Das aktuell laufende 50+1 Verfahren steht kurz vor einem Abschluss. Das hat das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Demnach werden die von der DFL gemachten Vorschläge genehmigt.

Bundeskartellamt verkündet baldiges Ende beim 50+1 Verfahren

Seit 2021 läuft das sogenannte 50+1 Verfahren beim Bundeskartellamt. Ursprünglich wurde es auf Anregung der DFL gestartet. In einer ersten Bewertung wurde die 50+1 Regel durch die Gesetzeshüter als “kartellrechtlich unbedenklich” eingestuft. Kritisch betrachtet wurden allerdings die definierten Ausnahmen, die zum Beispiel in Wolfsburg oder Leverkusen genutzt werden. Entsprechend wurde die DFL aufgefordert, eine klare Regelung für diese Ausnahmen zu definieren. Dieser Forderung wurde inzwischen nachgekommen. Offenbar waren die Vorschläge zufriedenstellend, denn das Bundeskartellamt hat in einer Pressemitteilung den baldigen Abschluss des Verfahrens angekündigt.

Demnach wurde mit dem heutigen Tag ein entsprechender Entwurf an die verfahrensbeteiligten Parteien (DFL, DFB, Vereine und Investoren) verschickt. Wie auch bei dem Zusagenangebot der DFL besteht nun die Möglichkeit sich zu der Formulierung zu äußern und Stellung zu beziehen.
Ausnahmen wie in der Vergangenheit sind nach der geplanten Satzungsänderung dann nicht mehr möglich. Der entsprechende Abschnitt wurde überarbeitet. Entsprechend äußert sich der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, zuversichtlich und geht davon aus, dass die getroffenen Maßnahmen für die Behörde ausreichend sind.

Mit der zugesagten Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Klubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden. Zwar bleibt es dabei, dass die Regeln des Kartellrechts für den Profisport und speziell für Sportverbände gelten. Auch stellt die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgesprägte Klubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf. Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt aber geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Bei der TSG Hoffenheim hatte sich Mäzen Dietmar Hopp bereits vor kurzem dazu entschlossen, seine Stimmrechtsmehrheit wieder an den Verein zurück zu geben. Die einzigen beiden Ausnahmen der Regel bleiben damit Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg. Sie sollen laut Bundeskartellamt “zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden“.

3.9 7 votes
Artikelbewertung
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Comments
Newest
Oldest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Pitt

Überregionale Medien berichten. Im Münchner Boulevard steht kein einziges Wort davon. Dabei ist der TSV 1860 München mit seinem Kreditgeber und Investor Hasan Ismaik einer der Hauptbetroffenen.

Last edited 9 Monate zuvor by Pitt
TF4Y

ein sehr guter Tag für den Fußball. Mal sehen ob HI immer noch sagt, dass er für immer und ewig an 60 hängt. Viel Spaß. PS: Genussscheine bitte auch noch verbieten

Vorstopper

Die Entscheidung wertet seine Anteile sicher nicht auf. Mal schauen was seine Agentur, oder der bloggende Falschparker dazu meint.

Benjisson

Gefällt mir! HAM, Grolliver und den Orks weniger….