Auch wenn sich die tatsächliche Chance wohl im Promillebereich befindet, hat der TSV 1860 Beschwerde gegen den Lizenzentzug eingelegt und somit den letzten verbliebenen Rechtsweg ausgeschöpft.
TSV 1860 legt Beschwerde gegen Lizenzentzug ein
Hintergrund der Beschwerde ist wohl tatsächlich weniger die reelle Hoffnung auf eine Begnadigung seitens des DFB als vielmehr eine juristische Absicherung der Geschäftsführung. Vielmehr dürfte es Manfred Paula als Geschäftsführer der KGaA wichtig sein, alle juristischen Mittel auszuschöpfen und sich im Falle einer Insolvenz keinen Vorwürfen ausgesetzt zu sehen, nicht alles versucht zu haben. Auch bezüglich eventuell aufkommender Haftungsfragen ist dieser Schritt nachvollziehbar.
Ob und inwiefern der Hauptgesellschafter der KGaA an der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Beschwerde beteiligt war, ist unbekannt. Die Frist wäre am Donnerstag um abgelaufen, nun wird sich das DFB-Bundesgericht mit dem Fall beschäftigen und eine mündliche Verhandlung ansetzen. Entscheidende Frage wird sein, ob der von Investor Hasan Ismaik bereitgestellte Liquiditätsnachweis doch noch berücksichtigt werden kann. Da der Fehlbetrag von 2,3 Millionen Euro jedoch lediglich auf dem Konto der Merchandising GmbH nachgewiesen werden kann, ist davon auszugehen, dass die Entscheidung zum Lizenzentzug und dem Abstieg aus der 3. Liga bestehen bleibt.











Ich verstehe das Procedere nicht. Angenommen der DFB nimmt den Lizenzentzug zurück.
Dann hat die KGaA die Teilnahme an der 3. Liga erstritten und das Spielrecht ginge dann an den eV, da ja der Kooperationsvertrag gekündigt ist? Müsste dann der eV das Spielrecht an die KGaA weitergeben (wie gehabt) und den Koop-Vertrag wieder aufleben lassen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserem großen Bedauern haben wir festgestellt, dass das bei Ihnen käuflich erworbene Schwein nicht fliegen kann. Wir sind fest davon ausgegangen, dass dieses Schwein fliegen kann, und wollten damit unsere Reise zum Mond antreten, um dort in Peterchens Fußstapfen zu treten. Unsere Kinder sind nämlich der festen Überzeugung, dass die Hälfte des Monds uns gehört und wir möchten sie ungern enttäuschen.
Es handelt sich um ein Schwäbisch Hällisches Schwein, und die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat 2019 in ihrem Werbespot Häuser fliegen lassen, deswegen kann man mit Fug und Recht davon ausgehen, dass dieses Schwein fliegen können sollte.
Da das Schwein nicht fliegen kann, geben Sie uns bitte das Geld zurück, das wir noch nicht bezahlt haben. Im Gegenzug lassen wir Ihnen gerne die Überreste des inzwischen aufgrund der bestehenden Mängel aufgegessenen Schweins aus unserer Sickergrube zukommen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Wolkenkuckucksheim,
Ihr _Flin_