In 11 Tagen ist es soweit. Die ARGE des TSV 1860 München trifft sich zur Mitgliederversammlung, in deren Anschluss über die Auflösung des Vereins entschieden werden soll. Nun aber ist ein Antrag an die Vorstandschaft geschickt worden, der die Auflösung erst einmal verhindern soll.

KassenprĂĽfung elementarer Bestandteil

Seit ziemlich genau einem Monat sind nun die ARGE Leaks bei sechzger.de online und zwischenzeitlich ist es um den Fanclub-Dachverband wieder etwas ruhiger geworden. Knapp zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung nimmt das Geschehen aber wieder an Fahrt auf. Grund dafür ist ein Antrag von Charly Schmidinger, der vor wenigen Tagen eingereicht wurde. Er endet mit einem echten Paukenschlag: die Auflösung der ARGE soll vorerst ausgesetzt werden. Vor allem aber geht es dem Antragssteller um eine ordentliche Kassenprüfung, die bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist. Hierfür werden klare Bedingungen aufgezählt. Im Anschluss sollen die Mitglieder über eventuelle Verfehlungen informiert werden.

Der Antrag an die Vorstandschaft der ARGE im Wortlaut

Sehr geehrte Vorstandschaft der ARGE,

im Folgenden nun meine Anträge für die JHV am 19.11.2021. Antragstellung erfolgt, legitimiert durch mein Amt als 1. Vorstand der Rems-Murr-Löwen, namens und im Auftrag unserer Mitglieder.

Diese Anträge sind in die Tagesordnung aufzunehmen und entsprechend zur Abstimmung zuzulassen.

Anträge für die Tagesordnung:

1. Bestellung eines BuchprĂĽfers

    1. Der Vorstand des Vereins wird beauftragt, umgehend die PrĂĽfung der Finanzen des Vereins durch Einsicht in dessen BĂĽcher durch einen vom Verein beauftragten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten WirtschaftsprĂĽfer oder Steuerberater fĂĽr den Zeitraum 2015-2021 zu untersuchen und ĂĽberprĂĽfen zu lassen.
    2. Die Auswahl des zu beauftragenden BuchprĂĽfers erfolgt durch Vorstandsbeschluss.
    3. Der BuchprĂĽfer ist berechtigt, die BuchprĂĽfung beim Verein oder in Form einer elektronischen BuchprĂĽfung bei sich durchzufĂĽhren. Der Vorstand hat ihm dazu alle erforderlichen Unterlagen bereit zu stellen.
    4. Die Kosten der Buchprüfung trägt der Verein.
    5. Ăśber das Ergebnis der BuchprĂĽfung ist der Verein in einer unmittelbar nach deren Vorliegen einzuberufenden (auĂźerordentlichen) Mitgliederversammlung umfassend zu informieren.
    6. Ergibt die Buchprüfung gravierende Mängel im Finanzgebaren des Vereins und/oder seiner Organe (z.B. Abweichungen in Höhe von mehr als 3 % der Zahlen zuungunsten des Vereins), kann die Mitgliederversammlung den Vorstand des Vereins beauftragen, alle erforderlichen rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Personen einzuleiten. Um Nachteile für den Verein, insbesondere Vermögensschäden zu seinen Lasten auszuschließen und/oder auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.
    7. Der Vorstand wird angewiesen, bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Buchprüfung und der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung nach Buchst. f. lediglich die notwendigen und unaufschiebbaren Geschäfte des Vereins zu tätigen. Die Mitglieder des Vereins sind weiterhin zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet, und der Verein ist berechtigt, diese zu erheben und ggf. einzuziehen.
  1. Auskunft nach § 31a I S. 1 BGB

    1. Der Vorstand wird beauftragt, die Mitglieder des Vereins schriftlich darüber zu unterrichten, ob im Zeitraum 2015-2021 ein Organmitglied bzw. besonderer Vertreter des Vereins für seine Tätigkeit Vergütungen mehr als EUR 720,- jährlich erhalten hat.
    2. Die Auskunft hat, sollten entsprechende Vergütungen geflossen sein, den Namen des jeweiligen Empfängers, den Namen des für die Zahlung Verantwortlichen sowie die Höhe der geflossenen Vergütungen zu beinhalten.
    3. Die Auskunft hat spätestens bis zur nächsten (außer-) ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins ab dem 01.01.2022 zu erfolgen.
    4. Soweit eine Buchprüfung nach Antrag 1 beschlossen wird, hat die Auskunft spätestens mit Vorliegen deren Ergebnisse zu erfolgen.
  1. Auskunft ĂĽber Mitgliederbestand

    1. Der Vorstand wird beauftragt, den Mitgliedern Auskunft über den Mitgliederbestand des Vereins für den Zeitraum 2015-2021 zu erteilen. Die Auskunft muss die Gesamtzahl der Mitglieder, davon Fanclubs, sonstige juristische Personen und natürliche Personen umfassen. Der Auskunft ist eine vollständige und aktuelle Mitgliederliste (ohne Adressen) beizufügen.
  1. Die Auskunft ist nach folgendem Muster zu gliedern:

Jahr Anzahl Mitglieder Davon Fanclubs Davon natĂĽrliche Personen Davon sonstige Personen

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

  1. Mögliche Auflösung des Vereins nach § 41 BGB

    1. Eine Beratung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über eine mögliche Auflösung des Vereins darf erst erfolgen, nachdem die in den Anträgen 1. bis 3. beschlossenen Maßnahmen und Handlungsaufträge erledigt wurden und die Mitgliederversammlung über die daraus zu ziehenden Konsequenzen beraten und beschlossen hat.
    2. Die für den 19. November 2021, unmittelbar nach der ordentlichen Mitgliederversammlung angesetzte außerordentliche Mitgliederversammlung, deren einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins sein sollte, wird abgesagt.

Leutenbach, 05.11.2021

Karl Schmidinger

  1. Vorstand Rems Murr Löwen

ARGE Nr. 900

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TirolLion

Wer entscheidet, ob die Anträge aufgenommen werden und bis wann muss diese Entscheidung fallen ?
Thomas
60-er Löwen Tirol
ARGE Nr. 656

Charly Schmidinger

Hallo Thomas, da unsere Anträge satzungskonform sind müssen diese in die Tagesordnung aufgenommen und den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden. Danach gelten die Anträge je nach Abstimmungsergebnis als angenommen oder abgelehnt. Da die Anträge sauber anwaltlich ausgearbeitet wurden und keine Antragsfrist bestand gibt es keine legalen Wege die Anträge nicht zuzulassen. Sollte der Versuch gemacht werden die Anträge zu unterdrücken reichen wir Klage ein

Thomas Enn

Ui, da haben wir uns ĂĽberschnitten. Aber wenigstens haben wir inhaltlich die selbe Info!

Thomas Enn

Unserer Kenntnis nach gilt Folgendes: Die Satzung der ARGE (auch wenn sie von der Website entfernt wurde) sieht keine Frist für Anträge zur Tagesordnung vor. Entscheiden tun die Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Diese Anträge müssen also auf die TO aufgenommen werden und zur Abstimmung gebracht werden.