Erfreuliche Nachrichten für die Fanclubs des TSV 1860 München, die bereits offiziell bei der KGaA registriert sind: die Logonutzung ist ab sofort vereinfacht möglich. Demnach reicht nun ein Antrag bei der Fanbetreuung in bestimmten Fällen aus, um eigene Schals oder Pullover mit dem Logo der Löwen zu gestalten.
TSV 1860 optimiert Logonutzung für Fanclubs
Vor wenigen Wochen erreichte die Redaktion von sechzger.de eine erfreuliche Nachricht. Der TSV 1860 München gestattete die Logonutzung im Bereich der redaktionellen Arbeit. Seitdem sind die Grafiken wie die Wirtshaus Weisheiten oder der Liveticker mit dem Logo der KGaA versehen. Nun gibt es auch gute Neuigkeiten für die Fanclubs, die sich bei der KGaA offiziell registriert haben. Auch für sie ändert sich etwas zum Positiven.
Wie die Fanbetreuung per E-Mail Rundschreiben mitteilte, wurde der Freigabeprozess zur Logonutzung beim TSV 1860 München vereinfacht. Demnach reicht für sämtliche nicht-kommerzielle Nutzung (also “die kostenlose Weitergabe von Fanclubartikeln oder der Verkauf zum Selbstkostenpreis innerhalb des Fanclubs an Fanclub-Mitglieder“) von Wort- und/oder Bildmarken künftig die Genehmigung der Fanbetreuung aus. Folgende Angaben sind dazu dem Rundschreiben nach erforderlich:
- Fanclubnamen
- Fanclubnummer
- Design des Fanclubartikels
- Grund der Produktion (Jubiläum, Sommerfest etc.)
- Produktionsmenge
- Firmennamen des Herstellers
Nach einer Prüfung durch die Verantwortlichen wird dann über die erfolgte Freigabe informiert.
Zahlreiche unerlaubte Nutzungen durch Fanclubs
In der Vergangenheit lief der Prozess stets über die Merchandising GmbH, also den offiziellen Fanshop der Löwen mit dem Geschäftsführer Anthony Power. Diese Regelung bleibt für kommerzielle Nutzungen auch weiterhin bestehen. In diesen Fällen muss die Genehmigung bei der Merchandising GmbH per E-Mail (fanclubs@tsv1860-merchandising.de) eingeholt werden. Die Fanbetreuung bittet in ihrem Schreiben darüber hinaus um Folgendes:
Um die Markenführung und die positive Außenwirkung zum Wohle unseres gemeinsamen Clubs möglichst wenig komplex zu gestalten, wäre es toll, wenn die Merchandising GmbH bei der Einholung von Angeboten für Artikel aus deren Portfolio (Textilien etc.) – wo immer wirtschaftlich sinnvoll – berücksichtigt würde.
Dass die Vorgaben zur Logonutzung durch den TSV 1860 München nicht von jedem eingehalten werden, wird immer wieder beobachtet. Zum Teil wird sogar öffentlich in den sozialen Medien mit entsprechenden Artikeln geworben. Hier sei noch einmal dringend darauf hingewiesen, dass dieser Missbrauch mit erheblichen Sanktionen verbunden sein kann. Außerdem gelten die beschriebenen Änderungen nur für Fanclubs, die offiziell bei der KGaA gemeldet sind.