Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Verwaltungsbeschwerde der Löwen zurückgewiesen. Der Lizenzentzug wurde somit auf letztinstanzlicher DFB-Ebene bestätigt, der Abstieg aus der 3. Liga steht also fest.

Bundesgericht des DFB bestätigt Zulassungsverweigerung

Der TSV 1860 hatte im Zulassungsverfahren eine gestellte wirtschaftliche Bedingung nicht erfüllt. Die erforderlichen Sicherheiten und Nachweise waren bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht beim DFB eingegangen, sondern waren seitens der HAM lediglich auf einem Konto der Merchandising GmbH geparkt worden. Die Fachgruppe Spielbetriebe hatte daher, nachdem die Fachgruppe Zulassungsbeschwerden die Nichterfüllung der Bedingung festgestellt hatte, folgerichtig entschieden, den Löwen keine Zulassung für die 3. Liga zu erteilen.

Die anschließende Verwaltungsbeschwerde des TSV 1860 gegen den Bescheid hat das Bundesgericht nun geprüft und im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die HAM und Rechtsbeistand Dr. Peter Gauweiler haben nun noch die Möglichkeit, den Weg außerhalb der Sportgerichtsbarkeit einzuschlagen. Dies ist zwar denkbar, jedoch aufgrund der Argumentation seitens des DFB wenig erfolgsversprechend.

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BigBad

Eben wurden die 200.000€ gerissen

daOstl

Die KgaA Spieler mit 3. Liga Vertrag müssten doch eigentlich spätestens jetzt ein Sonderkündigungsrecht haben:
Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag unter anderem:
1a) Recht auf pünktliches Gehalt
1b) Recht auf Trainingsbetrieb UND Spielbetrieb

2) Pflicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu müssen

1b) kann der Arbeitgeber KgaA nun definitiv nicht mehr erfüllen -> Sonderkündigungsrecht.

Oder greift da die Möglichkeit, dass ein ordentliches Gericht hier theoretisch die Entscheidung des DFB noch aufheben kann? Wann auch immer und sehr unrealistisch aber theoretisch möglich

Kann wer hier was dazu sagen ohne die genauen Arbeitsverträge zu kennen?

BigBad

Nein, so einfach dürfte das nicht sein.
Grundsätzlich hast Du einen Arbeitsvertrag, in Falle eines Spielers einen zeitlich befristeten. D.h. Du (der Spieler) hat seine (Arbeits-)leistung zu erbringen und der Arbeitgeber zahlt. Das Zahlen ist erstmal durch das Insolvenzgeld gedeckt. D.h. so einfach kommt man da nicht von der Kette. Natürlich können immer irgendwelche Klauseln in den Verträgen stehen, die sowas im Detail regeln.

Aber wenn Du einen gültigen Vertrag hast und Gelb bekommst, hast Du ersmal kein Recht auf fristlose Kündigung. Beutet, unterschreibt ein unter Vertrag stehender Spieler ohne Freigabe bei einem anderen Verein, könnte es für den Spieler und dem anderen Verein sehr teuer werden.

Nur meine laienhafte Meinung!

daOstl

Kam halt schon des öfteren vor dass irgendwelche Spieler ihrem Verein ein Dorn im Auge waren und aussortiert wurden. Also Ausschluss aus Trainings- und Spielbetrieb. Die Spieler haben geklagt auf Recht im Arbeitsvertrag. Seitdem gibt’s Trainingsgruppe B für solche Fälle.

Steffen

Somit sollten die “noch” geltenden Spielerverträge mit der KGaA nun endgültig ungültig werden, definitiv kein Spielbetrieb KGaA….
Oder täusche ich mich?

_Flin_

Was klar ist:

  1. Es wird kein “Spielbetrieb Dritte Liga 26/27” stattfinden.
  2. Alle Verträge, die nur für die Dritte Liga gelten, sind mMn hinfällig (bin kein Anwalt)
  3. Die Bestellungen für “Dauerkarten 3.Liga 26/27” an die KGaA sind somit nicht mehr erfüllbar.

