Die Satzung des TSV München von 1860 e.V. wird in Kommentarbereichen kommerzieller Boulevardblogs gerne als undemokratisch bezeichnet. Sechzger.de wagt eine Vergleichsreihe.
Satzung des TSV 1860 wird vielfach kritisiert
Keine Briefwahl, keine Onlineversammlung, keine unbeschränkte Kandidatenauswahl bei der Präsidiumswahl. Das Wehklagen in einschlägigen Blogs rund um den TSV 1860 ist groß, wenn es um die Vereinssatzung geht. Insbesondere vor der anstehenden Mitgliederversammlung treten vermehrt Versuche auf, der “Verfassung” des Vereins die Existenzberechtigung abzusprechen und diese in ein schlechtes Licht zu rücken.
So äußerte sich Verwaltungsratskandidat Klaus Lutz, der jüngst 1860-Fans als “Abschaum” und “Idioten” bezeichnet hatte, im Interview mit der Süddeutschen Zeitung wie folgt: “Ich (…) bin an manchen Stellen schon verwundert. Was ich hier feststelle, hat mit einer vereinsrechtlich demokratischen Ausrichtung wenig zu tun. (…)“
Ist die Kritik berechtigt?
Kritik ohne Faktengrundlage ist man beim TSV 1860 von einigen Seiten leider inzwischen gewöhnt. Umso wichtiger ist es, diesen fundiert auf den Grund zu gehen. Denn die Mitglieder unseres Vereins dürfte durchaus interessieren: ist unsere Satzung wirklich “undemokratisch”?
Wir haben uns die Satzungen diverser Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga vorgenommen und werden diese in einer eigenen Reihe – immer dienstags und donnerstags – auf sechzger.de vorstellen. Stichpunktartig wird unser Fokus auf der Zusammensetzung der Vereinsgremien, deren Berufung in die jeweiligen Ämter, Online-Versammlungen und Mehrheits-Erfordernisse bei Abstimmungen liegen. Wir beginnen mit dem TSV München von 1860 e.V.
Was wir schon verraten können: von den bisher 6 verglichenen Satzungen weist die des TSV München von 1860 e.V. die höchste Direktbeteiligung der Vereinsmitglieder auf.
Es folgen (vorerst) in der Gegenüberstellung:
- Satzung von Borussia Dortmund (Dienstag, 7. Mai)
- Satzung des FC Bayern München (Donnerstag, 9. Mai)
- Satzung des Hamburger SV (Dienstag, 14. Mai)
- Satzung von Eintracht Frankfurt (Donnerstag, 16. Mai)
- Satzung von Rasenballverein Leipzig (Dienstag, 21. Mai)
- Satzung von Borussia Mönchengladbach (Donnerstag, 23. Mai)
- Satzung des VfB Stuttgart (Dienstag, 28. Mai)
- Satzung der TSG Hoffenheim (Donnerstag, 30. Mai)
- Satzung von Hertha BSC (Dienstag, 4. Juni)
Die Satzung von RB (Rasenballverein) Leipzig e.V. in der Übersicht
Eine Satzung sucht man auf der Internetseite vergeblich.
Organe (Auszug)
Die Mitgliederversammlung
Das Präsidium:
- Vorsitzender und 4 weitere Präsidiumsmitglieder
Der Ehrenrat
- Besteht aus 3 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 7 Jahre gewählt werden.
Wahl des Präsidiums:
Der Präsident wird durch den Ehrenrat eingesetzt und abberufen.
Besonderheiten:
Die Satzung ist auf der Website von RB nicht auffindbar, gleichwohl muss man diese beim Ausfüllen des Beitrittsformulars (welches es nur für Fördermitglieder ohne Stimmrecht gibt) akzeptieren.
Key facts:
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- Quasi von reiner Willkür abhängig, stimmberechtigtes Mitglied zu werden
- Keine Vorstandswahl durch die Mitglieder
Gegenüberstellung zur Satzung des TSV München von 1860 e.V.
Die Satzung von RB Leipzig ist in keiner Weise mit der des TSV München von 1860 e.V. vergleichbar. Während bei den Löwen direkte Demokratie groß geschrieben wird und nahezu alle Gremien in einer Wahl mit freien Kandidaturen durch die Mitglieder bestimmt werden, ist es bei RB Leipzig bereits nahezu unmöglich, überhaupt stimmberechtigtes Mitglied zu werden. Dieses Konstrukt ist auch so gewollt, schließlich soll der Konzern Red Bull, der die Hauptanteile an der Profifußballgesellschaft bei RB Leipzig hält, auch die volle Kontrolle über den (für die Lizenz notwendigen) Mutterverein behalten und somit im Einklang mit der “50+1-Regel” ausüben können.