Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in seinem Urteil vom 1. Oktober 2024 für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig
Das neue Bundeskriminalamt-Gesetz (“BKA-Gesetz”) muss teilweise nachgebessert werden. Das hat Deutschlands höchstes Gericht in Karlsruhe entschieden.
Vor allem die weitgehende Möglichkeit des BKA, personenbezogene Daten von Personen zu speichern, war den Verfassungsrichtern ein Dorn im Auge.
Auszug aus dem Urteilstenor:
- Die vorsorgende Speicherung muss auf einer Speicherschwelle beruhen, die den Zusammenhang zwischen den vorsorgend gespeicherten personenbezogenen Daten und der Erfüllung des Speicherzwecks in verhältnismäßiger Weise absichert und den spezifischen Gefahren der vorsorgenden Speicherung angemessen begegnet. Dies ist bei der Speicherung von Daten für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten nur gegeben, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Betroffenen eine strafrechtlich relevante Verbindung zu möglichen Straftaten aufweisen werden und gerade die gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung angemessen beitragen können. Diese Prognose muss sich auf zureichende tatsächliche Anhaltspunkte stützen.
Zum gesamten Urteilstext geht es hier.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts gab in einer Pressemitteilung folgendes bekannt (Auzsug):
Die Beschwerdeführenden, darunter Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Mitglieder der organisierten Fußball-Fanszene, wenden sich unter anderem gegen die Befugnis des Bundeskriminalamts zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln zum Zweck der Terrorismusabwehr (…).
Die angegriffenen Regelungen greifen in das Grundrecht der Beschwerdeführenden auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG ein (…) § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG genügt in seiner konkreten Ausgestaltung nicht diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Heißt: die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Personen, die lediglich Kontaktpersonen von Straftäter*innen sind, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Praktische Auswirkungen dürfte die Entscheidung auf die umstrittene Datenbank “Gewalttäter Sport” haben. Bislang war kein transparentes Vorgehen ersichtlich, wer und warum in dieser Datenbank landete.
1860-Ehrenrätin Stephanie Dilba Beschwerdeführerin
Unter den Beschwerdeführer*innen ist auch Stephanie Dilba, Ehrenrätin des TSV München von 1860 e.V. Zudem ist sie in der Fanszene des TSV 1860 München aktiv, unterstützt dort mitunter Gewaltpräventionsprojekte wie das ZDF berichtet. Durch ihren Kontakt zu gewaltbereiten Fans fürchtete sie, aufgrund des angegriffenen BKA-Gesetzes selbst ins Visier der Behörden zu geraten und möglicherweise Ziel polizeilicher Maßnahmen zu werden, sobald ihr Name in einer Datenbank auftaucht. Gegenüber sechzger.de äußerte sich Steffi Dilba zufrieden über das Urteil:
Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass das aktuelle BKA-Gesetz zur Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht verfassungskonform ist, soweit es Personen betrifft, die lediglich Beschuldigt waren/sind. Für die Speicherung und Verarbeitung muss ein konkreter Anlass vorliegen, dass eine Person eine Straftat begehen wird. Auch muss die Dauer der Speicherung klar definiert werden. Somit ist eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie bislang praktiziert wird, nicht zulässig. Für mich bedeutet das einen Gewinn an persönlicher Freiheit und auch eine Genugtuung, da ich schon immer das Gefühl hatte, dass diese Datenbanken nicht ganz korrekt sind.
GFF erleichtert – so geht es jetzt weiter
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des 2017 reformierten BKA-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das aktuelle Urteil sieht die GFF als “Erfolg für die Freiheitsrechte”: “Es ist eine gute Nachricht, dass die Gewaltenteilung funktioniert”, so Bijan Moini, Legal Director der GFF. “Bereits zum siebten Mal in wenigen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte verfassungswidrige Regelungen eines Sicherheitsgesetzes gekippt.”
Der Gesetzgeber muss nun das BKA-Gesetz bis Juli 2025 ändern. Bis dahin bleiben die Regelungen mit Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts in Kraft.
Euer Kindergarten-PingPong nervt gerade tierisch!
“Man sollte sich bei den öffentlich-Rechtlichen Beschweren. Denn die haben die Gerichtsentscheidung – mit Nennung des TSV 1860 München – in den 20Uhr-Hauptnachrichten gebracht. Aber sie haben Radi Radenkovic nicht zum Geburtstag gratuliert!”
*hust hust* 😉
Dann lies es halt nicht.
Bin mal gespannt ob das Urteil irgendwelche Veränderungen im Verhalten der Polizei hervorruft, im Umgang mit Fußballfans. Kann ich mir nicht vorstellen.