Ansonsten hinsichtlich des Spielbetriebs… Wer weiß das schon. Nachdem jetzt die GmbH in die Öffentlichkeit getreten, wird das wohl demnächst geklärt werden. Die einzige Person, die noch ein Interesse an einem Spielbetrieb der KGaA hat, ist Hasan Ismaik. Sonst kann er seine 60% (Einst bezahlt: 18 Mio, aktueller Wert: 0€ ohne Spielbetrieb, vielleicht 1-2Mio mit Spielbetrieb) genauso abschreiben wie voraussichtlich den größten Teil seiner Forderungen bei der KGaA aufgrund des Insolvenzverfahrens.

Andererseits: Der e.V. hat ja anscheinend mehr für den Schutz von Ismaiks Vermögen getan als Ismaik selbst. Ob das anscheinend das Angebot zur Beibringung der 2.7 Mio ist, ob das das Angebot zur Übernahme der Anteile ist… Irgendwann hat man auch das Recht, sich von einem Geschäftspartner zu trennen, der ums Verrecken kein Partner sein will, sondern Alleinherrscher und im Zuge dessen die gemeinsame Gesellschaft schädigt.

Die Entscheidung darüber werden wahrscheinlich irgendwann mal die Gerichte treffen. Und bis dahin bleibt zu hoffen, dass kurzfristig die Möglichkeiten fehlen, dem Spielbetrieb durch die GmbH Steine in den Weg zu legen. Oder vielleicht doch auch mal der würdevolle Weg gegangen wird, und einfach nicht mehr rumgestänkert wird. Das glaube ich aber erst, wenn ich es sehe. Bisher ist zumindest nichts passiert außer wolkigen “weisen” Worten.

Locke62
Stefan Kranzberg

Ich finde Artikel bei Business Punk furchtbar und viel zu fehlerbehaftet, um sie ernst nehmen zu können.

Hier gilt:
Das Gegenteil von “gut” ist “gut gemeint”.

perri1860

ich muss sagen, die Auswertung des Teilbereiches “Kommentare bei db24” sind in genanntem Artikel sehr aufschlussreich. Es Schreiben wohl 42 User 75% der Kommentare. Dies ist dann wohl diese bekannte schweigende Mehrheit….
Sicherlich ist der Rest bei BusinessPunk ein wenig fehlerbehaftet, aber wenn man bei AZ/TZ/Merkur, etc. ließt, das ist auch furchtbar, weil deutliches Click-Bait.

60er

Aber woher weißt du, dass diese Zahlen stimmen?
Wenn die Artikel regelmäßig Fehler enthalten, dann kannst du doch keiner einzigen darin enthaltenen Information vertrauen.

BigBad

Was ist den bei “fehlerbehaftet” der Maßstab…Griss/AZ/TZ??!
Frage für einen Freund 😉

Ja, da ist viel durch die blaue Brille. Über vieles kann man diskutieren. Und insbesondere der letzte Artikel ist mir zu positiv. Aber die Autoren schreiben immer woher Sie Ihre Zahlen haben und worauf Sie sich beziehen. Würde/Könnte ein Griss oder AZ nur im Ansatz so arbeiten, hätten wir in den letzten 15Jahren weit weniger Polemik und Lagerbildung ertragen müssen und wären mindestens eine Liga höher.

l_uemmel1860

Eine Sache verstehe ich aktuell in der ganzen Situation hinten und vorne nicht:
Wie ist es möglich das ehem. U21 Spieler, die alten Trikots und Sponsorings inkl. Markenrechte der KGaA und natürlich auch die Homepage/ Social Media Accounts verwendet/ eingesetzt werden können?

Das funktioniert doch rein rechtlich in Bezug auf die Spielerverträge, Sponsoring Verträge, Markenrechte, etc nicht. Das Geschäftsjahr endet doch Fußball typisch am 30.06.
Auch bei den Spielern verstehe ichs nicht. Versicherungstechnisch dürfte der BFV Spielern gar keinen Einsatz erlauben dürfen?

Oder wird aktuell weiterhin alles über die KGaA aufrecht erhalten/ durchgeführt?

