Hannover 96 hat auf der Mitgliedsversammlung die 50+1 Regelung fest in die Vereinssatzung aufgenommen.

Martin Kind und der Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Einer der deutschen Vereine, der beim Thema 50+1 neben den Löwen oft im Fokus war, ist Hannover 96. Der Präsident Martin Kind gilt als klarer Gegner der Regel und wollte diese per Ausnahmegenemigung bei den Niedersachsen de facto außer Kraft setzen. Doch der zugehörige Antrag scheiterte, da Kind den Verein in der erforderlichen Zeit nicht permanent und fortdauernd, sondern unregelmäßig finanziell unterstützt hatte. Daher blieb alles beim Alten. Mehr noch: vor zwei Jahren sorgte die Mitgliederversammlung dafür, dass Kind nicht mehr Präsident des Vereins war. Dies wurde mit lauten Gesängen nach der Verkündung des Ergebnisses von den anwesenden Mitgliedern gefeiert.

50+1 in der Vereinssatzung: Vorreiterrolle von Hannover 96?

Auch jetzt noch haben klare 50+1 Verfechter bei Hannover 96 das Sagen und so wurde für die Mitgliederversammlung im Jahr 2021 ein Antrag gestellt, dass diese Regelung in die Vereinssatzung des e.V. aufgenommen werden soll. Die nötige zwei Drittel-Mehrheit wurde erzielt – ein weiterer Nackenschlag für Martin Kind. Dieser ist zwar als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profibetriebs immernoch durchaus einflussreich, hat aber sein selbsterklärtes Ziel in den vergangenen Jahren aus den Augen verloren.

Auch die Entscheidung des Bundeskartellamts aus dem Mai 2021 kann Kind nicht gefallen. Dieses erklärte die Regelung damals für “kartellrechtlich unbedenklich”. Ganz im Gegenteil: stattdessen drohen den Bundesligisten aus Wolfsburg und Leverkusen möglicherweise Ungemach in Folge dieses Urteils. Eine endgültige Klärung steht hier zurzeit noch aus.

Ob das Vorgehen auch für den TSV 1860 ein mögliches Szenario darstellt, ist unklar. Sicher ist aber, dass es einiges an Zeit bedarf, um die Strukturen bei Hannover 96 zu verstehen (siehe Artikel vom NDR). In diesem Punkt hat man mit den Löwen schon eine Gemeinsamkeit gefunden.

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Darock

Der Ansatz gefällt mir und ich kann ihn mir durchaus auch für uns vorstellen. Grundsätzlich stellt sich mir aber die Frage, inwieweit eine Verankerung in der Satzung des Vereins überhaupt sinnvoll ist. Sollte irgendwann die Rechtsprechung 50+1 als unrechtmäßig betrachten, kann ich mir schwer vorstellen das diese Verankerung noch weiter Bestand haben wird bzw. dann rechtlich gesehen obsolet ist.