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Nach dem Derby zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und der BSG Chemie Leipzig am 22. November 2017 wurde Fans von Chemie vorgeworfen, sich im Gästebereich während eines Abbrennen von Pyrotechnik vermummt zu haben.

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Das OLG entschied nun, dass die kurzzeitige Vermummung nur zum Schutz vor der Rauchentwicklung gedient hatte. Außerdem wurden die Plätze währenddessen nicht gewechselt, sodass es problemlos möglich war, die Identitäten festzustellen. Von Seiten des Landgerichtes wurde der Staatsanwaltschaft eine einseitige Ermittlung vorgeworfen.

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