Die TSV 1860 München KGaA hat wie berichtet gestern Insolvenz angemeldet. Die ersten Folgen dieser Entscheidung haben wir bereits in einem Artikel für Euch zusammengefasst. In den nächsten Tagen wartet auf die Verantwortlichen jede Menge Arbeit. In den nächsten Tagen dürfte beispielsweise ein Insolvenzverwalter bestellt werden. Dieser wird dann von Geschäftsführer Manfred Paula in die Geschäftsstelle und die Arbeitsabläufe in der Verwaltung einführt. Im Hintergrund wird beim e.V. daran gearbeitet, die Gesellschaft für den Spielbetrieb, deren Gründung am Sonntag bei der Mitgliederversammlung mit überwältigender Mehrheit zugestimmt wurde, ins Leben zu rufen und schnellstmöglich die Rahmenbedingungen für einen Spielbetrieb zu schaffen.
Die Vertragslage aus dem Jahr 2001
Ein großes Thema ist dabei die Nutzung des Trainingsgeländes an der Grünwalder Straße 114. Der Grund gehört bekanntlich der Landeshauptstadt München und ist über einen Erbpachtvertrag an den TSV 1860 München e.V. vergeben. Dieser uns vorliegende Vertrag wurde am 12. Dezember 2001 zwischen der Landeshauptstadt München und dem TSV 1860 München e.V. unterschrieben. Er läuft bis 31.12.2050. Unterzeichnet wurde dieser vom damaligen Präsidenten Karl-Heinz Wildmoser. Der Erbpachtzins beträgt jährlich 127.822,97 € oder vormalig 250.000 DM. Leider liegen uns keine genauen Unterlagen vor, in welcher Form die Nutzungserlaubnis vom e.V. an die KGaA übertragen wurde, in die 2002 die Abwicklung des Spielbetriebs ausgegliedert wurde. Dies ist für die weitere Betrachtung aber auch nicht grundsätzlich entscheidend.
Was ist ein Erbpachtvertrag
Ein Erbpachtvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der mit einer langen Laufzeit von zumeist 49 bis 99 Jahren geschlossen wird. Dabei überträgt der Eigentümer eines Grundstücks dem Erbpachtnehmer das Recht, das entsprechende Grundstück zu bebauen und zu nutzen. Der Grund selbst verbleibt aber im Eigentum des Verpächters. Im Gegenzug entrichtet der Erbpachtnehmer einen jährlichen Erbpachtzins. Der Erbpachtvertrag wird auch ins Grundbuch eingetragen. Nach Ablauf der Pachtphase kann der Vertrag entweder verlängert oder beendet werden, dann fällt das Grundstück zurück an den Eigentümer. Läuft der Vertrag aus, so spricht man juristisch von einem Heimfall.
Heimfall an die Stadt München?
Entscheidend für die jetzt eingetretene Situation der Insolvenz eines Erbpachtnehmers, dieser dürfte durch die uns nicht vorliegende Übertragungsurkunde aktuell die KGaA sein, ist der Heimfall eines Erbpachtobjekts. Der Heimfall bezeichnet die Übertragung eines Rechts auf den ursprünglichen Rechtsinhaber. Dies kann beispielsweise durch den Ablauf eines Erbpachtvertrags erfolgen, oder wie im aktuellen Fall durch die Insolvenz eines der beiden Vertragspartner.
Der Heimfall im Erbpachtvertrag
Für diesen Fall enthält der Erbpachtvertrag für das Trainingsgelände auf Seite 11 unter Paragraph 6 folgende Textpassage:
“Der Grundstückseigentümer kann die sofortige Übertragung des Erbbaurechts auf sich oder auf einen von ihm zu benennenden Dritten verlangen (Heimfall), wenn
1.) der Erbbauberechtigte seine Zahlungen einstellt, die Versicherung an Eides statt gemäß §807, Abs. 2 ZPO leistet, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder letzteres mangels Masse eingestellt oder die Eröffnung dieses Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Erbbaurechts angeordnet wird”
Die Zukunft der 114
Entsprechend kann und wird die Landeshauptstadt München nun wohl den Heimfall des Trainingsgeländes an der Grünwalder Straße 114 fordern und könnte die im Erbpachtvertrag ohnehin geregelten Nutzungsrechte dann auf einen von ihm zu benennenden Dritten übertragen. Dieser Dritte dürfte wohl der TSV 1860 München e.V. oder die in Gründung befindliche Spielbetriebsgesellschaft sein. Damit hätte der TSV 1860 e.V. schon einmal die rechtliche Grundlage, weiterhin alle Anlagen und Plätze am Trainingsgelände zu nutzen. Aber daran arbeiten die Verantwortlichen sicherlich ohnehin schon im Hintergrund.