Grad wollte ich die AZ loben, sie hätte einen guten Artikel dazu, dann hab ich gesehen, der ist von der dpa: https://www.abendzeitung-muenchen.de/politik/bundesverfassungsgericht-bemaengelt-bka-gesetz-art-1009967
Sehr gut! Fußballfans sind keine Verbrecher!
Sehr wichtiges Engagement. Danke der Beschwerdeführerin!
In Osnabrück ist man in Sachen Stadion einen riesigen Schritt vorran gekommen. Schau mal Herr Präsident und Herr OB, die können das! Aber München denkt lieber an Olympia und Co als ans GWS…
So kritisch ich auch die Stadt München bezogen aufs GWS sehe, muss man bei dem Vergleich schon auch dazu sagen, dass es halt in Osnabrück (mit Verlaub!) nicht viel anderes gibt als den VfL und die Bremer Brücke.
Das ist jetzt ein wenig als Antwort auf Deinen Satz “Aber München denkt lieber an Olympia und Co …” als Vergleich mit Osnabrück gemeint. 😉
Der ehrenamtliche Präsident ist nicht für die Verhandlungen mit der Stadt über das GWS zuständig. War Er nie….wird Er nie!
Naja, ich denke das Wildmoser damals sehr wohl involviert war als es um die Stadionthematik ging.
Hey, du gehörst doch nicht zu den Ewiggestrigen 😉
Die Zeiten haben sich verändert, der Präsident und der GF einer amateurhaft ausgegliederten KGaA sind nicht mehr in einer Familie und dieses Beispiel mit der Stadionthematik mit Korruption und zu Lasten von Sechzig darf sich nicht mehr wiederholen!
Ich bin der Meinung das Wildmoser einen großen Fehler mit der Arena gemacht hat. Es ging nur um die Aussage das ein Präsident eines Vereins nie etwas mit Verhandlungen bzgl. eines Stadions zutun hätte….
Das ist natürlich richtig. Nur war damals die Gesellschafterstruktur eine ganz andere. Als der AA-Bau beschlossen wurde, gab es noch keine ausgegliederte KGaA und einen zweiten Gesellschafter schon gar nicht.
Die Profi-Fußballabteilung sowie die Nachwuchsteams U21 und U19 wurden 2002 aus dem Gesamtverein in die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ausgegliedert.
Seit dem Zeitpunkt hat der Präsident nichts mehr mit der Spielstätte des Profifußballs zu tun.
Danke für nichts! (An alle die damals für die Ausgliederung gestimmt hatten)
Eben. Und die Arena-Entscheidung fiel ja schon 2001.
Die Ausgliederung war prinzipiell schon richtig um zu verhindern, dass der e.V. bei finanziellen Schwierigkeiten der Profifußballer mit in den Abgrund gerissen wird, finde ich. Dass die Durchführung so dilettantisch war, dass sie noch fast 20 Jahre später Probleme bereitet hat, steht auf einem anderen Blatt und war Teil des Haufens an Problemen, die der damalige Präsident hinterlassen hat.
Wäre denn ein Einstieg eines Ismaiks möglich gewesen ohne vorherige Ausgliederung?
Ich denke nicht, dass ein Investor in einen e.V. einsteigen kann. Da hätten’s auf alle Fälle ausgliedern müssen.
Könnte es sein, dass Karl-Heinz Wildmoser sen. als Präsident des e.V. seinem Sohn Heinzi Wildmoser (jun.), der seinerzeit Geschäftsführer der TSV KGaA war, nicht die Fähigkeiten für eine solide AA-Projektbegleitung zugetraut hat? Sollte er vielleicht rechtbehalten haben?
Das ist ja wie im Löwenforum vor 20 Jahren… Kein Beitrag zu themenfremd, um nicht eine Stadiondiskussion anzufangen.
Aber ja, Tradition sollte man erhalten. Identitätsstiftend.
Dass es in OS hinsichtlich des Stadions weitergeht liegt daran, weil es beim VfL keinen Mehrheitsgesellschafter gibt, der haltlose Versprechungen posaunt:
“Hasan Abdullah Mohamed Ismaik möchte ein neues Stadion für die Profis des TSV 1860 München bauen. Das hat er gestern bei den Bruckmühltal Löwen noch einmal bekräftigt. Ein Grundstück gäbe es hierfür allerdings noch nicht.” (08.06.2024)
Seitdem warten der OB und Präsident darauf, welchen riesigen Schritt Hasan Ismaik in Angriff genommen hat, um ein neues Stadion zu bauen!
Super Steffi!