Martin Gräfer, Vorstandsmitglied und prominentestes Gesicht des ehemaligen (und künftigen?) Hauptsponsors „Die Bayerische“, ist zweifellos jemand, dem der TSV 1860 München am Herzen liegt. Er engagiert sich, er diskutiert mit und er positioniert sich öffentlich. Das ist absolut legitim und für einen lebendigen Diskurs rund um unseren Verein auch begrüßenswert. Sein jüngstes Posting auf Social Media, das er mit der Überschrift „fairer Hinweis“ versehen hat, greift ein Thema auf, das vielen Löwen unter den Nägeln brennt: die Modernisierung des e.V. und die Art und Weise, wie wir unsere Mitgliederversammlungen (MV) abhalten.
Der Irrtum über die Macht des Präsidiums
Doch wer als solch prominente Stimme im Löwenkosmos spricht – eine Stimme, die Reichweite hat und Meinung bildet –, trägt auch die Verantwortung, bei vereinsrechtlichen Fakten absolut präzise zu bleiben. In seinem Beitrag stellt Gräfer eine Behauptung auf, die einer rechtlichen Überprüfung schlichtweg nicht standhält.
In seinem Posting fordert Gräfer einen „echten Neuanfang“ und schreibt wörtlich:
„Eine hybride Mitgliederversammlung ist heute schon möglich! Das Präsidium kann, das ohne Satzungsänderung entscheiden.“
So verlockend einfach das klingen mag – es ist faktisch falsch. Das Präsidium des TSV München von 1860 e.V. hat diese Befugnis nicht. Der Grund dafür findet sich im juristischen „Grundgesetz“ unseres Vereins: der Satzung.
Unter Ziffer 10.1 ist dort unmissverständlich und glasklar geregelt:
„Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich und findet als Präsenzveranstaltung statt.“
Ein Präsidium kann sich nicht per einfachem Beschluss über die eigene Satzung hinwegsetzen. Würde das Gremium Gräfers Ratschlag folgen und eigenmächtig zu einer hybriden Versammlung einladen, wären sämtliche dort getroffenen Beschlüsse und Wahlen juristisch anfechtbar und im schlimmsten Fall nichtig.
Warum es beim BVB ging und bei uns nicht
Es liegt nahe zu vermuten, woher dieser Irrtum stammt. Im März 2023 hat der Gesetzgeber das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 32 Abs. 2 BGB) reformiert. Seitdem dürfen Vereinsvorstände tatsächlich hybride Versammlungen einberufen, ohne dass dies explizit in der Satzung erlaubt sein muss. Auf genau diesen Paragraphen hat sich beispielsweise Borussia Dortmund berufen, als der Vorstand des BVB e.V. eine hybride Versammlung ansetzte.
Warum ging das in Dortmund, aber nicht bei uns? Die gesetzliche Erleichterung aus dem BGB greift nur dann, wenn die vereinseigene Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt.
In der Satzung des BVB fehlte ein explizites Verbot digitaler Formate – es gab dort schlicht keine Festlegung auf eine zwingende „Präsenzveranstaltung“. Bei den Löwen hingegen blockiert die klare Formulierung in Ziffer 10.1 den Weg über das BGB. Was beim BVB ein legaler Vorstandsbeschluss war, wäre bei Sechzig ein klarer Satzungsbruch.
Die Geschichte der abgelehnten Anträge
Dass die Hürden für eine hybride MV hoch sind, ist kein Geheimnis. Wer in den letzten Jahren regelmäßig im Zenith war, kennt das Ritual. Anträge auf die Einführung von Online- oder Briefwahlen gehören bei Sechzig fast schon zur Tradition.
All diese Vorstöße sind bisher krachend gescheitert. Es entbehrt dabei nicht einer gewissen Ironie, dass die Antragsteller, die vehement eine Erleichterung der Stimmabgabe forderten, teilweise nicht einmal selbst vor Ort erschienen sind, um ihre eigenen Anträge am Mikrofon zu verteidigen.
Warum eigentlich die Skepsis?
Dass eine hybride Versammlung so beharrlich abgelehnt wird, liegt nicht an bloßer Technologiefeindlichkeit, sondern an handfesten Bedenken, die immer wieder vorgetragen werden:
- Die Kostenfrage: Eine rechtssichere, synchronisierte und manipulationsfreie hybride Abstimmungssoftware für tausende Mitglieder ist immens teuer. Wir sprechen hier schnell von mittleren fünfstelligen Beträgen pro Versammlung.
