Mögliches Vorbild für den TSV 1860? Eintracht Frankfurt klagt gegen Zuschauer-Reduzierung

Ob das auch ein Vorbild für die bayerischen Vereine bzw. den TSV 1860 ist? Eintracht Frankfurt klagt gegen Zuschauer-Reduzierung wegen steigender Corona-Inzidenz

Die Klage richtet sich gegen die Reduzierung der Zuschauerzahl von 10 000 auf 5 000 im Testspiel gegen AS St. Etienne am kommenden Samstag.

In Hessen gilt: Ab einer Inzidenz von über 35 „nur“ 5000 Zuschauer zugelassen

Steigt die Inzidenz über 35, dann sind in Hessen lediglich 5000 Zuschauer zugelassen. Auch ist in Hessen eine Erweiterung um Geimpfte und Genesene nicht vorgesehen. Genau dagegen klagt die Eintracht nun.

Konkret wird die Eintracht wohl eine einstweilige Verfügung beantragen, um die ursprünglich geplante Zahl ausschöpfen zu können. Insbesondere stört die Frankfurter, dass das Ministerium keine Unterscheidung zwischen vollständig Geimpften und Genesenen sowie Nicht-Geimpften macht.

Die Kopplung des Inzidenzwerts an die Zulassung einer bestimmten Anzahl von Zuschauern “halten wir insgesamt für nicht begründbar, sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt”, sagte Eintracht-Justiziar Reschke. Dies sei “sachlich falsch und rechtlich nicht haltbar”.

Vorbild auch für die bayerischen Vereine?

Die Zuschauerzahl von 5000 ist indes eine, von der die bayerischen Vereine nur träumen können. Steigt die Inzidenz in Bayern über 35, dann gilt eine Beschränkung von maximal 1500 Zuschauern.

Die Frage in München ist nicht ob die Inzidenz über 35 steigt, sondern wann

In München ist die Frage nicht ob die Inzidenz über 35 steigt, sondern wann sie das macht. Aktuell liegt sie bei 23,9. Das Pokalspiel gegen den SV Darmstadt könnte aus Sicht des TSV 1860 noch klappen. Für das Heimspiel gegen Türk Gücü München acht Tage später schaut es da schon deutlich schlechter aus.

Dann müssten die dann zugelassenen 1500 Zuschauer allerdings nicht mehr getestet, geimpft oder genesen sein und dürften wieder Alkohol trinken. Auf dieses Paradoxum haben wir schon vor exakt einer Woche hingewiesen.

Keine Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene

Ebenso darauf, dass es keine Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene gibt. So wie es in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft schon längst Alltag ist.

Klage als Möglichkeit für den TSV 1860?

In München wird man ganz genau schauen, wie in Frankfurt entschieden wird. Zwar sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich unabhängig und die Bayerischen Verwaltungsgerichte haben in der Corona-Pandemie oftmals etwas strenger entschieden als das in anderen Bundesländern der Fall war.

Dennoch könnte das Urteil in Frankfurt eine Signalwirkung haben. Das geimpfte und genesene nicht herausgerechnet werden, könnte der Punkt sein, der diese Regelung zu Fall bringt.

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