Uns ist nicht wirklich klar, worum es genau geht. Es fehlen wichtige Dokumente – insbesondere der Bridge-Loan-Vertrag aus 2023 – und weitere Vorträge von sowohl Kläger- als auch Beklagtenseite. Das war der Tenor, der die gesamten Einlassungen des Vorsitzenden-Richters begleitete, der den Termin aus diesem Grund schon verschieben wollte, sich aber dann aus Planungsgründen doch dagegen entschieden hatte. Gewisse Informationen erlangte man bisher z.B. nur aus der Zeitung.

Diese Aussagen waren doch überraschend, als heute um 9:36 Uhr die zweite Runde des Prozesses von Ex-Geschäftsführer Oliver Müller gegen die TSV München von 1860 Geschäftsführungs GmbH begann. Der Vorsitzende-Richter König empfing die Parteien kurzfristig im Saal 101, nachdem aller Wahrscheinlichkeit nach mit mehr Publikum gerechnet worden war. Im Vergleich zum ersten Termin vor dem Arbeitsgericht hielt sich der Andrang aber in Grenzen, nur die üblichen Verdächtigen aus der Münchner Presselandschaft und eine Handvoll weiterer Interessierter fanden sich am Lenbachplatz 7 ein. Insgesamt war es die zweite Runde, jedoch die erste am Landgericht München an den das Verfahren verwiesen worden war.

Zweite Runde, die erste am Landgericht

Trotz dem schon am Arbeitsgericht eine außergerichtliche Einigung nahegelegt worden war und auf Seiten des e.V. neues Personal am Ruder ist, gab es bis auf ein Treffen am 13.10. keine weiteren offiziellen Verhandlungen. Bei diesem Termin hatte die Müller-Seite ein Angebot von 383 000€ vorgelegt, was der TSV 1860 abgelehnt hat. Ein Gegenangebot wurde nicht unterbreitet. Verwunderung über das Ausbleiben eines Vergleichs brachte zum Ende hin auch der neue Richter zum Ausdruck, da dies eigentlich ein klarer Fall für eine Einigung sei.

Während Oliver Müller wieder mit seinem Anwalt Christian Vogt (Partner bei Michael & Siebert in FFM) vor Ort war, gab es diesmal auf Seiten des TSV neue Gesichter. Statt nur einem Anwalt von einer kleinen Kanzlei aus Fulda, saß heute Präsident Gernot Mang auf der Beklagtenseite. Vertreten wurde die GF-GmbH von Dr. Kathrin Bürger, ihres Zeichens managing Partner bei der Großkanzlei Seitz. 

Fehlende Informationen, Gericht bleibt vorläufig

Die zu Beginn ausführlich geschilderten Einschätzungen des Gerichts blieben alle unter Vorbehalt, da elementare Informationen fehlen. Bisher kommen die Richter zu der Sichtweise, dass der wichtigste Vorwurf zu Begründung der Entlassung Müllers in dem mutmaßlich (in Teilen) nicht gerechtfertigten Abruf von 2,9 Mio. € aus einem Überbrückungskredit liegt. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand handelt es sich hierbei um ein Darlehen aus 2021, aufgrund von verschiedenen anwaltlichen Einschätzungen, etc. ist aber noch nicht endgültig geklärt ob nicht doch eine ähnliche Vereinbarung aus 2023 gemeint sei.

Diese Vorwürfe gepaart mit der Drucksituation, in der sich die Gesellschaft nach dem angedrohten Rückzug des Investors befunden hatte, sieht das Gericht als die im Kern zu klärende Frage an. In diesem Zuge soll nämlich eine “Überziehung” – ungeklärter Art – von 400 000€ erfolgt sein, die maßgeblich zur Eskalation der Zerwürfnisse beigetragen haben soll. Auch hier drückte das Gericht sein Unverständnis aus, wie ein solcher Vorgang einseitig durchgeführt worden sein soll.

Bei all diesen Punkten steht aber immer noch die “2-Wochen-Frist” im Raum, nach der eine fristlose Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Verfehlungen ausgesprochen werden muss. Hier liegt die Nachweispflicht beim TSV 1860 und eine Verletzung dieser Regelung würde die Kündigung rechtswidrig machen.

Bezüglich des Darlehensabrufs gibt es außerdem den Vorwurf der Verletzung der Informationspflichten durch den Ex-Geschäftsführer. Diesen sah das Gericht erstmal als plausibel an, woraufhin sich in weiterer Folge Oliver Mueller zu Wort meldete. Er wurde zwar unter Verweis auf die Verfahrensregeln vom Richter gestoppt, gab aber zu Protokoll, dass im Vorhinein alle relevanten Gremien informiert worden wären.

Aufsichtsrat schaltet sich ein und prüft Forderungen

Grundsätzlich wurde von beiden Parteien Einigungsbereitschaft signalisiert, man sei aber in der tatsächlichen Ausgestaltung noch Meilen weit voneinander entfernt. Gernot Mang bezeichnete die von Müller aufgerufene Summe und ihr Zustandekommen als “nicht seriös”, eine Einschätzung, die der Vorsitzende-Richter nicht teilte.

Seit dem 03.10. gibt es aber ein weiteres Hindernis. Der Aufsichtsrat der KGaA hat die Prüfung von Schadensersatzansprüchen in Höhe von 400 000€ aus einer sogenannten D&O Versicherung eingeleitet. Dies ist eine Versicherung die Gesellschaften auch im Innenverhältnis gegen Schaden aus Fehlverhalten ihrer leitenden Angestellten schützt. Gegenstand dieses Versicherungsverfahrens sind fünf der sieben auch vor Gericht vorgebrachten Anschuldigen. Da die Müller-Seite hier aktuell an einer Erwiderung bzw. Stellungnahme arbeitet sind Einlassungen hierzu nicht möglich und etwaige Verhandlungen müssen warten.

Dieses Vorgehen des Aufsichtsrates bezeichnete Oliver Müller heute energisch als einen weiteren Versuch des Investors Druck auf den Verein und die Fußballfirma aufzubauen, wie es auch nach dem Darlehensabruf geschehen sei. Dies wurde von der 1860-Anwältin natürlich sofort dementiert, obwohl aktuell die nächste Fortführungsprognose ansteht.

Einigung erwünscht, sonst geht es im Februar weiter

Nun geht also im Hintergrund die Papierschlacht weiter, Fristen für mehrere Schriftsätze und andere Vorträge der Parteien wurden gesetzt. Falls es zu keiner gütlichen Einigung kommt, geht es voraussichtlich am 26.02.2026 weiter – wieder mit einem Termin in Überlänge. Die Notwendigkeit hierfür wurde von allen Seiten bekräftigt. Eigentlich möchte Richter König die Parteien aber gar nicht mehr sehen. Weitere Beratungen nach Beendigung der Versicherungsthematik wurden von ihm nochmals empfohlen.


Titelbild: Neue Maxburg, Innenraum mit Treppenanlage von Architekt Sep Ruf; Foto: Henning Schlottmann

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Drew60

Mir kommt es mittlerweile so vor das auf Druck seitens Ismaik unser EX Geschäftsführer entlassen wurde .