Oliver Griss, Gründer und Betreiber des allseits anerkannten Blogs dieblaue24.de, erfreut sich in der Fanszene des TSV 1860 einer breiten Beliebtheit und baut weiter an seinem Denkmal. Aufgrund eines Gesangs, der eine Unwahrheit bezüglich der beruflichen Vergangenheit seiner Mutter beinhaltete, zeigte er nun die Löwenfans beim DFB an. Die Folge: Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA muss eine Strafe in Höhe von 2.000 Euro zahlen.
Oliver Griss zeigt Fans des TSV 1860 beim DFB an
Das Verfahren des DFB betrifft Vorfälle anlässlich des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem TSV 1860 München und Rot-Weiss Essen vom 06.02.2024. Im Rahmen dieser Partie wurde der Blogger mittels eines Fangesangs als “Hurensohn” bezeichnet, was zweifellos den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.
Der Kontrollausschuss hat wegen beleidigender, skandierter Rufe gegenüber Oliver Griss eine Geldstrafe von 2.000,- Euro beantragt. Diesem Strafantrag vom 07.06.2024 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA nicht zugestimmt und zur Begründung die Zuständigkeit des DFB-Sportgerichts gerügt.
In der Urteilsbegründung des DFB heißt es weiterhin:
Die Strafgewalt bei derartigen Straftaten gem. § 185 StGB (Beleidigung) liege ausschließlich bei den staatlichen Strafgerichten. Es sei allerdings weder bei Polizei noch Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet worden. Diese Auffassung teilt das Sportgericht allerdings nicht. Es ist nämlich in § 13 Ziffer 1., letzter Absatz, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung klar und eindeutig geregelt, dass Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern und Anhängern einerseits vom Kontrollausschuss, aber auch auf schriftlichen Antrag der beleidigten Person eröffnet werden können. Ein solcher Antrag liegt vor. Danach kann kein vernünftiger Zweifel an der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen DFB-Sportgerichts bestehen, welches das Verfahren dann auch satzungsgemäß durchzuführen hat, entgegen der ‘Bitte’ der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Das schließt allerdings grundsätzlich nicht aus, dass daneben auch die staatliche Gerichtsbarkeit (auf Antrag) mit einem derartigen Sachverhalt befasst sein kann.
“Hässliche Aktion” war geplant
Des Weiteren spricht der DFB von einer geplanten Aktion:
In der Sache selbst erachtet das Sportgericht die vom DFB-Kontrollausschuss beantragte Geldstrafe – allein im schriftlichen summarischen Verfahren – als gerade noch ausreichend und vertretbar. Dabei ist zu Ungunsten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zu berücksichtigen, dass die hässliche Aktion geplant und gar durch ein entspr. Plakat optisch verstärkt wurde. Auch distanziert man sich nicht einmal vom Verhalten der eigenen Anhänger, ganz zu schweigen von einer möglichen Entschuldigung bei der beleidigten Person. Die verhängte Geldstrafe ist jedenfalls angemessen und gerechtfertigt.
Natürlich hoffen wir, dass Oliver Griss die im Februar erlittene seelische Grausamkeit mittlerweile überwunden hat und dass sich der ehemalige Boulevard-Journalist nun wieder seiner Kernkompetenz, der qualitativ hochwertigen, vollkommen neutralen und stets fundiert recherchierten Berichterstattung, widmen kann.













