Bei der Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V. haben sich die Mitglieder für 4 Anträge auf Satzungsänderungen ausgesprochen. Ein Antrag auf Briefwahl fand nicht die notwendige 3/4-Mehrheit.
5 Anträge auf Satzungsänderung zugelassen
Fünf Anträge auf Satzungsänderung wurden vom Wahlausschuss zur Abstimmung auf der Mitgliederversammlung am gestrigen Sonntag im Zenith zugelassen. Vier davon waren erfolgreich.
4 Anträge erreichen 3/4-Mehrheit
Vier der fünf gestellten Anträge auf Satzungsänderung erreichten die nach Ziffer 10.9 der Satzung notwendige 3/4-Mehrheit.
Antrag auf Änderung der Ziffer 25.3b) der Vereinssatzung
Der Antrag von Oskar Dernitzky, die Amtsdauer des Wahlausschusses bei der turnusmäßigen Wahl 2024 einmalig von drei auf zwei Jahre zu beschränken, fand die notwendige 3/4-Mehrheit.
Grund für den Antrag war, die derzeit stets gleichzeitige Wahl von Verwaltungsrat, Wahlausschuss, Ehrenrat, Seniorenvertreter und Kassenprüfer zumindest ein wenig zu entzerren und antizyklisch stattfinden zu lassen.
Antrag auf Änderung der Ziffer 10.9 der Vereinssatzung
Der Antrag von Peter Schaefer, bei satzungsändernden Beschlüssen auf 3/4 der abgegebenen, gültigen Stimmen abzustellen und nicht auf 3/4 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder, fand ebenfalls die notwendige 3/4-Mehrheit.
Grund für den Antrag war, die Verwässerung des Abstimmungsergebnisses durch Personen, die nicht an der Wahl teilnehmen, deren Nicht-Teilnahme aber bislang ins Ergebnis mit einfließen musste, zu verhindern und rechtssichere Abstimmungsmodalitäten zu schaffen.
Antrag auf Änderung der Ziffer 15.7 i) der Vereinssatzung
Der Antrag von Peter Schaefer, die Aufgaben des Wahlausschusses hinsichtlich Anträgen zur Mitgliederversammlung zu konkretisieren, fand auch die notwendige 3/4-Mehrheit.
Grund für den Antrag war, dass in der Satzung verankert werden sollte, dass dem Wahlausschuss keine Pflicht zur Formulierungshilfe von Anträgen zukommt. Grund war einerseits die Erwartungshaltung von Mitgliedern, die unzulässige ANträge eingereicht hatten sowie Zuschriften von Online-Blogs, die durch die Blume “Schützenhilfe” einforderten.
Antrag auf Änderung der Ziffern 10.1, 10.2 und 10.4 der Vereinssatzung
Der Antrag stammte von Peter Schaefer, dem gesamten Präsidium und dem gesamten Verwaltungsrat. Es ging darum, die Präsenzveranstaltung der Mitgliederversammlung in der Vereinssatzung zu kodifizieren. Er fand die notwendige 3/4-Mehrheit der Mitglieder.
Ziel des Antrags war, der in den vergangenen Jahren regelmäßig von der Mitgliederversammlung geäußerten Ablehnung zu Online-Versammlungen und/oder Brief-/Onlinewahl in der Satzung schriftlich Rechnung zu tragen, da eine Änderung des § 32 BGB nun grundsätzlich die Möglichkeit vorsieht, Online-Versammlungen abzuhalten, sofern die Vereine dies nicht anderweitig in ihren Satzungen regeln.
Antrag auf Änderung der Ziffer 10.1 der Vereinssatzung
Der Antrag von Achim Pilz, die Möglichkeit der Briefwahl in die Vereinssatzung aufzunehmen, fand keine notwendige 3/4-Mehrheit. Der Antragsteller selbst war nicht vor Ort, um seinen Antrag vorzustellen und für dessen Abstimmung zu werben.
Vorneweg: Ich glaube, dass Onlinewahlen und Online Mitgliederversammlungen keine nennenswerte Änderungen bei den Abstimmungsergebnisen/Verhältnissen im Vergleich zu den letzten Mitgliederversammlungen hervorrufen würden.
Es gibt schon einige Mitglieder, die für eine Mitgliederversammlung im Zenith hunderte Kilometer anreisen müssten. Ich denke es würde keinem weh tun, wenn da eben solche Interessierte Mitglieder, die aktiv mitgestalten wollen, ersatzweise Online teilnehmen und abstimmen. Es wäre wohl sogar eher positiv für den Verein wenn noch mehr Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung mitwirken.
Sportliche Grüße
Herbert
Soweit ich mich erinnere, wurde das im Lauf der letzten 10 Jahre schonmal ausdiskutiert und entschieden!
Dann müsstest du einen Antrag erarbeiten und diesen bei der nächsten MV zur Abstimmung geben.
Ein solcher Antrag wird nie durch gehen. Herbert weiß das auch und stellt den Antrag deshalb auch nicht.
Es ist aber legitim, dass er eine andere Meinung vertritt. Und es ist auch legitim zu sagen (wie ich es tue), dass man das Thema nicht mehr hören kann!
Vielleicht finden die Kreisverkehrlöwen aus selbigen raus und dann schaut es ganz anders aus. ^^
Meines Wissens waren die Anträge die ersten Satzungsändernden Anträge seit der Abschaffung des Delegiertensystems, die von der Versammlung angenommen wurden. Habe ich das richtig im Kopf?
Und ich hoffe, dass dieser Brief& und onlinewahlschmarrn nun endlich mal ein Ende hat.
Wir haben auf der MV gelernt: Wir sind ein Traditionsverein! Neben einer traditionellen Stadionkommission erwarte ich auch einen jährlichen Antrag zur Online- besser noch Briefwahl, alleine um die Tradition zu wahren und den echten, wahren Löwen/innen eine Grundlage für nutzlose Diskussionen zu erhalten.
Man muss sowas eigentlich mit Ironie kennzeichnen, sonst verstehen es manche nicht. Oder wollen es nicht verstehen 😉