Die Satzung des TSV München von 1860 e.V. wird in Kommentarbereichen kommerzieller Boulevardblogs gerne als undemokratisch bezeichnet. Sechzger.de wagt eine Vergleichsreihe.
Satzung des TSV 1860 wird vielfach kritisiert
Keine Briefwahl, keine Onlineversammlung, keine unbeschränkte Kandidatenauswahl bei der Präsidiumswahl. Das Wehklagen in einschlägigen Blogs rund um den TSV 1860 ist groß, wenn es um die Vereinssatzung geht. Insbesondere vor der anstehenden Mitgliederversammlung treten vermehrt Versuche auf, der “Verfassung” des Vereins die Existenzberechtigung abzusprechen und diese in ein schlechtes Licht zu rücken.
So äußerte sich Verwaltungsratskandidat Klaus Lutz, der jüngst 1860-Fans als “Abschaum” und “Idioten” bezeichnet hatte, im Interview mit der Süddeutschen Zeitung wie folgt: “Ich (…) bin an manchen Stellen schon verwundert. Was ich hier feststelle, hat mit einer vereinsrechtlich demokratischen Ausrichtung wenig zu tun. (…)“
Ist die Kritik berechtigt?
Kritik ohne Faktengrundlage ist man beim TSV 1860 von einigen Seiten leider inzwischen gewöhnt. Umso wichtiger ist es, diesen fundiert auf den Grund zu gehen. Denn die Mitglieder unseres Vereins dürfte durchaus interessieren: ist unsere Satzung wirklich “undemokratisch”?
Wir haben uns die Satzungen diverser Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga vorgenommen und werden diese in einer eigenen Reihe – immer dienstags und donnerstags – auf sechzger.de vorstellen. Stichpunktartig wird unser Fokus auf der Zusammensetzung der Vereinsgremien, deren Berufung in die jeweiligen Ämter, Online-Versammlungen und Mehrheits-Erfordernisse bei Abstimmungen liegen. Wir beginnen mit dem TSV München von 1860 e.V.
Was wir schon verraten können: von den bisher 6 verglichenen Satzungen weist die des TSV München von 1860 e.V. die höchste Direktbeteiligung der Vereinsmitglieder auf.
Es folgen (vorerst) in der Gegenüberstellung:
- Satzung von Borussia Dortmund (Dienstag, 7. Mai)
- Satzung des FC Bayern München (Donnerstag, 9. Mai)
- Satzung des Hamburger SV (Dienstag, 14. Mai)
- Satzung von Eintracht Frankfurt (Donnerstag, 16. Mai)
- Satzung von Rasenballverein Leipzig (Dienstag, 21. Mai)
- Satzung von Borussia Mönchengladbach (Donnerstag, 23. Mai)
- Satzung des VfB Stuttgart (Dienstag, 28. Mai)
- Satzung der TSG Hoffenheim (Donnerstag, 30. Mai)
- Satzung von Hertha BSC (Dienstag, 4. Juni)
Die Satzung von Eintracht Frankfurt in der Übersicht
Volltext der Satzung von Eintracht Frankfurt
Organe (Auszug)
Die Mitgliederversammlung
Das Präsidium:
- Präsident und 4 weitere Präsidiumsmitglieder
Der Wahlausschuss:
- Besteht aus
- Dem Vorsitzenden des Ehrenrats
- Dem Vorsitzenden des Beirats
- Dem Leiter der mitgliederstärksten Abteilung
- Zwei weiteren vom Beirat zu bestimmtenden Abteilungsleitern
- Sechs aus der Mitgliederversammlung im Wege der Listenwahl zu wählenden Mitgliedern, die mindestens 30 Jahre alt und 5 Jahre im Verein sein müssen
Der Verwaltungsrat
- Besteht aus mindestens 7 und bis zu 11 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählt werden
Der Beirat
Besteht aus
- Den Abteilungsleitern
- Dem Vereinsjugendleiter
- Bis zu 3, von den oben Genannten gewählten, weiteren Beisitzern
Der Ehrenrat
- Besteht aus 7 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag (mindestens 9 Vorschläge) des Beirats für 4 Jahre gewählt werden. Die Mitglieder müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Mehrheiten:
2/3 Mehrheit bei Satzungsänderungen
Wahl des Präsidiums:
Der Präsident wird durch die Mitgliederversammlung für 4 Jahre auf Vorschlag des Verwaltungsrats und des Wahlausschusses gewählt. Die weiteren Präsidiumsmitglieder werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Verwaltungsrat und Wahlausschuss bestellt.
Besonderheiten:
Der Verwaltungsrat kann Präsidiumsmitglieder (nicht den Präsidenten) mit Zustimmung des Wahlausschusses abberufen.
Bei der Eintracht hat der Amateurbereich nicht unerheblichen Einfluss: Der Beirat setzt sich aus Funktionsträgern des Amateurbereichs zusammen, erhält und bestimmt Sitze im Wahlausschuss und schlägt Kandidaten für die Wahl zum Ehrenrat vor.
Key facts:
-
- Die Mitgliederversammlung wählt nur den Präsidenten (auf Vorschlag von Verwaltungsrat und Wahlausschuss), die übrigen Mitglieder des Präsidiums werden von Verwaltungsrat und Wahlausschuss bestimmt
- Beirat wird nicht als eigenes Gremium gewählt, sondern wird aus Funktionsträgern anderer Organe zusammengesetzt.
- Die Mitgliederversammlung wählt den Ehrenrat auf Vorschlag des Beirats.
Online-Mitgliederversammlung
Nicht vorgesehen, die Satzung spricht von “erschienenen Mitgliedern”
Gegenüberstellung zur Satzung des TSV München von 1860 e.V.
Bei der Eintracht aus Frankfurt gibt es einige Gremien. Doch nur der Verwaltungsrat sowie sechs Mitglieder des Wahlausschusses werden in einer freien Wahl von den Mitgliedern gewählt, wobei bei den Kandidaten für den Wahlausschuss eine Listenwahl vorgesehen ist. Zudem wird nur der Präsident, nicht das gesamte Präsidium, durch die Mitglieder gewählt. Der gewählte Präsident kann sein “Kabinett” also selbst unter Einbeziehung von Verwaltungsrat und Wahlausschuss besetzen.
Angewandt auf den TSV 1860 würde dies bedeuten, dass die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat, der der Mitgliederversammlung das Präsidium zur Wahl vorschlägt, nur teilweise selbst wählen würde. Im Übrigen würde sich dieser selbst aus Funktionsträgern anderer Gremien zusammenstellen.
Der Amateursport durch die Abteilungsleiter vertreten, sowie die Jugend, haben bei Eintracht Frankfurt mehr Einfluss als beim TSV 1860 München, da der Beirat, der den Wahlausschuss mit besetzt, mit 4 Personen aus diesen Bereichen besetzt ist.
Mitgliederzahl: 140.000
Rekordbesuch 2024: 2.500
Anteil: 0,018 %
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Mitgliederzahl 1860: 26.000
Rekordbesuch: 1.400 (von damals 20.000)
Anteil: 0,07 %
-> Fast viermal soviele Mitglieder sind bei 1860 München anwesend als bei Eintracht Frankfurt.
es sind dann 1,8% bzw 7%
Verdammt, mein Fehler.