Seit mittlerweile sechs Tagen steht fest, dass der geplante Verkauf von Hasan Ismaiks Anteilen an der TSV 1860 München KGaA vorerst gescheitert ist. Täglich kommen neue, teils äußerst dubiose Details ans Licht. Auf Anfrage von sechzger.de äußert sich nun der Verwaltungsrat zu den Geschehnissen.
Fehlende Einbindung in den Investorendeal
Am Freitag, den 18.Juli beherrschte der TSV 1860 München auf einmal erneut deutschlandweit die Sport-Schlagzeilen. Nachdem man bereits dachte, die Anteile von Hasan Ismaik seien so gut wie verkauft, wurde man eines Besseren belehrt. Der Verkauf platzte, da die vereinbarte Kaufsumme nicht überwiesen wurde. Seitdem wird vortrefflich über die Umstände diskutiert. Eine zentrale Rolle spielt dabei, wieso das ehemalige Präsidium um Robert Reisinger den Verwaltungsrat mutmaßlich nicht mit einbezog sowie zudem die Mitgliederversammlung nicht zu dem Deal befragte. Hätten diese Punkte zwingend erfolgen müssen?
Satzung des TSV 1860 eindeutig
Nach Ziffer 13.7.1 a) der Satzung des TSV München von 1860 e.V. überwacht der Verwaltungsrat das Präsidium und ihm stehen dazu uneingeschränkte Prüfungs- und Kontrollrechte zu. Nach Ziffer 13.5. ist das Präsidium außerdem dazu verpflichtet, dem Verwaltungsrat sämtliche sachdienlichen Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus gilt nach Ziffer 11.3.6 d) im Innenverhältnis, dass das Präsidium bei der Vornahme von Geschäften, die über den Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs des Vereins hinausgehen, die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen hat und anschließend auch noch die Mitgliederversammlung zustimmen muss. Die Satzung spricht in diesen Punkten also eine deutliche Sprache.
Bay berichtet in der SZ über Notartermin in Frankfurt
Dem gescheiterten Investorendeal war ein Notartermin am Donnerstag, den 3. Juli vorangegangen, in welchem nicht nur der Kaufvertrag über die Anteile an der KGaA zwischen HAM und dem Käufer besiegelt wurde. Auch der Kooperationsvertrag mit dem vermeintlichen neuen Investor wurde nach sechzger.de-Informationen seitens des Präsidiums unterzeichnet. Desweiteren wurde eine Verzichtserklärung im Hinblick auf das Vorkaufsrecht, welches explizite Rechte und Fristen zum Schutz des Vereins beinhaltet, abgegeben, wie Karl-Christian Bay später in der Süddeutschen Zeitung ausführte.
Insgesamt stellt sich die Frage, welche Rolle der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium in dieser Angelegenheit gespielt hat. Daher hat sechzger.de dem Gremium offiziell einen umfangreichen Fragenkatalog zukommen lassen, den der Verwaltungsrat wie folgt beantwortet hat.
Verwaltungsrat: “Nicht ansatzweise Kenntnis von dem geplanten Investorendeal”
Wir erhielten zuletzt Fragen aus mehreren Richtungen und möchten diese hiermit insgesamt auf sechzger.de beantworten:
Der Verwaltungsrat hatte bis zu der am 05.07.2025 auf tsv1860.de veröffentlichten Mitteilung (mittlerweile gelöscht, Anm. d. Red.) nicht ansatzweise Kenntnis von dem geplanten Investorendeal, geschweige denn von den seitens des ehemaligen Präsidiums geleisteten Unterschriften. Auch informell hatten weder der Verwaltungsrat noch einzelne Mitglieder Kenntnis vom Sachverhalt und/oder interessierten Investoren und/oder handelnden Personen auf der Käuferseite. Dementsprechend wurden dem Verwaltungsrat auch keinerlei Dokumente zur Prüfung vorgelegt. Dasselbe gilt insbesondere auch für unsere Mitglieder im Beirat und im Aufsichtsrat. Im Ergebnis wurde der Verwaltungsrat weder beteiligt noch auch nur ansatzweise in Kenntnis gesetzt.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Verwaltungsrat auf die satzungsgemäße Einbindung durch das Präsidium angewiesen. Aufgrund des Wechsels im Präsidium kann und muss der Verwaltungsrat im vorliegenden Fall jedoch keine Konsequenzen für die zukünftige Gremienarbeit mehr ziehen. Über eine etwaige nachträgliche Untersuchung der Vorgänge wird in der kommenden Verwaltungsratssitzung zu beraten sein.
