Der TSV München von 1860 e.V. hat die Fristen für die Mitgliederversammlung 2024 bekanntgegeben.

Ordentliche Mitgliederversammlung 2024 des TSV 1860

Die Informationen im Vereinsheft “Sechzger01/24” und auf der Vereinswebsite beziehen sich auf die Ordentliche Mitgliederversammlung 2024. Ankündigungen einer etwaigen Außerordentlichen Mitgliederversammlung tauchen dort währenddessen nicht auf.

Bei der Ordentlichen Mitgliederversammlung werden einige Vereinsgremien neu gewählt: der Verwaltungsrat, der Ehrenrat, die Seniorenvertreter und die Kassenprüfer für 3 Jahre, der Wahlausschuss einmalig für 2 Jahre. Die turnusmäßige Wahl des Präsidiums ist erst für 2025 vorgesehen.

Kandidaturen bis zum 20. März möglich

Kandidaturen für die einzelnen Gremien sind bis zum Ablauf des 20. März 2024 möglich. Diese sind an den Wahlausschuss des TSV München von 1860 zu richten, mit Ausnahme der Kandidaturen für den Wahlausschuss selbst, welche das Präsidium entgegennimmt.

Jede Kandidatur muss einen ausgefüllten Steckbrief zur Kandidatin/ zum Kandidaten fristgerecht einreichen. Die Steckbrief-Muster hat der Verein auf der Vereinswebsite hinterlegt und für den schnelleren Zugriff QR-Codes im Vereinsmagazin platziert.

Antragsfrist endet am 01. März

Anträge zur Mitgliederversammlung – gleich, ob diese eine Satzungsänderung oder sonstige Themen zum Inhalt haben – können bis zum Ablauf des 01. Mäz an den Wahlausschuss geschickt werden, welcher über deren Zulassung entscheidet.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Auch 2024 sucht der Verein wieder ehrenamtliche Wahlhelfer*innen aus dem Kreis seiner Mitglieder. Interessierte können sich bis zum 30. April beim Wahlausschuss melden.

Die Ankündigung des TSV 1860 im Wortlaut

Mitgliederversammlung 2024

Liebe Mitglieder,

Bei der Ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 stehen gemäß Satzung die Wahlen für folgende Vereinsorgane bzw. Ämter an:

  • Seniorenvertreter (gem. Ziffer 12.6: Seniorenvertreter*in und Stellvertreter*in)
  • Verwaltungsrat (gem. Ziffer 13.1: fünf bis neun Personen)
  • Ehrenrat (gem. Ziffer 14.1: drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder)
  • Wahlausschuss (gem. Ziffern 15.1 und 15.2: fünf Mitglieder)
  • Kassenprüfer (gem. Ziffer 17.1: zwei fachkundige Mitglieder)

Die Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre (mit Ausnahme des Wahlausschusses, welcher gem. Ziffer 25.3 b) der Vereinssatzung einmalig für eine Dauer von zwei Jahren gewählt wird).

Wahlvorschläge für alle oben genannten Organe und Ämter können mit einem formlosen Schreiben bis zum Ablauf des 20.03.2024 eingereicht werden. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  • betreffendes Organ/Amt Name, Mitgliedsnummer, Emailadresse (bzw. Postanschrift) und Telefonnummer des/der Vorschlagenden
  • Name, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Emailadresse (bzw. Postanschrift) und Telefonnummer des/der Vorgeschlagenen

Wahlvorschläge für die Seniorenvertreter*innen, den Verwaltungsrat, den Ehrenrat und die Kassenprüfer*innen sind an den Wahlausschuss zu schicken: per E-Mail an wahlausschuss@tsv1860. Org, per Fax an 089/55067588 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Wahlausschuss, Grünwalder Straße 114, 81547 München.

Wahlvorschläge für den Wahlausschuss nimmt das Präsidium an, per E-Mail an ekkehardt.krebs@ tsv1860.org, per Fax an 089/642785-148 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München.

Vor Abgabe der Wahlvorschläge bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

  • Es sind ausschließlich ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedschaft nicht ruht, wählbar (Ziffern 5.1 und 5.3 der Vereinssatzung);
  • Wählbar sind zudem nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Zeitpunkt der Wahl mindestens ein Jahr Mitglied im Verein und mit der Beitragszahlung nicht in Verzug sind (Ziffer 7.3 der Vereinssatzung);
  • Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen angesehene Personen sein, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, dem Verein beratend in rechtlichen, wirtschaftlichen, sportlichen, sport- und fanpolitischen Belangen sowie aufsichtsführend zur Verfügung zu stehen (Ziffer 13.1 der Vereinssatzung)
  • Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ehrenrats müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zehn Jahren ohne Unterbrechung Mitglied des Vereins sein. Mindestens ein Mitglied des Ehrenrats soll die Befähigung zum Richteramt haben (Ziffer 14.1 der Vereinssatzung).
  • Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung Mitglied des Vereins sein (Ziffer 15.1 der Vereinssatzung).
  • Die Kassenprüfer sollen fachkundige Mitglieder sein (Ziffer 17.1 der Vereinssatzung)

Bitte klärt vor Abgabe eures Wahlvorschlags nach Möglichkeit ab, ob der Kandidat/die Kandidatin den oben genannten Anforderungen entspricht und sich auch zur Wahl stellen würde. Selbstverständlich könnt ihr auch euch selbst vorschlagen.

Sämtliche Kandidat*innen werden aufgefordert, dem jeweils zuständigen Vereinsgremium bis zum Ablauf des 20.03.2024 ihren vollständig ausgefüllten Steckbrief zu schicken.

Die offiziellen Steckbriefmuster für die jeweiligen Ämter sowie eine Anleitung zum Ausfüllen sind auf der Vereinswebsite unter www.tsv1860.org bzw. unter dem hier abgebildeten QR-Code abrufbar. Aus Gründen der Chancengleichheit werden nur Steckbriefe nach den offiziellen Mustern, die fristgerecht und vollständig ausgefüllt und unterzeichnet beim Wahlausschuss eingehen, berücksichtigt.

Anträge zur Mitgliederversammlung des TSV 1860

  • Anträge zur Mitgliederversammlung 2024, die eine Änderung der Vereinssatzung betreffen sowie sonstige Anträge zur Mitgliederversammlung, müssen bis zum Ablauf des 01.03.2024 beim Präsidium eingereicht werden (per E-Mail an ekkehardt.krebs@tsv1860.org), per Fax an 089/642785-148 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München). Die Frist für die Abgabe weiterer Anträge wird mit der Einladung zur Versammlung bekanntgegeben.
  • Wir freuen uns über alle Mitglieder, die bei der Abstimmungen und Wahlen ehrenamtlich als Wahlhelfer*innen unterstützen möchten. Sie können sich bis zum Ablauf des 30.04.2024 beim Wahlausschuss unter wahlausschuss@tsv1860.org

Bei Rückfragen stehen euch Peter Schaefer unter wahlausschuss@tsv1860.org und Ekkehardt Krebs unter 089/642785-141 bzw. unter ekkehardt.krebs@tsv1860.org gerne zur Verfügung.

Mit grün-goldenen Grüßen

Robert Reisinger                                                        Peter Schaefer

Präsident                                                                    Vorsitzender des Wahlausschusses

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