Nachdem wir uns im vergangenen Jahr bereits mit den Anforderungen an Stadien in den Ligen 1 und 2 beschäftigt haben, werfen wir nun auch einen Blick auf die 3.Liga.

DFB-Statut und Medienrichtlinien

Jedes Jahr sind zum 1.März die Lizenzunterlagen für die kommende Saison fällig. Der DFB prüft im Zulassungsverfahren einerseits die finanzielle und andererseits die technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit eines Vereins, der an der 3.Liga teilnehmen möchte. Letzterer Punkt richtet sich unter anderem auch an die Spielstätten und somit die Stadien der 3.Liga. Alle Regelungen sind in einem Statut zusammengefasst. Der Großteil des Dokuments beschäftigt sich mit vielen Einzelheiten zu der finanziellen Situation, spannend wird es dann im Abschnitt “C. Richtlinien für das Zulassungsverfahren Technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga”.

Anforderungen an Stadien in der 3.Liga

Kapazität

Bisher waren in der dritten Liga über 10.000 Plätze gefordert. Das hat sich allerdings nach dem Abschlussbericht der “Task Force Wirtschaftliche Stabilität 3.Liga” geändert. Mittlerweile sind über 5.000 (davon mindestens 2.000 Sitz-) Plätze vorgegeben. Wünschenswert sind laut DFB vier möglichst geschlossene Tribünen, Mindestanforderung sind drei Tribünen in U-Form. Die Anpassung bei den Anforderungen an die Kapazität eines Stadions in der 3.Liga kommen kleineren Vereinen wie dem SC Verl zugute. Bisher musste der Sportclub stets im Exil seine Heimspiele austragen, nun aber scheint eine Rückkehr nach Verl möglich. Die eigene Sportclub-Arena weist aktuell 5.153 Plätze auf. Der Verein hat die notwendigen Umbaumaßnahmen bereits angekündigt.

Flutlichtanlage

Aktuell sind mindestens 800 Lux E-Cam¹ gefordert, Neuanlagen müssen 1.000 Lux E-Cam aufweisen. Ab der Spielzeit 2023/24 werden 1.000 Lux E-Cam zum geforderten Standard und können nur für Aufsteiger aus den Regionalligen mit einer Ausnahmegenehmigung für ein Jahr unterschritten werden. Dabei würden dann allerdings auch Einbußen von 25% bezüglich der zentralen Fernsehvermarktung entstehen. Auch hier kommt die Anpassung bezüglich der Saison 2023/24 aus dem Abschlussbericht der Task Force. Hintergrund ist der neue Rechtezyklus, der dann beginnt. So sollen die Erträge für die 3.Liga gesteigert werden.

Im Grünwalder Stadion wurde im vergangenen Sommer die Flutlichtanlage erneut. Mit LED-Technik und über 1.200 Lux erfüllt sie nicht nur die Anforderungen an Stadien in der 3.Liga, sondern auch bereits für die 2.Bundesliga.

Rasenheizung

Da im Statut zur 3.Liga auch ein Naturrasenspielfeld gefordert ist, spielt eine Rasenheizung eine zentrale Rolle bei den Anforderungen an Stadien. Dies durfte der TSV 1860 München in der vergangenen Saison am eigenen Leibe erfahren, da das Spiel in Lübeck aufgrund der Witterung nicht stattfinden konnte und verschoben werden musste.

Hier wurde auf Anraten der Task Force präzisiert. Weiterhin können Aufsteiger aus den Regionalligen eine einjährige Ausnahmegenehmigung beantragen. Neu ist aber, dass ein drittligataugliches Ausweichstadion mit einer funktionierenden Rasenheizung benannt werden muss, dass bei Frost auch genutzt wird. Kann eine solche Spielstätte nicht nachgewiesen werden, drohen erneut Einbußen von 25% bei der Fernsehvermarktung. Alternativ ist eine Komplettüberdachung der Spielstätte möglich, die die Durchführung des Spielbetriebs im Winter ebenfalls sichert.

Standort und Verfügbarkeit

Das Stadion muss sich laut DFB am Sitz des Bewerbers befinden und für den gesamten Spielbetrieb der 3.Liga zur Verfügung stehen. Ausnahmen bestätigen hier die Regel, die allerdings zuvor vom DFB-Spielausschuss genehmigt werden müssen. Hier sei das bereits genannte Beispiel Verl erwähnt, aber auch Uerdingen oder Türkgücü haben solche Anträge bereits genehmigt bekommen.

Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen

Zudem sind im Statut die “Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen” genannt. Diese wurden hinsichtlich der Vorschläge durch die Task Force noch nicht angepasst. Zu den bereits genannten Punkten finden sich hier teils Ãœberschneidungen, teils aber auch weitere Vorgaben, die für die 3.Liga in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind. So geht hieraus hervor, dass mindestens ein Drittel aller Plätze überdacht sein müssen. Für Gästefans sind 10% der Kapazität, mindestens aber 1.000 Plätze gefordert. Bezüglich der Flutlichtanlage werden die Anforderungen um eine Vorgabe bezüglich der Gleichmäßigkeit¹ erweitert.

