Das Bundeskartellamt hat nach dem “Superleague”-Urteil des EuGH Stellung zum Stand der “50+1”-Regel bezogen und halt diese trotz des Richterspruchs grundsätzlich für rechtmäßig.
“50+1”-Regel nach EuGH-Urteil in der Schwebe
Die DFL und das Bundeskartellamt hatten sich bereits verständigt: die “50+1”-Regel ist mit dem Deutschen und Europäischen Kartellrecht vereinbar. Eine Abstimmung darüber war zunächst durch die HAM International Ltd. (Ismaiks Firma) aufgrund eines haltlosen Befangenheitsantrags hinausgezögert worden. Dieser ist inzwischen vom Tisch (sechzger.de berichtete). In der Zwischenzeit sorgte jedoch das EuGH-Urteil zur “Superleague” für Aufsehen, sodass DFL und Bundeskartellamt entschieden hatten, die Abstimmung über die Manifestieren der Regel zunächst von der Miteinbeziehung der Entscheidung abhängig zu machen und entsprechend zu vertagen.
Bundeskartellamt: “Keine grundlegenden Bedenken” bzgl. der “50+1”-Regel auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils
Nun hat sich das Bundeskartellamt zu Wort gemeldet. In Sport1 heißt es: “Das Bundeskartellamt hat auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) „keine grundlegenden Bedenken“ hinsichtlich der 50+1-Regel des Profifußballs, wird aber dennoch „die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen“.
Und die Juristenzeitschrift “LTO” schreibt: “Man halte die Regel grundsätzlich für verhältnismäßig, so BKartA-Präsident Andreas Mundt in einer Stellungnahme. Weil der EuGH mit seiner Rechtsprechung aber strenge Anforderungen an die einheitliche Anwendung von Regeln stellt, die vom Kartellrecht ausgenommen sind, will die Behörde der Deutschen Fußball Liga (DFL) bei der Anwendungspraxis genauer auf die Finger schauen.”
Hier soll es insbesondere um die Ausnahmemodelle, wie sie für Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg, etc. gelten, gehen.
Beim TSV 1860 ist Hasan Ismaik die “50+1”-Regel ein Dorn im Auge, auch wenn er nun im Wahlkampf verlautbaren lässt, dass er diese akzeptiere:
“Ismaik klagt gegen 50+1 Regel”
“Ismaik blockiert 50+1 Regel – was das für den TSV 1860 bedeutet”
Frontalangriff auf das 50+1 Prinzip
Große Hoffnungen auf den Fall der Regel dürfte sich Ismaik nicht machen: der grundsätzliche Bestand von “50+1” gilt auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH als mit dem Kartellrecht vereinbar: „Die neue Rechtsprechung des EuGH ändert unsere Bewertung der 50+1-Grundregel nicht grundlegend. Es bleibt dabei, dass das Ziel der Vereinsprägung geeignet ist, eine Ausnahme vom Kartellrecht zu tragen. Wir halten die Regel insoweit grundsätzlich auch für verhältnismäßig“, so BKartA-Präsident Mundt.
Nichts anderes erwartet und die zwei Ausnahmen gibt es jetzt schon lange und fallen nicht durch exzessive Geldverbrennung auf. Das sind der HSV. Hertha und auch 60 auffallender.
Good News. Nun wird Er aber noch stärker seine letzten Patronen setzen und den Wahlkampf zur MV anheizen. Er benötigt die Mehrheit im neuen Verwaltungsrat und will Mitglieder und Fans von seinen Millionenankündigungen überzeugen. Es braucht die Vernunft und viele informierte Mitglieder am 16. Juni im Zenith. Wirklich jeder sollte sich den Sonntag freihalten und sein Votum abgeben…damit endlich klar wird, wer die Mitgliedermehrheit hinter sich hat. Es geht um Bodenständigkeit und Löwenehre genauso wie um unsere Stadionheimat. Er und das Bündnis wollen ein riskantes Neubauprojekt ohne Angabe von reeller Grundstücksmöglichkeit. Aktien für die Fans ?!
Wir sind der Verein und lassen uns nie wieder aus Giesing vertreiben!