Weiß da jemand ggf. mehr? 😌

Benjisson

Die die jetzt aktuell die Testspiele spielen haben alle einen KgaA Vertrag. Die KgaA Verträge gelten ja weiterhin. Ob die Spieler bezahlt werden durch die KgaA weiß ich nicht. Diese Spieler können Stand Jetzt nicht für die neue Gesellschaft bzw. für unsere Löwen spielen außer es gibt ein Sonderkündigungsrecht (dann wären Sie ablösefrei) oder die Gesellschaft kauft diese Spieler der KgaA ab. ABER die können auch sonst irgendwohin wechseln. Alles läuft dort über Paula und den Insolvenzverwalter.

Alles andere ist ja rechtlich an die KgaA gebunden. Solange diese noch irgendwie gelebt wird kann man die Veträge auch erfüllen.

AckermeisterTSV

Ich verlinke dazu mal einen interessanten Kommentar aus dem Löwenforum und hoffe das ist ok für den Verfasser:
loewenforum.de/t/zum-insolvenzverfahren-der-tsv-muenchen-von-1860-gmbh-co-kgaa/17435/629

Klingt zumindest für mich plausibel.

Benson

Ja, das ist die Mannschaft der KGaA. Die gibt es weiterhin und die Spieler haben dort auch Vertrag.

Bezüglich Sponsoring: aktuell gibt es keinen Sponsoringvertrag, aber die Bayerische ist nun mal auf den Trikots drauf und wird natürlich nichts dagegen haben, weiterin – aktuell halt gratis – Werbung zu bekommen.

loewe77

Frage zu etlichen möglichen Rechtsstreitereien. Sehe ich das eigentlich richtig dass der Löwe dem e.V. gehört? https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020110220204/DE

JBCT

Nein, such mal in der Recherche unter “Inhaber = TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA”, dann wird das Markenproblem deutlich…

loewe77

Ja ok ich sehe was da los ist. Heisst der e.V. darf die Unternehmensmarke nutzen aber nicht vermarkten?

JBCT

Theoretisch kann der e.V. im Bereich der eingetragenen Klassen mit der Marke alles machen. Da die KGaA aber identische Marken eingetragen hat, könnte der Insolvenzverwalter oder aber die Merch GmbH aus ihrem abgetreten KGaA-Nutzungsrecht Widerspruch einlegen bzw. abmahnen. Wenn sich alle vertragen, denkt hier meistens keiner darüber nach. Schlauer wäre es gewesen, dass der e. V. generell auf die Inhaberschaft aller Marken bestanden und dann Nutzungsrechte gekoppelt an die Dauer des Kooperationsvertrages übertragen hätte. Aber wie immer, hinterher sind alle klüger…

Problematisch wird auch ein neuer Markeneintrag, da der bisherige Inhaber immer mit “Verwechslungsgefahr” dem Neueintrag widersprechen kann und mit Sicherheit auch wird. Letztendlich hilft hier nur der Rückkauf aller Markenrechte aus der Insolvenzmasse.

Last edited 5 Minuten zuvor by JBCT
Vorstopper

Davon wird höchstens unser Kredithai und sein Anwalt überrascht seien.

Benson

Kein Mensch kann mich davon überzeugen, dass der Anwalt (ich vermute du meinst den Gauweiler) davon überrascht ist.

Entweder er hat den Hasan bequatscht, dass eine Klage aussicht auf erfolg hat und hat dafür ein leicht verdientes Honorar eingestrichen, weil er da auf Grund offensichtlicher Aussichtslosigkeit auch nicht viel Arbeit reingesteckt haben dürfte

Oder es war Hasans Idee und der Gauweiler hat es ihm nicht ausreden können oder wollen – mit dem gleichen Ergebnis. Leicht verdientes Geld

So oder so tut mir der Hasan fast leid. Die ganzen Kaffemaschinen die er hätte kaufen können.

Vorstopper

Der Dr. Peter Gauweiler, so hat er sich seiner Zeit als Bundestagskandidat bei mir vorgestellt, macht sowas doch aus Spaß an der Sache und das Geld nimmt er gerne mit. Spannend wird die Sache mit der Kündigung des Kooperationsvertrages, da ist er Experte. Ich vermute, solange er dafür entlohnt wird, zieht er das durch.