Desweiteren werden genaue Anforderungen an die Umkleidekabinen für die Mannschaften sowie Schiedsrichter bezüglich Größe, Anzahl der Duschen und Toiletten vorgegeben. Erforderlich ist auch ein Doping-Kontrollraum, ein VIP-Raum sowie mindestens ein Merchandising-Stand.

Weitere Anforderungen an Stadien durch Medienrichtlinien der 3.Liga

Wie auch in den beiden höchsten Spielklassen ergeben sich weitere Forderungen aus den Medienrichtlinien, die für jeden Verein in der 3.Liga verbindlich sind.

Pressetribüne

Sie soll sich in einer zentralen Position auf der Haupt- oder Gegentribüne befinden und soll zudem überdacht sein. Weitere Einrichtungen wie Pressekonferenzraum oder die Mixed Zone sollen sich ebenfalls in diesem Bereich befinden. Auch weitere Vorgaben wie Parkplätze, ausreichend eingerichtete Plätze oder ein ausreichend stabiles WLAN sind in den Medienrichtlinien vorgesehen.

Pressekonferenzraum

Hauptanforderung an diesen Raum ist ein Platzangebot für mindestens 25 Medienvertreter. Darüber hinaus soll eine leichte Erreichbarkeit für Journalisten, aber auch Trainer bzw. Mannschaft gewährleistet sein. Weitere Vorgaben beziehen sich auf technische Details.

Fernsehen

Neben Hörfunk, Print- und Onlinemedien nimmt das Fernsehen eine zentrale Rolle in den Medienrichtlinien ein. Besonders wichtig sind ausreichend Plätze (je zwei Bereiche für drei Personen) und die Garantie, dass die Arbeiten störungsfrei erfolgen können. Neben einer Abtrennung zum Fanbereich schließt dies auch akustische Störungen, beispielsweise durch das vereinseigene Rahmenprogramm, mit ein.

Kamerapodest Westkurve Grünwalder Stadion Block F1
Neu zur Saison 2021/22 installiert: ein Kamerapodest in Block F1

Zudem sind natürlich die Kamerapodeste von Bedeutung. Wie diese teils umgesetzt werden, zeigt das traurige Beispiel Grünwalder Stadion. Seit der aktuellen Spielzeit “ziert” ein neues Podest den Block F1. Um alle Vorgaben wie beispielsweise uneingeschränkte Sicht auf das Spielfeld einzuhalten, sind seitdem auch weniger Zuschauer in diesem Bereich zugelassen. In der weiteren Westkurve befindet sich bisher keine Kamera, denn laut den Anforderungen ist eine Hintertor-Kamera ausreichend. Diese befindet sich in Block P, dem Gästeblock im Grünwalder Stadion.

Stellplätze für Übertragungstechnik

Auch in der 3.Liga gibt es hier Anforderungen an die Stadien, die umgesetzt werden müssen. Mindestens zwei Produktionsfahrzeuge der Größe 23 x 5,5 m müssen neben- oder hintereinander Platz finden. Bei einer Live-Übertragung kann sich diese Anforderung auf bis zu vier Fahrzeuge verdoppeln. Die Tragfähigkeit der Fläche muss für mindestens 3 LKW mit je 40 Tonnen ausreichend sein. Beim Grünwalder Stadion befindet sich dieser Bereich zwischen Haupttribüne und der Westkurve. Er ist zugegebenermaßen relativ klein, von einer Ausnahmegenehmigung für diesen Punkt ist allerdings bisher nichts bekannt. Daher scheint das Stadion die Anforderungen in diesem Punkt zu erfüllen.

Selbstverständlich sind in den Medienrichtlinien viele weitere technische Anforderungen beschrieben, auf die wir an dieser Stelle allerdings nicht weiter eingehen.

Fazit: Umsetzung der Empfehlungen ein Schritt in die richtige Richtung

Gerade für Vereine wie den SC Verl oder auch den TSV Havelse sind die erfolgten Anpassungen, vor allem hinsichtlich der notwendigen Kapazität, ein Segen. Sie können nun bei einem Verbleib in der Liga ihre Heimstätten so ausbauen, dass eine Durchführung der Heimspiele dort möglich ist.

Die Vorgaben wie beispielsweise eine Kapazität von 10.000 Plätzen rührten ursprünglich daher, dass der DFB die Kluft zwischen der 2. und 3.Liga nicht zu groß werden lassen wollte. Mit den entsprechenden Empfehlungen an gewissen Stellen im Statut 3.Liga hat man einen guten Mittelweg gefunden, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. Vereine wie der TSV 1860 München, die einen Aufstieg in die 2.Bundesliga durchaus in Betracht ziehen, sollten sich ohnehin an die Vorgaben für diese Liga halten. Im Falle des Grünwalder Stadions ist ein zweitligatauglicher Ausbau bereits angedacht.

______________

¹ E-Cam bezieht sich auf Kameras mit feststehenden Positionen. Hierbei muss also die Lichtstärke und wenn gefordert auch die Gleichmäßigkeit an den jeweiligen Standorten der Kameras nachgewiesen werden.

weitere Quellen:

Statut 3.Liga

Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen

Medienrichtlinien

Abschlussbericht Task Force Wirtschaftliche Stabilität 3.Liga

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