- Technik und Rechtssicherheit: Server können überlasten, Streams abbrechen. Wenn auch nur ein Bruchteil der digitalen Wähler von technischen Problemen betroffen ist, drohen Anfechtungsklagen.
- Die Gefahr ferngesteuerter Mehrheiten: Eine Präsenz-MV hat einen entscheidenden, natürlichen Filter: Wer in der Halle abstimmt, muss Zeit und oft auch Geld für die Anreise investieren. Das tun in der Regel nur Menschen mit einem echten emotionalen Bezug zum Verein. Bei einer reinen Online-Wahl sinkt diese Hürde auf null. Kritiker befürchten massiv, dass finanzstarke oder interessengesteuerte Akteure massenhaft (passive) Mitglieder rekrutieren könnten, um sie gezielt für Abstimmungen zu mobilisieren. Diese Personen könnten bequem vom Sofa aus als reines Abstimmungsinstrument fungieren, ohne jemals eine echte Bindung zu Sechzig aufgebaut zu haben. Eine Art „feindliche Übernahme“ der Vereinsgremien per Mausklick wäre so deutlich leichter zu orchestrieren.
Eine Frage der Mehrheiten, nicht des Präsidiums
Martin Gräfer hat völlig recht damit, dass eine Diskussion über die Zukunft und die Formate unserer Versammlungen wichtig ist. Es steht jedem Mitglied frei, für eine Satzungsänderung zu werben.
Aber dieser Diskurs muss ehrlich und auf Basis der rechtlichen Realität geführt werden. Zu suggerieren, das Präsidium müsse einfach nur „wollen“ und könne die hybride Versammlung im Alleingang beschließen, schürt falsche Erwartungen und lenkt den Unmut in eine völlig falsche Richtung. Wer die hybride MV bei Sechzig will, muss keine Präsidiumsbeschlüsse fordern. Er muss den mühsamen Weg durch die Instanzen gehen: Einen satzungsändernden Antrag stellen und dann – bei einer Präsenzveranstaltung! – 75 Prozent der anwesenden Mitglieder davon überzeugen. Das nennt man Demokratie.











Auf diesen Artikel hin war ich mit Martin Gräfer, um dessen Statements es hier ja geht, im Austausch und habe ihm angeboten, seine nachfolgenden Gedanken dazu hier einzustellen. Eine direkte Diskussion mit ihm muss aber über seinen eigenen Social Media Kanal (facebook) geführt werden, da er hier nicht als User und Kommentierer registriert ist.
Fall jemand auf diesen Kommentar antwortet, bitte ich – wie immer – um respektvollen Umgang und geeignete Wortwahl, diesen Respekt auch zum Ausdruck zu bringen. Danke!
MARTIN GRÄFER:
“Danke für den Artikel – er ist gut und fair geschrieben und stellt eine legitime Rechtsfrage.
Ob Ziffer 10.1 die BGB-Öffnungsklausel tatsächlich vollständig aushebelt, ist juristisch nicht so eindeutig, wie dargestellt: Eine hybride Versammlung bleibt eine Präsenzveranstaltung. Die Satzung schreibt Präsenz vor – sie verbietet digitale Teilnahme aber nicht ausdrücklich. Das ist ein Unterschied. Das Präsidium kann diese erst seit 2023 gültige Regelung nutzen – es muss es nicht. Die Rechtsfrage ist letztlich eine für Juristen und ggf. das Vereinsregister.
Was mich mehr beschäftigt, sind die drei Gegenargumente im Artikel:
Kosten? Ein Verein, der regelmäßig sechsstellige Beträge in Rechtsstreitigkeiten investiert, hat kein Kostenproblem. Er hat ein Priorisierungsproblem. Die barrierefreie Einbindung der Mitglieder sollte Vorrang haben.
Technik? Betriebsratswahlen, Hauptversammlungen von DAX-Unternehmen, Versammlungen von BVB oder Kaiserslautern – all das funktioniert. Das Argument beweist zu viel.
Feindliche Übernahme durch passive Mitglieder? Die Realität hat dieses Argument bereits widerlegt. Politische Übernahmen finden in Präsenz statt. Wenige Hundert, die gut organisiert für viele Tausend abstimmen, sind ein bekanntes Phänomen – gerade im Fußball. Der „natürliche Filter” der Anreise schützt nicht vor Machtmissbrauch. Er schützt vor Beteiligung.
