Sportlich war der TSV 1860 München II nahezu perfekt in die neue Bayernliga-Saison gestartet, doch das Sportgericht macht der zweiten Mannschaft nun einen Strich durch die Rechnung. Dem Protest vom FC Memmingen wurde stattgegeben.
Sportgericht gibt FC Memmingen Recht – Punktverlust für den TSV 1860 II
Wie der FCM heute auf seiner Homepage verkündet hat, war der eingelegte Protest erfolgreich (sechzger.de berichtete). Hintergrund war der Einsatz von Alexander Freitag bei der Partie, die die Löwen sportlich mit 0:1 für sich entscheiden konnten. Freitag, der Stiefsohn von Michael Köllner, wurde allerdings bereits tags zuvor in der 3.Liga gegen den SV Meppen eingesetzt. Zwischen den beiden Spielen lagen lediglich 23 Stunden – ein Verstoß gegen die Schutzfrist. Frühestens nach 48 Stunden wäre der 23-Jährige gemäß Spielordnung wieder einsatzberechtigt gewesen.
Gegen den Einsatz legte der FC Memmingen dann Protest ein, die Löwen sollen den Fauxpas zudem in einer Stellungnahme eingeräumt haben. Das Sportgericht teilte die Einschätzung der Heimmannschaft und zog dem TSV 1860 München II nachträglich drei Punkte ab. Die Partie wird mit 2:0 für den FCM gewertet. Wie der BFV am frühen Abend gegenüber sechzger.de bestätigte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Erst im Anschluss sollen die Punkte in der Tabelle der Bayernliga Süd korrigiert werden. Von einem Einspruch der Löwen kann man allerdings aufgrund der klaren Situation nicht ausgehen. Intern hatte man beim TSV 1860 bereits vor Urteilsverkündung mit dem Punktabzug gerechnet. Zudem wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um einen ähnlichen Vorfall zukünftig zu verhindern.
BFV aktualisiert Tabelle der Bayernliga Süd
Mittlerweile ist die Niederlage des TSV 1860 II durch das Sportgericht beim BFV online bereits eingetragen. Der TSV 1860 hat dem Urteil offenbar schon zugestimmt. Memmingen springt durch die zugesprochenen Punkte auf den 4.Rang, die Löwen fallen auf Rang 10 zurück.
Am Samstag gibt es die nächste Möglichkeit, sportlich drei Punkte zu erreichen. Ab 14:00 Uhr gastiert der TSV 1860 II beim TSV Kottern.
Da fragt man sich schon, warum man einen Haufen Leute bezahlt, die das wissen müssten. Und warum der Spieler selber auch nichts gesagt hat.
Naja, jetzt eben die berechtigte Strafe für Dummheit…..
Und was kann der Spieler dafür? Das liegt doch nicht in seiner Verantwortung diese seltsamen Regularien alle zu kennen. Das ist ganz klar der Fehler der sportlichen Leitung der zweiten Mannschaft und hat mit Alexander Freitag nun aber schon mal rein gar nichts zu tun.
Naja, ich erwarte eigentlich schon, dass jemand, der das beruflich macht, weiß, wann er eingesetzt werden darf, zumindest mal bei so offensichtlichen Kriterien. Man muss ja auch wissen, dass man nach einer roten Karte oder der 5. gelben Karte ein Spiel gesperrt ist. Wir reden ja nicht über den Dorfmetzger von Huglfing, den sie am Sonntag angerufen haben, ob er noch schnell bei der II. einspringen kann, weil er doch am Samstag nur 5 Minuten gespielt hat.
Wir reden hier über Profifußball. Und da sollten die Beteiligten zumindest die grundlegenden Einsatzregeln kennen.
Der Fehler ist allerdings tatsächlich woanders passiert: Warum wurde der Spieler überhaupt mitgenommen? Schon da muss es irgendwem auffallen. Der Trainer wird ja wohl höchstwahrscheinlich das Spiel der I. Mannschaft gesehen haben. Zumindest muss er schauen, wer dort eingesetzt wurde.
Im letzten Absatz sagst Du es ja selber. Man hätte ihn gar nicht erst mitnehmen dürfen. Da muss sich ein Spieler auch darauf verlassen können, außer man sagt im von Vornherein, dass er als Pendler zwischen den Mannschaften sich auch mal das Regelwerk vertiefen soll. Aber das werden sie bestimmt nicht gemacht haben, weil das selbstverständlich Sache des Funktions- und Trainerteams ist.
So was von peinlich!
“…doch das Sportgericht macht der zweiten Mannschaft nun einen Strich durch die Rechnung”.
Sorry, aber das Sportgericht kann nun wirklich nichts dafür, wenn der Löwe die Regeln nicht beachtet. Den Strich durch die Rechnung haben sich die Löwen in diesem Fall schon selber gemacht.