präsidiums: Robert Reisinger, Karl-Christian Bay, Norbert Steppe von 16.06.2024 bis 06.07.2025
aa) Vorabentlastung des Schatzmeisters Karl-Christian Bay
ab) Entlastung der übrigen Präsidiumsmitglieder
b ) des Verwaltungsrates: Sebastian Seeböck, Sascha Königsberg, Robert von Bennigsen, Christian Dierl,
Dr. Markus Drees, Gerhard Mayer, Martin Obermüller, Nicolai Walch, Beatrix Zurek von 16.06.2024 bis 18.02.2025
c) des Verwaltungsrates: Sebastian Seeböck, Sascha Königsberg, Robert von Bennigsen, Dr. Markus Drees,
Gerhard Mayer, Martin Obermüller, Nicolai Walch, Beatrix Zurek von 18.02.2025 bis 06.07.2025
TOP 11
ERSATZWAHL VERWALTUNGSRAT
a) Einführung zur Ersatzwahl für den Verwaltungsrat durch den Wahlausschuss
b) Vorstellung der Kandidaten für den Verwaltungsrat, Aussprache und Wahl von drei Ersatzmitgliedern
TOP 12
WAHL DES STELLVERTRETENDEN SENIORENVERTRETERS
a) Einführung zur Wahl des stellvertretenden Seniorenvertreters durch den Wahlausschuss
b) Vorstellung der Kandidatin, Aussprache und Wahl
TOP 13
ZUSTIMMUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG
a) Gründung oder Erwerb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für den Betrieb des Profifußballs beim
TSV 1860 München, zustimmungspflichtig durch die Mitgliederversammlung gem. Ziffer 11.3.6 Abs. 1 b) Hs. 1 Var. 2
i. V.m. Abs. 3 der Vereinssatzung (nähere Informationen zur GmbH auf der Vereinswebsite)
b) Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Namen „Betriebsgesellschaft
Sechzgerstadion mbH“, zustimmungspflichtig durch die Mitgliederversammlung gem. Ziffer 11.3.6 Abs. 1 b) Hs. 1 Var. 2
i.V.m. Abs. 3 der Vereinssatzung (nähere Informationen zur GmbH im Heft und auf der Vereinswebsite)
TOP 14
ANTRÄGE
a) Anträge auf Satzungsänderung
b) Sonstige Anträge
TOP 15
WAHL DES WAHLAUSSCHUSSES
a) Einführung zur Wahl für den Wahlausschuss durch das Präsidium
b) Vorstellung der Kandidaten für den Wahlausschuss, Aussprache und Wahl von fünf Mitgliedern
TOP 16
VERSCHIEDENES
TOP 17
SCHLUSSWORT DES PRÄSIDENTEN











Was mir gerade so durch den Kopf geht: sind neue Mitglieder eigentlich sofort auf der MV stimmberechtigt? Nicht, dass da jemand die ganzen neuen Mitglieder “steuert” bzw. bezahlt hat, um in seinem Sinne abstimmen zu lassen. Nein, ich bin sonst kein Aluhutträger. Aber ich weiß, dass es sowas bei verschiedenen politischen Parteien auf Ortsvereins-Ebene gegeben hat! Das ist was anderes, aber sicherlich vergleichbar.
„Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung Mitglied im Verein und nicht mit der Beitragszahlung im Verzug sind.“
Man muss 1 Jahr ordentliches Mitglied sein bevor mann Abstimmen darf unter 1 jahr mitgliedschaft ist man nicht stimmberechtigt
Erst nach 1 Jahr Mitgliedschaft darf man wählen
Antwort: Nein. Das Stimmrecht auf der MV hat man erst nach einem Jahr Zugehörigkeit zum Verein. Heute früh selbst erlebt: der Kollege (60er Musikanten) an der Trompete ist frisch eingetreten und heute zum Start der MV mitgespielt, er hat aber kein Stimmrecht trotz ordentlicher Mitgliedschaft. PS: ich bin nicht mehr auf der MV, da Sohnemann ein Fußballturnier hat. Die Rede von Mang hab ich mir aber nich angehört, sie war sehr aufschlussreich und sollte eigentlich dem Letzten die Augen öffnen…
PPS: servus beinand, ich glaube, das ist mein erster Kommentar hier
wer von den e.V. Kandidaten würde denn den aktuellen Kurs des e.V. unterstützen? Ich kenne leider nur wenige, einige davon würde ich nicht gerne im VR sehen
sorry, habe gerade die Steckbriefe entdeckt, hat sich erledigt
Warum verbreitet die Münchner AZ seit Tagen des Gerücht man würde im Worst Case demnächst Kreisliga spielen? Panikmache?
ich vermute, eine gewisse Agentur, die von einem gewissen Rechtsanwalt beauftragt wurde, geht mit so einem Schmarrn hausieren. der Boulevard springt auf derlei Schwachsinn gerne an. Horrorszenarien klicken sich gut.
Ich habe mal eine Frage.
Der Koop. Vertrag ist ja gekündigt.
Ist damit das Vorkaufsrecht des e.V. erloschen, oder besteht das weiter?
Er hat sich geweigert seine Anteile an den eV zu
verkaufen. Er will einen neuen Investor.
Ist erloschen, aber nicht mehr relevant, da die KGaA quasi wertlos ist.
Sofern die Kündigung nicht vom einem Gericht für unzulässig erklärt wird: ja.