Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil gesprochen, das auch Auswirkungen für den TSV 1860 München haben könnte. So wurde die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Management GmbH von Hannover 96 bestätigt, wie der Kicker berichtete. Die Hannoveraner haben ähnliche Gesellschafterstrukturen wie die Löwen. Mit diesem Urteil wurde einmal mehr 50+1 gestärkt. “Darauf haben wir gerne länger gewartet. Ein echtes Grundsatzurteil des BGH zu satzungsdurchbrechenden Beschlüssen, das auch die Rechte der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH nachhaltig stärken wird”, sagte etwa Verwaltungsrat Sebastian Seeböck. Wir hatten bereits im Juni von den Verhandlungen berichtet.
BGH hebt Beschlüsse des Landesgerichts auf
Kind ist seit vielen Jahren umstrittener Groß-Investor beim niedersächsischen Zweitligisten. Vergangene Saison hatten ihn die Fans von Hannover 96 sogar bildlich ins Fadenkreuz genommen, was große Kreise gezogen hatte. Nun hat der BGH bestätigt, dass Kinds Abberufung rechtens war und ist. Im letzten Jahr hatte das Landgericht Hannover Kind bis zur mündlichen Verhandlung zugestanden, das Amt des Geschäftsführers weiter zu bekleiden. Kind selbst hatte seine Abberufung als nichtig betrachtet, da der Mutterverein seine Kompetenzen überschritten hätte, zudem berief er sich auf Sittenwidrigkeit.
Grundsatzurteil: Kind in Hannover abberufen
Nun hat das BGH ein Grundsatzurteil gesprochen und die Abberufung in Hannover bestätigt. Laut der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG wechselt Kind nun in den Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Außerdem bleibt der 80-Jährige unter anderem Geschäftsführer der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, sowie der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG. Im Hintergrund wird Kind also sicher weiterhin die Fäden ziehen. Der Klub muss nun einen neuen Geschäftsführer für die Management GmbH bestimmen. Ein Kandidat dafür ist Sport-Chef Marcus Mann.
Konstrukt ähnlich wie bei der KGaA des TSV 1860
In den letzten Jahren kam es in Hannover immer wieder zu Streitigkeiten zwischen der Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. und der ausgegliederten Profi-Abteilung, die Kind bislang fast nach Gutdünken leiten und lenken konnte. Die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ist für den Spielbetrieb der Profis in der 2. und 3. Liga zuständig und gehört zu hundert Prozent der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG. Mehr als die Hälfte der Anteile an diesem Unternehmen tragen Kind, Gregor Baum und Drogerie-Unternehmer Dirk Roßmann. Ähnlichkeiten zur Gesellschafter-Struktur im Münchner Süden sind also nicht von der Hand zu weisen.
Urteil stärkt Mitspracherecht der Vereine und 50+1
Das Urteil des BGH kann man getrost als Grundsatzurteil ansehen, das damit die Rechte der Muttervereine (e.V.) zementiert und einer Übernahme von Vereinen durch Investoren (50+1) noch einmal den Riegel vorschiebt. Entsprechend erleichtert wurde das Urteil auch in Giesing aufgenommen, wo durchaus vergleichbare Gesellschafterstrukturen vorherrschen. “Der Bundesgerichtshof stärkt entgegen dem LG Hannover und dem OLG Celle das letzte Wort von Komplementärgesellschaften und zementiert damit auch bei uns die Rechte des e.V. gegenüber Beirat und KGaA-Mitgesellschafter. Immer wieder wurde uns das Urteil des OLG Celle entgegengehalten. Das ist nun hinfällig und “50+1″ damit ausgeweitet”, erklärt Löwen-Verwaltungsrat und Mitglied des Beirats Nicolai Walch die Auswirkungen beim TSV 1860.
Dieses Urteil ist so enorm wertvoll!
Auf absehbare Zeit gibt es für Lügenbeutel und seine HAMpelmänner nichts vor Gericht zu holen!
Um so wichtiger war der klare Erfolg gegen bei der Wahl und das absolut kein HAMpelmann in einem Gremium des e.V. sitzt.
Die Ismaikseite wird jetzt noch mehr als sonst in den Gremien gerichtlich drohen und klagen, sowohl gegenüber unseren gewählten Vertretern, vor allem aber auch gegenüber der aktuellen Geschäftsführung.
Das letzte was man in dieser Situation brauchen könnte ist jemand, der Informationen leakt.
Schöne Grüße nach Hannover und Danke fürs stabil bleiben!
Es geht aber nicht um 1860 allein.
Es geht darum, dass in Deutschland die 50+1-Regel fest verankert ist und sich niemand einbilden kann, über einem Verein zu stehen.
Es geht auch darum, dass so etwas bei 1860 München bei keinem anderen Verein mehr passieren kann!
Danke, Respekt und Gruß nach Hannover!
Standhaft bleiben!
Kann mir vorstellen, das ist insofern auch für 1860 wichtig, als wahrscheinlich gegen die mit 50+1 erfolgte Einsetzung der Geschäftsführer Mueller/Werner durch den Verein von der Kapitalseite auf Unwirksamkeit argumentiert wurde. Jetzt ist höchstrichterlich klar. Die dürfen das.
Wunderbar!
Mit den besten Grüßen nach Abu Dhabi 😝
Dieses Urteil war so unfassbar geil wichtig!
Damit hat nicht nur Kind in Hannover, sondern auch der GröLFaZ u. Märchenonkel aus Abu Dhabi bei 1860 München einen weiteren entscheidenden Nackenschlag gegen ihre Großmannssucht u. Alleinherrschaftsansprüche in Fußballvereinen erhalten. Super, richtig so. 50+1 festigen u. stärken!
Der e.V. ist der Verein – Wir sind der Verein – u. nicht Kind…Ismaik u. Konsorten. Der e.V. ist unverkäuflich u. das ist nicht verhandelbar, auch nicht die Entscheidungshoheit des e.V. in ausgegliederten Profigesellschaften von Fußballvereinen!