Zur Entlastung des ehemaligen Präsidiums (diese Frage stammt nicht von sechzger.de, Anm. d. Red.) ist mitzuteilen, dass die auf der jüngsten Mitgliederversammlung durch die Mitglieder erteilte Entlastung des Präsidiums ein anderes, früheres Geschäftsjahr betraf. Eine Wiederholung der auf der MV erfolgten Entlasung ist damit nicht erforderlich.
Keine Prüfung des Käufers durch den VR möglich
Das Gremium stellt also – wie vermutet – klar: Der Verwaltungsrat wurde in den (gescheiterten) Investorendeal zu keiner Zeit eingebunden. Die satzungsmäßen Aufgaben konnten dementsprechend nicht ausgeübt werden. So konnte auch keine Prüfung erfolgen, in deren Rahmen dann ermittelt worden wäre, dass es sich bei der zugrundeliegenden Gesellschaft des potentiellen Käufers um eine Briefkastenfirma in Genf handelt.











KC Bay spricht und warnt
:https://loewenmagazin.de/karl-christian-bay-ueber-den-gescheiterten-investorenprozess-beim-tsv-1860-muenchen/
Teile des e.V. wollen die Insolvenz? Wen meint er damit nur genau jetzt in dieser Phase, wo sich tausende von Löwenfans nichts als den Wiederaufstieg mit diesem starken neuen Kader herbeisehnen sowie eine baldmögliche Investor-Lösung ohne HAMperer ?
Keine Ahnung ob es der E.v. ist, glaube ich eher nicht. Manche Fans nehmen sich Lautern als Vorbild, jedoch haben die andere Votaussetzungen gehabt (Stadion, bereits neue Investoren)! Leider funktioniert das hier nicht
Ich würde das eher so verstehen, dass es um die Phase ging, als das Darlehen verlängert, bzw. neu organisiert werden musste. Warum das überhaupt angestanden ist und notwendig wurde, ist nochmal eine eigene Geschichte.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Super gelaufen für Ismaik. Er hat’s mal wieder vermurkst und wir diskutieren ob der Expräsi, VR oder sonst wer Schuld ist.
Stimmt nicht ganz! Auch für Ismaik ist es schlecht gelaufen, hat jetzt 57 Millionen Euro weniger! Ansonsten richtig, er hätte den Käufer prüfen müssen!
Warum das nicht mehr nominierte Präsidium in dieser absolut wichtigen Verhandlungsrunde vor dem Notartermin den VR nicht informieren wollte wird uns nur Robert oder KC Bay beantworten können. Mich macht es traurig, weil der Wille für den Ausstieg dieser HAM von den allermeisten Löwenfans getragen wurde und weiter wird.
Die Nachfolger haben mit dem VR weiter diesen Auftrag.
Servus in die Runde. Mal eine andere Frage, stimmt es dass Jens Lehmann auf der letzten MV anwesend war? Es wurde doch vor nicht allzu langer Zeit darüber berichtet, dass er und eine Investorengruppe aus England Interesse haben die Anteile zu kaufen. Eventuell handelt es sich hierbei um den zweiten Bieter?
Um Gottes Willen, bloß diesen Voll-Horst nicht.
Der kommt mit der Kettensäge…
Der ist ja auch so ein Falschparker, aber auf der MV war der nicht! Wer erzählt so einen Schwachsinn?
Auf Transfermarkt.ch (HI-Thread) hat ein User geschrieben dass er auf der MV direkt hinter ihm saß.
Vielleicht war Reisinger klar, das es nie ein ernsthaftes Kaufinteresse zu diesem Preis gab. Dann macht er nicht die Pferde im VR scheu? Und im schlimmsten Fall wären wir weich gelandet, schuldenfrei mit dubiosen Typen an der Backe, statt dubioser Typ mit Schulden.
Das Ganze ist so undurchsichtig, gezinkte Karten, gierig lauernde Advokaten und so ein Drecksspiel – ich erlaube mir da kein Urteil über den Ex-Präse. Zu wenig Infos.
Auch wenn ich davon ausgehe, dass RR von einem ernsthaften Interessenten ausging, unterschreibe ich das Fazit:
Im schlimmsten Fall wären wir weich gelandet, schuldenfrei. Alles besser als der Zustand der letzten Jahren – nicht umsonst haben alle gefeiert.
Gehn wir mal davon aus die Anteile wären verkauft worden, dann wären wir zunächst mal genauso weit gewesen wie 2011. Jedenfalls nach dem was bisher bekannt ist.
Schuldenschnitt und 5 Mio Darlehen für die erste Saison. Genau das Gleiche wie damals.
