Am 06.07.2025 steht die Mitgliederversammlung des TSV 1860 München e.V. an. Das Hauptaugenmerk liegt medial aktuell auf der Wahl des neuen Präsidiums. Außerdem wird der vakante Posten im Verwaltungsrat, der durch die Kandidatur von Christian Dierl als Vize-Präsident entstanden ist, durch Wahl der Mitglieder neu besetzt. Darüber hinaus gibt es zu drei Themenkomplexen satzungsändernde Anträge. Einer davon hat es in sich.
Drei satzungsändernde Anträge eingereicht
Wie auf der Homepage des e.V. zu sehen ist, wurden drei satzungsändernde Anträge eingereicht und stehen bei der MV zur Abstimmung. Zwei davon betreffen ziemlich spezifische Punkte und sollten auf das Vereinsleben sowie die Zukunft der Abteilungen bzw. der KGaA geringe Auswirkungen haben. Der dritte Antrag könnte gravierende Folgen für den Profifußball beim TSV 1860 haben.
Bekanntgabe des Stichtags zur Einreichung von Anträgen
Christian Poschet und Peter Schaefer wollen Ziff. III.10.7 der Satzung ändern. Dabei geht es um die Fristen zur Stellung von Anträgen auf der MV. Dabei mussten sich die Mitglieder bisher den Stichtag zur Einreichung von Anträge selbst errechnen. Poschet und Schaefer wollen nun das Präsidium verpflichten, die Deadline “den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern rechtzeitig bekanntzugeben.” Durch diesen Antrag sollen also der Service für die Mitglieder und die Transparenz erhöht werden, damit jedes Mitglied klipp und klar weiß, bis zu welchem Stichtag Anträge für die MV einzureichen sind.
Senkung des Mindestalters für Mitglieder des Wahlausschusses
Moritz Michaelis möchte in seinem satzungsändernden Antrag das Mindestalter für Mitglieder des Wahlausschusses absenken. Er beantragt, das Alter potentieller Mitglieder des Wahlausschusses von 30 auf 18 Jahre abzusenken.
Antrag von Florian Ebner und Peter Birkenbeul
Insagesamt vier Abschnitte der Satzung wollen Florian Ebner und Peter Birkenbeul ändern. Alle betreffen den Themenkomplex “Wahl des Präsidiums”. Zunächst wollen die beiden in Ziffer 11.2.1 das Vorschlagsrecht des Verwaltungsrats für Präsidiumsmitglieder auf der Mitgliderversammlung streichen. Somit würde der neue Passus so lauten: “Die Präsidiumsmitglieder werden einzeln auf Vorschlag des Verwaltungsrats für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.” Die zweite angestrebte Änderung des Duos betrifft Ziffer 15.5 der Satzung.
Dabei soll das Vorschlagsrecht des Verwaltungsrates von Präsidumsmitgliedern gegenüber dem Wahlausschuss wegfallen. Stattdessen soll in Zukunft – und das ist Teil drei der angestrebten Änderung – jedes Mitglied das Recht haben, dem Wahlausschuss Kandidaten für das Präsidium vorzuschlagen. Konkret soll Ziffer 11.2.1 um den Passus “jedes Mitglied hat das Recht, Kandidaten für das Präsidium vorzuschlagen und diese Vorschläge beim Wahlausschuss bis zu einem nach Ziffer 15.6.1 bekannt gegebenen Stichtag in schriftlicher Form mit seinem Namen, seiner Anschrift und seiner Mitgliedsnummer einzureichen” erweitert werden. Der vierte Passus, der nach Ebner und Birkenbeul geändert werden soll, ist Ziffer 13.7.1. In diesem entfällt die Eignungsprüfung der Präsidiumskandidaten durch den Verwaltungsrat. Ziel des Antrags in Gänze ist also, dass jedes Mitglied Kandidaten für das Präsidium vorschlagen kann, die dann quasi ohne weitere Vorauswahl oder Eignungsprüfung bei der Mitgliederversammlung zur Wahl stehen.
Steht der Antrag in Konflikt zur DFL-Lizensierungsordnung?
Dem Antrag als solchem steht nichts entgegen und er wurde natürlich auch korrekterweise vom Wahlausschuss zugelassen. Allerdings ist aktuell fraglich, ob der Antrag mit der Lizenzierungsordnung der DFL in Einklang steht. Dort heißt es in §4.9, dass jeder teilnehmende Verein “in seiner Satzung sicherstellt oder sich hierzu verpflichtet, dass die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden und gegebenenfalls auch die übrigen Mitglieder des Vorstandes wählt, nachdem zuvor ein Wahlausschuss den Vorsitzenden bzw. die Mitglieder des Vorstandes vorgeschlagen hat, oder ein von der Mitgliederversammlung in seiner Mehrheit gewähltes Vereinsorgan den Vorsitzenden und auch gegebenenfalls die übrigen Mitglieder des Vorstandes bestellt.”
Mögliche Konsequenz des Antrags
Der Antrag von Florian Ebner und Peter Birkenbeul sieht aber lediglich vor, dass die Kandidaten für das Präsidium dem Wahlausschuss benannt werden müssen. Dem Antrag zur Folge findet keinerlei Prüfung oder Vorauswahl der Kandidaten statt. Genau das könnte in Widerspruch zur DFL-Lizenzierungsordnung stehen. Falls sich das bewahrheitet, könnte dem TSV 1860 durch eine Annahme des Antrags der Aufstieg in die zweite Liga verweigert werden. Ob das im Sinne der Antragssteller ist?
Im Prinzip habe ich nichts dagegen, dass man mehrere Kandidaten für das Präsidium zur Auswahl hat. Und mir ist auch völlig egal, aus welchem “Lager” der Vorschlag kommt. Allerdings habe ich meine Zweifel, dass das in der vorgebrachten Version funktionieren kann. Wenn keine Vorabprüfung stattfindet und jede/r vorgeschlagen werden kann, dann ist absehbar, dann kann man für Mitgliederversammlungen in Zukunft wohl ein ganzes Wochenende einplanen. Das ist nicht praktikabel.
Zu den Konsequenzen sehe ich etwas anders.
Da nicht der e.V. Lizenznehmer ist sondern die KGaA, trifft §4 Nr.9 auf den TSV1860 nicht zu.
Daher widerspricht der Antrag auch nicht der Lizenzierungsordnug der DFL.
Kennt hier jemand die Herren Ebner und Birkenbeul?
Sind sie irgendeinem “Lager” zuzuordnen?
Mir sagen die gar nix. Genauso wie der VR-Kandidat Kreuzhuber übrigens.
Herr Ebner ist Wirt am Chiemsee, wo letztes Jahr der Hasan auch auf seiner unsäglichen Tour Hof hielt. Außerdem spendierte er angeblich dem Blogger das Catering für die Veranstaltung im Sendlinger Tor Kino. Der Herr ist ziemlich deutlich zuzuordnen. Den zweiten kenne ich auch nicht.
Die Indizien weisen deutlich in eine unangenehme Richtung.
Hat man sich freilich denken können.
Und was hat Hasan und der Oli so geplant? Gibt’s wieder ein “Gemeinsam-T-Shirt” und einen Foodtruck in Freimann?
Statt dem Scheichlied singen wir #gemeinsam den Klassiker „Junge komm nie wieder“ für unseren Hasan.