Die eigentliche Frage bleibt: Warum hat ein Verein mit 27.000 Mitgliedern eine Satzung, bei der seit Jahren Anträge für mehr Beteiligung scheitern – und wer profitiert davon, dass das so bleibt?
Ein letzter Aspekt: Der Satzung merkt man an, dass sie das Ergebnis eines Machtkampfes ist – entstanden deutlich vor 2012. Eine Hürde von 75% Zustimmung zur Ermöglichung breiterer Mitgliederbeteiligung, und das nur bei einer Präsenzabstimmung, fördert keine breite Beteiligung. Sie schützt Machterhalt.”
Wie so oft heutzutage: Demokratie nicht verstanden.
Gute Punkte, kann man mal drüber nachdenken wenn nicht so wahnisnnig wichtig ist, dass die MGV nicht juristisch angreifbar ist. Für die Jetzige verstehe ich nicht was das soll.
Es geht ihm um die Zukunft. Also nicht um die jetztige MV.
Zwei Anmerkungen meinerseits:
Die Hürde von 75 % wurde doch erst vor ein paar Jahren geschaffen, mit großer Mehrheit. Sie lag vorher bei 2/3, oder erinnere ich mich falsch?
Wer profitiert davon – die Demokratie. Oder möchte Herr Gräfer damit unterstellen einzelne Personen profitieren persönlich oder gar finanziell?
Das Thema wird meiner Meinung nach von den Personen “hochgekocht”, die immer behaupten wollen, der e.V. wird von einer Clique aus München-Giesing beherrscht. Ich wohne in Niederbayern und bin selbstverständlich am 21.06. im Zenith in München. Das ist mir der Verein einfach wert!
Mir wäre ein Neustart nicht nur ohne Hasan, sondern auch OHNE Gräfer am liebsten. Mich regt es auf, wenn sich Sponsoren in die Vereinsarbeit einmischen. Der Verein ist für die Mitglieder da und nicht für seine Sponsoren. Als Vereinsmitglied hat er natürlich das Recht seine Meinung zu äußern. Hier spricht er aber als Sponsor und ist nicht gut!
Leider bedient sich Gräfer erneut reiner Polemik, die an den Fakten vorbei geht. Der selbe Fehler wie beim Bündnis. Mit Unwahrheiten versuchen, die eigene Meinung als vermeintlich richtig darstellen.
Unverschämt finde ich auch den Satz mit der Durchführung der MVs. Er weiß ganz genau, dass alles ordnungsgemäß ablief.
Und kommt man ihm wiedermal drauf, wird man selber als derjenige beschimpft, der nicht zukunftsorientiert denkt oder sich Neuerungen verschließt.
Servus, ich lese schon lange mit, will in der aktuellen Situation aber auch mal das ein oder andere kommentieren.
Erst einmal aber vielen Dank an die Redaktion und in diesem Fall an Benedikt für die sachliche Aufarbeitung der komplexen Situation.
Sehr wohltuend in diesem ganzen Chaos auch schreibende Leute mit Herzblut, Sachverstand und Überblick zu lesen.
Passend zum Thema ein Artikel von mir mit Recherche, wieviele Vereine tatsächlich eine hybride MV anbieten bzw abhalten:
https://sechzger.de/wahlbeteiligung-von-bis-zu-40-ist-graefers-wunsch-realistisch/
Ach, das war noch eine schöne Zeit, als solche Artikel – mit so viel Recherche – aus Deiner Feder hier noch zu lesen waren… 🙁
🙁
Ich hab gerade mit Hilfe von KI recherchiert wieviele Vereine eine „Hybridwahl“ anbieten. Neben Dortmund und Wolfsburg ist es mit Abstrichen noch die Hertha, d.h von 56 Profivereinen sind es genau 3. Ich kann nicht nachvollziehen wieso dieses Thema, solange keine Breite Maße dies ebenfalls so handhabt, immer wieder durchgekaut werden muss.
Perfekt zusammengefasst und erklärt, vielen Dank dafür.
Leider habe ich in Herrn Gräfer seit dem letzten Wahlkampf (inkl. Schlammschlachten) das Vertrauen verloren, dass es ihm nur um das Wohl des e. V. geht.