Da ja keinerlei Prüfungen stattgefunden haben, O-Ton Bay, weiß keine Sau ob dieser neue Investor dann überhaupt in der Lage gewesen wäre, die finanziellen Mittel bereit zu stellen die für die Lizenzierung der kommenden Spielzeiten nötig gewesen wären.
Es mag ja sein, dass das Präsidium entsprechende Zusagen, Versprechen oder im besten Fall rechtssichere Verträge darüber hat. Aber es weiß eben keiner, weil selbst mit der Abwahl, also dem Amtsende keinerlei Informationen an die Nachfolger und den VR übergeben wurden.
Da darf man sich eben nicht wundern, wenn die Reaktionen der Mitglieder anders ausfallen als man es erwartet hat.
Leider ist es im Verein schon zur Gewohnheit geworden, dass jede Kritik, nicht nur unsachliche oder beilidigende, schon als persönliche Kriegserklärung aufgefasst wird. Und je länger Funkltionäre im Amt sind, umso ausgeprägter wird dieses Phänomen. Die “Wer nicht für mich ist, ist gegen mich Krankheit” eben.
Dito. Als Präsident von 60 bist du eh am Pranger, egal von wem. Deshalb hat er in meinen Augen einen guten Job gemacht, sofern das bei uns möglich ist. In einem Jahr werden wir sehen, wie seine Amtszeit generell zu beurteilen ist. Bis dahin wird noch viel Wasser …….
Reisinger und Bay hatten sich während ihrer Amtszeit das Vertrauen der Mitglieder aufgebaut und verdient. Was bei dem gescheiterten Deal in den Köpfen von einem Logistiker und einem Wirtschaftsprüfer vorgegangen ist, wird die Löwenwelt nicht mehr erfahren.
Reisinger war sein ganzes Leben lang mit Sechzig verbunden und während seiner Amtszeit mehr Pechvogel als Glückskind. Schwer vorstellbar, dass sich ein anderer Präsident über acht Jahre in der Öffentlichkeit vom eigenen Investor, einem Webblog-Verfasser und „seinen Bluthunden“ nur ansatzweise und in dieser Form desavouieren hätte lassen. Beide lebten Sechzig, waren sehr gewissenhaft und intensiv verwurzelt wie verbunden mit den Löwen. Bay war der einzige Funktionär, der zu Ismaik und für Sechzig ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Vertrauensverhältnis aufgebaut hat.
Wenn man so gewagt, leichtfertig, sorglos, verantwortungslos und unüberlegt als Präsidium an eine sehr bedeutende Sache herangeht, lässt sich Mutwilligkeit nicht absprechen. Mutwilligkeit resultiert fast immer aus verletzter Eitelkeit, die unser Vereinsleben zunehmend bestimmt. Kaum jemand stellt den Verein noch in den Vordergrund!
Von Juli 1984 bis April 1988 wurde unser Verein von einem Mann angeführt, dem alles fremd gewesen ist, was heute bei einem Großteil Funktionäre gegenwärtig ist. Auseinandersetzungen bestimmen unser Vereinsleben – verstärkt seit dem Investoreneinstieg – menschlich skrupellos, gnadenlos, herzlos und kaltblütig. Menschlichkeit und Empathie sind verloren gegangen!
Weiß nicht, ob man die Amtszeit von Karl Heckl (der doch schon auch wilde und skrupellose Sachen gebracht hat) mit den heutigen Zeiten vergleichen kann.
Und ob wirklich der “Großteil der Funktionäre” so negativ bewertet werden darf?
Immerhin reden wir über ehrenamtliches Engagement. Und davor ziehe ich in den allermeisten Fällen schon mal grundsätzlich meinen Hut.
Dieser Bericht dürfte Ismaik und DB sehr entgegen kommen.
NmM geht die Bewertung am Thema vorbei:
RR und Bay dürfte daran gelegen gewesen sein, die TSV KGaA von mehr als 50 Mio. € Schulden zu befreien. Da der vermeintliche Käufer wohl niemals in der Lage gewesen wäre den Kaufpreis zu zahlen, haben RR und Bay der TSV KGaA keinen finanziellen Schaden zugefügt.
Wie von Ismaik einmal erwähnt, dürfte er auch diesmal wohl falsch beraten worden sein bei der Auswahl eines möglichen Käufers seiner KGaA-Anteile. Das Versagen lag bei Ismaik, der hat durch sein wenig professionelles Vorgehen dem TSV einen immateriellen Schaden zugefügt haben.
