Die Satzung des TSV München von 1860 e.V. wird in Kommentarbereichen kommerzieller Boulevardblogs gerne ans undemokratisch bezeichnet. Sechzger.de wagt eine Vergleichsreihe.
Satzung des TSV 1860 wird vielfach kritisiert
Keine Briefwahl, keine Onlineversammlung, keine unbeschränkte Kandidatenauswahl bei der Präsidiumswahl. Das Wehklagen in einschlägigen Blogs rund um den TSV 1860 ist groß, wenn es um die Vereinssatzung geht. Insbesondere vor der anstehenden Mitgliederversammlung treten vermehrt Versuche auf, der “Verfassung” des Vereins die Existenzberechtigung abzusprechen und diese in ein schlechtes Licht zu rücken.
So äußerte sich Verwaltungsratskandidat Klaus Lutz, der jüngst 1860-Fans als “Abschaum” und “Idioten” bezeichnet hatte, im Interview mit der Süddeutschen Zeitung wie folgt: “Ich (…) bin an manchen Stellen schon verwundert. Was ich hier feststelle, hat mit einer vereinsrechtlich demokratischen Ausrichtung wenig zu tun. (…)“
Ist die Kritik berechtigt?
Kritik ohne Faktengrundlage ist man beim TSV 1860 von einigen Seiten leider inzwischen gewöhnt. Umso wichtiger ist es, diesen fundiert auf den Grund zu gehen. Denn die Mitglieder unseres Vereins dürfte durchaus interessieren: ist unsere Satzung wirklich “undemokratisch”?
Wir haben uns die Satzungen diverser Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga vorgenommen und werden diese in einer eigenen Reihe – immer dienstags und donnerstags – auf sechzger.de vorstellen. Stichpunktartig wird unser Fokus auf der Zusammensetzung der Vereinsgremien, deren Berufung in die jeweiligen Ämter, Online-Versammlungen und Mehrheits-Erfordernisse bei Abstimmungen liegen. Wir beginnen mit dem TSV München von 1860 e.V.
Was wir schon verraten können: von den bisher 6 verglichenen Satzungen weist die des TSV München von 1860 e.V. die höchste Direktbeteiligung der Vereinsmitglieder auf.
Es folgen (vorerst) in der Gegenüberstellung:
- Satzung von Borussia Dortmund (Dienstag, 7. Mai)
- Satzung des FC Bayern München (Donnerstag, 9. Mai)
- Satzung des Hamburger SV (Dienstag, 14. Mai)
- Satzung von Eintracht Frankfurt (Donnerstag, 16. Mai)
- Satzung von Rasenballverein Leipzig (Dienstag, 21. Mai)
- Satzung von Borussia Mönchengladbach (Donnerstag, 23. Mai)
- Satzung des VfB Stuttgart (Dienstag, 28. Mai)
- Satzung der TSG Hoffenheim (Donnerstag, 30. Mai)
- Satzung von Hertha BSC (Dienstag, 4. Juni)
Die Satzung der TSG Hoffenheim in der Übersicht
Volltext der Satzung der TSG Hoffenheim
Organe (Auszug)
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand:
- 1. Vorstand, 2. Vorstand und 3. Vorstand
Die Ausschüsse:
- Es gibt 3 Ausschüsse, nämlich “Jugendsport”, “Breiten- und Freizeitsport” und “Wettkampfsport”, deren Mitglieder vom Vorstand berufen werden. Der Vorstand kann zudem weitere Ausschüsse bilden.
Mehrheiten:
2/3 Mehrheit bei Satzungsänderungen
Wahl des Vorstands:
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
Besonderheiten:
Der Verein kommt mit sehr wenigen Gremien aus. Das Präsidium wird in einer Wahl mit freien Kandidaturen von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand kann Mitgliedschaftsanträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Vorstand entscheidet selbst über die Aufnahme von Mitgliedern und über deren Ausschluss – ein unabhängiges Gremium (wie den Ehrenrat bei 1860) findet man bei Hoffenheim nicht.
Key facts:
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- Vorstand wird direct von der Mitgliederversammlung gewählt, jedes ordentliche Mitglied kann kandidieren
- Die tägliche Arbeit bewältigen die Ausschüsse, deren Mitglieder der Vorstand bestimmt
Online-Mitgliederversammlung
Nicht vorgesehen, die Satzung spricht von “erschienenen Mitgliedern”
Gegenüberstellung zur Satzung des TSV München von 1860 e.V.
Die Mitglieder der TSG Hoffenheim haben einen großen Einfluss auf die Wahl des Vorstands. Laut Satzung gibt es keine Beschränkung für Kandidaturen, solange man ein ordentliches Mitglied ist.
Der Verein kommt mit sehr wenigen Gremien aus, was die vorstehende Offenheit bei den Vorstandswahlen auch in ein anderes Licht rückt: Der Vorstand entscheidet selbst über die Aufnahme von Mitgliedern und über deren Ausschluss – ein unabhängiges Gremium (wie den Ehrenrat bei 1860) findet man bei Hoffenheim nicht. Der Vorstand kann Mitgliedschaftsanträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.