Mal wieder (zum fremdschämen) – “die blaue” zum Thema Online-Wahl.

Für den heutigen Artikel zum Thema Online-Wahl hat “die blaue” starke Geschütze aufgefahren – eine Digital-Expertin. Genauer gesagt zitiert man Anna-Maria Palzkill – und die ist Marketing- und Kommunikationschefin bei Polyas. Bei wem? Bei Polyas – das ist DER Anbieter für Online-Wahlen in Deutschland. Bei der guten Dame handelt es sich also nicht um irgendeine Digital-Expertin, sondern um die Marketing-Chefin des größten Anbieters für Online-Wahlen in Deutschland.

Sie zu befragen ist eine weitere journalistische Meisterleistung und ihre Aussagen dürften vermutlich so neutral und unbefangen sein, als würde man den Marketing-Chef von Philip Morris nach seiner Meinung zur Gesundheitsgefährdung durch Marlboro-Zigaretten fragen.

Bei Polyas ist alles ganz einfach – laut Polyas: Man bietet Wahlen für Unternehmen, Behörden und Vereine an. Dass man bei den Referenzen nicht einen Sportverein im Portfolio auf der Homepage hat? Keine Erwähnung in dem Artikel wert.

Dass man mit wenigen Klicks im Internet äußerst kritische Stimmen zu dem Thema findet wie die der Studierenden der Georg-August-Universität Göttingen?

https://pad.gwdg.de/s/9R3eYAdPP

Auch solche Stimmen finden in dem Artikel keinen Platz.

Dass das Bundesverfassungsgericht selbst den Wahlomaten seinerzeit einen Riegel vorschob, mit einer interessanten Begründung? Wir zitieren aus Wikipedia:

Am 3. März 2009 fällte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil über den Einsatz von Wahlautomaten bei Bundestagswahlen:[3] Demnach setzt der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraus, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass diese Voraussetzung in der näheren Zukunft nicht erfüllt werden kann. Seine Argumentation kann im Prinzip auf alle Wahlvorgänge angewendet werden, die nach § 15 Abs. 2 des Parteiengesetzes geheim erfolgen müssen.

Auch die Rechtsanwaltkammer Berlin hat sich schon mit Polyas beschäftigt – hier findet man neben diversen Kritikpunkten auch eine Kostenaufstellung im entsprechenden Artikel:

https://www.rak-berlin.de/download/rak_berlin_pdfs_vorstandsprotokolle/2018_07_11_Prot_TO_GV_EF.pdf

Für rund 15 000 Wahlberechtigte ergeben sich hier bereits Kosten von über 11 000,- Euro – beim TSV 1860 gibt es mehr Wahlberechtigte. Für optionale Leistungen (z.B. parallel stattfindende Briefwahl) erhöht sich die Summe noch einmal ordentlich – und wir reden hier von einer (!) Wahl.

11 000,- Euro dafür, dass man in einem Verein nicht zusammen kommt und debattiert, sondern jeder für sich alleine daheim sitzt und seine Stimme abgibt.

Es gäbe noch soviel zu schreiben: Dass eine Online-Wahl im Vereinsrecht nicht vorgesehen ist. Dass man bei der blauen beim Verweis auf die Online-Versammlung von Hertha BSC schon wieder „vergessen hat“ zu erwähnen, dass die anstehenden Wahlen bei dieser Online-Versammlung nicht stattfinden, sondern in den Herbst verschoben werden, was wir hier bereits beleuchtet haben:

https://sechzger.de/dieblaue-macht-die-welt-widde-widde-wie-sie-ihr-gefaellt/

Der Schlusssatz für diesen Artikel kommt jedoch von Frau Anna-Maria Palzkill höchstpersönlich, zitiert aus folgendem Artikel:

https://www.finanzen.de/news/stimmabgabe-internet-online-wahl-als-digitale-form-der-demokratie

Können Online-Wahlen den Gang zum Wahllokal in Ihren Augen früher oder später ablösen?

Anna-Maria Palzkill: Wir denken, das Ritual des Wählen-Gehens wird es immer geben. Oftmals macht sich die ganze Familie fein für den Gang zum Wahllokal, das ist ein Ereignis. Dies ist eine schöne Errungenschaft für eine funktionierende Demokratie und das werden wir auch nicht ersetzen.

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