Möchte nur ergänzen, wir wissen zwar nicht wie die genauen Verträge sind. Sollte der Insolvenzverwalter die Gebäude veräußern bzw. versteigern wollen wird es im Normalfall nur einen Interessenten geben. Aufgrund der Objektart ist es eine Spezialimmobilie und es gibt keine Drittverwendungsmöglichkeit…..
Da im Vertrag der Heimfall bei Eröffnung einer Insolvenz klar geregelt ist, einigt sich der e.V. hier hoffentlich zügig mit der Stadt.
Normalerweise ist auch eine Entschädigung beim Heimfall zu zahlen. In diesem Fall von der Stadt an die KGaA. Insofern wäre es interessant, ob im Vertrag dazu etwas steht, zum Beispiel unter Formulierungen wie “Ausschluss der Entschädigung für Altsubstanz” oder “Übernahme bereits bestehender Baulichkeiten”.
Pikant hierbei: Sollte im Erbbauvertrag die Errichtung der Turnhalle fixiert sein, kann der Eigentümer – Stadt München – beim Heimfall Schadensersatz für die nicht erfolgte Errichtung verlangen bzw. die Entschädigung verringern. Das heißt die Weigerung, die Errichtung der Turnhalle zu gestatten, könnte die KGaA bzw. HAM echtes Geld kosten.
Bin allerdings kein Anwalt, nur interessierter Laie.
Mal eine Frage an die Allgemeinheit weil ich mich mit dem rechtlichen doch nicht so auskenne:
Was genau könnte Ismaik eigentlich machen um es den e.V. so schwer wie möglich zumachen einen normalen Spielbetrieb aufzustellen, ich lese nämlich hin und wieder irgendwas von einer einstweiligen Verfügung und wollte deswegen wissen was genau bei so einer passieren kann und wie hoch die Chancen überhaupt sind das was beim e.V. bzw. Der potentiell neuen GmbH passiert?
Hab ich da etwas falsch verstanden? Im Grundbuch eingetragener Erbpachtnehmer ist der e.V. Nachdem der e.V. keine Insolvenz angemeldet hat, dürfte ein Heimfall – sofern der e.V. den Pachtzins entrichtet – nicht eintreten.
Was nun zwischen e.V. und KGaA hinsichtlich der Nutzung vereinbart wurde ist ja offenbar nicht bekannt. Hierin wird nun aber das wahrscheinlich gerichtlich zu klärende Problem liegen. Wie wir wissen -Gerichtsverfahren können dauern.
Den Erbpachtzins hat bisher die KGaA entrichtet
Der Erbpachtvertrag wurde im Rahmen der Ausgliederung nicht an die KGaA übertragen.
Er ist weiterhin in Besitz des e.V.
Der KGaA wurde eine vertragliche Nutzungserlaubnis eingeräumt.
Der Erbpachtvertrag tauchte auch nie als Vermögenswert in den Bilanzen der KGaA auf.
Die Gebäude gehören allerdings der KGaA, das könnte die Sache verkomplizieren.
Hast du da dazu eindeutige gesicherte Informationen? Das wären ja gute Nachrichten, auch wenn es wie @Don Zapata schon schrieb kompliziert mit den der KGaA gehörenden Gebäuden werden könnte.
Das halte ich für falsch.
hast du eine Quelle aus der das hervorgeht?
Mein Kenntnisstand ist, dass Wildmoser den Erbpachtvertrag auf die KGaA übertragen hat.
deswegen hätte auch Ismaik der Teilung für die Turnhalle zustimmen müssen.
https://sechzger.de/1860-mitgliederversammlung-turnhalle-vorgestellt/
https://www.wochenblatt-owv.de/1860-und-die-kunst-des-scheiterns/cnt-id-ps-6c34ef2f-1d70-4eb5-b532-b5367afb7c2d
Das ist auch mein Kenntnisstand.
Entscheidend ist zunächst der Grundbuchstand. Was danach zwischen den Parteien vereinbart wurde, wird dann Gegenstand eines wahrscheinlichen Gerichtsverfahrens werden. Sollten die Gebäude tatsächlich der KGaA „gehören“ sind sie Teil der Insolvenzmasse und werden im Insolvenzverfahren verwertet. Das kann gut oder schlecht für den e.V. sein.
… hab den Kommentar wieder gelöscht, denn da kommts bestimmt auf Details an. Und ich tue so, als kenne ich mich hier besser aus, als das tatsächlich der Fall ist.