Im Rechtsstreit zwischen der HAM International Limited und dem TSV München von 1860 e.V. gerät die Argumentation der Investorenseite zunehmend unter Druck. Vertreten durch die Kanzlei Gauweiler & Sauter hatte HAM das Präsidium des e.V. aufgefordert, anzuerkennen, dass der Verein verpflichtet gewesen sei, den Profispielbetrieb weiterhin in der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zu belassen. Für den Fall der Weigerung wurden erhebliche Schadensersatzforderungen in Aussicht gestellt. Doch inzwischen sprechen sowohl die sportrechtliche Entwicklung, neue Aussagen des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) als auch vertragsrechtliche Details aus der Vergangenheit gegen wesentliche Prämissen dieser Forderungen. Die Argumentation der HAM wackelt massiv.

Kein Spielrecht für die KGaA

Mit Urteil vom 8. Juli 2026 wies das Bundesgericht des DFB die Beschwerde der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA gegen die Nichtzulassung zur 3. Liga vollständig zurück. Damit stand rechtskräftig fest, dass die KGaA kein Spielrecht für die Saison 2026/27 erhielt. Die Behauptung, der e.V. habe der KGaA ein Spielrecht überlassen müssen, wirft deshalb zwangsläufig Fragen auf: Ein solches Spielrecht existierte nach der rechtskräftigen Entscheidung des DFB gerade nicht.

BFV-Präsident widerspricht der HAM-These

Noch deutlicher wird die Situation durch ein Interview mit dem Präsidenten des Bayerischen Fußball-Verbandes, Christoph Kern. Auf die Frage, ob der Neustart über den e.V. Voraussetzung für die Zulassung zur Regionalliga gewesen sei, antwortete er klar: „Im Ergebnis ja. Wäre der Spielbetrieb vollständig bei der KGaA geblieben, hätten wir einer Zulassung nicht zustimmen können.” Damit steht fest: Eine Regionalligazulassung der KGaA wäre nach Aussage des zuständigen Verbandes nicht möglich gewesen. Dies stellt die Argumentation der HAM zusätzlich infrage. Denn wenn die KGaA weder eine Zulassung zur 3. Liga noch zur Regionalliga erhalten hätte, stellt sich die Frage, welcher konkrete Schaden dem Investor durch das Verhalten des e.V. überhaupt entstanden sein soll.

Gesellschaftsrechtliche Zweifel

Zudem besteht nach herrschender Ansicht zahlreicher Experten des Gesellschaftsrechts für einen Kommanditisten wie den TSV München von 1860 e.V. ohnehin keine Nachschusspflicht in Form der Lizenzüberlassung.

Entfällt die Geschäftsgrundlage? KGaA bricht seit Jahren eigene Satzung

Wie ein aktueller Bericht der Süddeutschen Zeitung aufzeigt, gerät die Argumentation der Investorenseite bezüglich des Spielrechts noch an einer weiteren Front ins Wanken. Im Kern geht es um den Ausgliederungsplan aus dem Jahr 2002, als der Profifußball – und damit faktisch das Spielrecht – in die heutige, vorinsolvente KGaA ausgelagert wurde. Es ist nämlich hochgradig fraglich, ob der Stammverein überhaupt noch an die historischen Vereinbarungen gebunden ist, den Profispielbetrieb zwingend bei der KGaA zu belassen. Die KGaA hat sich bei der Ausgliederung im Gegenzug zur Übertragung der Rechte vertraglich dazu verpflichtet, den gesamten im e.V. verbleibenden Fußball zu finanzieren. In ihrer Satzung heißt es unter Paragraf 3 (“Gegenstand des Unternehmens”) unmissverständlich: “…die Aufrechterhaltung und Finanzierung des Amateur-Fußballbetriebs des TSV München von 1860 e.V.”.

Die Realität sieht jedoch anders aus: In der gesamten Ära Ismaik, also seit 2011, hat die KGaA dies noch nie getan. Nachdem die Gesellschaft nun vorinsolvent ist, dürfte ihr eine Finanzierung des e.V.-Fußballs künftig auch nicht mehr möglich sein. Juristisch könnte durch diese dauerhafte Nichterfüllung schlicht die Geschäftsgrundlage für den Ausgliederungsvertrag entfallen sein. Das würde bedeuten, dass die Basis für die Überlassung des Spielrechts hinfällig ist – was nebenbei bemerkt auch für die vertraglichen Einschränkungen rund um die Markenrechte und Löwenlogos gilt.

Schreiben nur eine Drohkulisse ohne Substanz?

Vor diesem Gesamhintergrund erscheint die im anwaltlichen Schreiben der HAM erhobene Forderung, der e.V. habe den Spielbetrieb zwingend in der KGaA belassen oder deren Finanzierung sicherstellen müssen, rechtlich faktisch ohne Grundlage.

Argumentation der HAM wackelt massiv

Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie weit die Positionen der Parteien auseinanderliegen. Während HAM dem e.V. erhebliche Pflichtverletzungen vorwirft und Schadensersatzansprüche in Aussicht stellt, sprechen die inzwischen feststehenden sportrechtlichen Entscheidungen, die Aussagen des BFV-Präsidenten sowie der mutmaßliche Wegfall der Geschäftsgrundlage des Ausgliederungsvertrags eine völlig andere Sprache: Die KGaA hätte unabhängig vom Verhalten des e.V. ohnehin weder in der 3. Liga noch in der Regionalliga antreten können. Und der e.V. dürfte rechtlich längst nicht mehr an die KGaA gebunden sein.

 

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5 Comments
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UltraBlue

Weiterführend hat sich HAM im kooperationsvertrag auch zu leistungen verpflichtet die nicht nachgekommen sind, zB Anerkennung von 50+1, den profispielbetrieb zu finanzieren.

D.Pest

Heißt das, theoretisch könnte man noch Nachforderungen an die KgaA über 15 Jahre Nachzahlung an den e.V. stellen? 
Schon klar, da gibts nix zu holen, aber könnte der e.V.?

U.G.loewe

Wenn ich das richtig verstanden habe habe wir die besseren Karten in der Hand, also weiter Schritt für Schritt und bloß keinen Fehler machen. Denn wenn eins sicher ist mit Gutmenschen haben wir es nicht zu tun ELIL

_Flin_

Man stelle sich eine Zusammenarbeit vor, in der beide Partner unabhängig voneinander Geld für den Liquiditätsnachweis bereitgestellt haben. Sich aber nicht einigen konnten. Unter wrlchen Bedingungen das Geld annehmbar ist. Und deswegen ihrer gemeinsamen Firma und deren Kunden ein Schaden von um die 10 Millionen € entsteht. Wie absurd?!

So eine Firma hat es verdient, insolvent zu sein! Und so ein Gesellschafterverhältnis ist auch zerrüttet. Da kann man nicht mehr zusammenarbeiten. Ganz unabhängig von Kreditkündigungen und Schuldfragen.

Mal davon abgesehen, dass nach aktuellem öffentlichen Sachstand Schadenserstzforderungen eher auf Ismaik zukommen als auf den e.V.

Last edited 58 Minuten zuvor by _Flin_
chiela 60

Dann haben wir doch gute Aussichten vor uns, oder? 👍 Aber weiterhin Abwarten was da noch passiert… 👀