Der Rechtsstreit zwischen dem TSV 1860 München und seinem ehemaligen Finanz-Geschäftsführer Oliver Mueller geht in die Verlängerung. Eigentlich war für diesen Donnerstag ein Urteil des Landgerichts München I erwartet worden, doch Richter Harald König vertagte die Entscheidung. Mueller klagt gegen seine außerordentliche Kündigung und fordert von 1860 ausstehende Gehälter von über 400.000 Euro.

Die zentralen Streitpunkte des Verfahrens

  • Einhaltung der Fristen: Eine außerordentliche Kündigung muss zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe erfolgen. Das Gericht prüft, ob die Löwen diese Frist gewahrt haben.
  • Kompetenzüberschreitung oder Ermessensspielraum? Der Verein wirft Mueller fragwürdige Auftragsvergaben (u.a. IT, Grafik, Zukunftsstudie) vor. Während der Richter den großen Ermessensspielraum eines Geschäftsführers betonte, könnte die kontroverse Stadionstudie einen Sonderfall darstellen. Da es sich um ein “Grundlagengeschäft” handeln könnte, hätte Mueller hierfür eventuell die Zustimmung der Gesellschafter benötigt.
  • Die Rolle der Investorenseite: Ein entscheidender Punkt ist die angebliche Drohkulisse durch Hasan Ismaiks Seite. Es steht die Frage im Raum, ob tatsächlich mit der Insolvenz des Vereins gedroht wurde, um Mueller loszuwerden. Richter König äußerte Zweifel daran, dass das gesamte Investment (laut Mueller rund 80 Mio. Euro) ernsthaft wegen der Personalie Mueller zur Disposition stand.

Wie es jetzt weitergeht

Das Gericht hat einen erneuten Hinweisbeschluss erlassen. Beide Parteien haben nun einen Monat Zeit, weitere Dokumente und Stellungnahmen einzureichen. Besonders brisant: Um die vermeintlichen Drohungen der Investorenseite zu klären, könnte Yahya Ismaik, der Bruder von Hasan Ismaik, als Zeuge geladen werden. Ein neuer Termin für die Fortsetzung des Prozesses steht noch nicht fest.

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