Der KGaA ist durch RR und Bay kein finanzieller Schaden entstanden. Wie man so verantwortungslos eine Vorverurtelung formulieren kann, ist schon abenteuerlich: “Wenn man so gewagt, leichtfertig, sorglos, verantwortungslos und unüberlegt als Präsidium an eine sehr bedeutende Sache herangeht, lässt sich Mutwilligkeit nicht absprechen.”
Sorry Woife, da muss ich Dir entschieden widersprechen.
Gerade nach den ganzen Artikeln in der SZ schaut das für mich eher so aus, als hätte man RR da bewusst reinlaufen lassen.
Ich hab die 99 Cent für den Probemonat SZ investiert um die Artikel hinter der Bezahlschranke zu lesen. Lohnen sich.
Die Fakten kennen wir alle nicht. Aber Robert hier Mutwilligkeit zu unterstellen, das finde ich arg daneben.
Naa Woife
Man kann den vorzeitigen Verzicht auf das Vorkaufsrecht kritisieren, primär weil es ohne Information und/oder Erklärung dem VR gegenüber erfolgt ist.
Man kann dem Präsidium unterstellen, dass es eine vorzeitge Verkündung forciert hat und dabei eine gewisse Eitelkeit unterstellen mit einem Paukenschlag abzutreten. Wobei es ja trotzdem erstmal eine Unterstellung ist.
Aber eine mutwillige Herbeiführung eines Sommertheaters um einen Anteileverkauf der anschliessend platzt, das geht zu weit.
Vielleicht müssen wir doch erstmal die Fragestellung klären:
Gab es einen seriösen Käufer und wenn ja: Weshalb ist der Deal dann gescheitert? Wer trägt die Schuld am Scheitern?
Gab es keinen seriösen Käufer und wer hätte wann feststellen müssen, dass es keinen Deal gibt? Wer trägt die Schuld an der desaströsen Aussendarstellung?
Nach meiner Erfahrung ist es an der Tagesordnung, dass geplante Beteiligungstransaktionen scheitern.
Eine desaströse Außendarsrellung entsteht vor allem, wenn der Vorgang zu persönlichen Abrechnungen zweckentfremdend genutzt wird. Es ist doch lächerlich und erwartbar gewesen, dass Ismaik jetzt gegen RR nachtritt, obwohl das zurüchhaltende Agieren von RR und Bay für HI vorteilhaft war. Demnächst wird es wohl Mang treffen. Und auch gegen BZ/Gräfer meinte Ismaik Vorwürfe erheben zu dürfen, da sie nach seiner Meinung vor der MV nicht genug (gegen PRO1860) gearbeitet haben sollen.
Für mich der richtige Ansatz: Jede Dönerbude verlangt bevor sie sich mit einem Übernahmeinteressenten ernsthaft unterhält einen Kapitalnachweis. Hier reden wir von zig Millionen und der potentielle Verkäufer sitzt schon in einer Anwaltskanzlei (oder lässt sich dort von Anwälten vertreten), ohne dass der Kapitalnachweis vorliegt? Für mich schwer vorstellbar.
Schön dass du wieder da bist!
Danke Dir. Schön finde ich Veranstaltungen wie die am Sonntag, wo man sich mit echten Menschen echt unterhalten kann. Das Internet wird leider ein immer weniger schöner Ort, nicht nur bei Sechzig.
Ein typisches Dilemma was der VR aufzeigt:
-Sollte das Präsidium entgegen der Verschwiegenheitspflicht den VR informieren und so das frühzeitige Bekanntwerden der Beteiligungsgespräche und somit ein Scheitern der Verhandlungen und mögliche Strafzahlungen riskieren?
-Entschieden hat sich das Präsidium dafür, alles zu unterlassen, was ihnen als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ausgelegt werden kann, den Beteiligungsübergang und somit die Befreiung der KGaA von mehr als 50 Mio. € Schulden gefährdet.
Die früheren Präsidenten mussten wählen zwischen Pest und Cholera. Wie hätten die früheren Präsidenten diesen Interessenkonflikt lösen sollen? Sie mussten sich für einen Weg entscheiden.
Kannst Du zu dieser “Verschwiegenheitspflicht” mehr sagen?
Ist das Präsidium des e.V. in so einem Fall tatsächlich gegenüber dem Gremium, das es kontrollieren soll, zur Verschwiegenheit verpflichtet?!
Dass eine MV (und damit die Öffentlichkeit) bei so einem Deal nicht unbedingt vorab informiert werden sollte, lass ich mir eingehen. Aber der VR? Hier reden wir über neun Personen, die man ja zur Verschwiegenheit verpflichten kann.
Warum hätte sonst Thoma der Veröffentlichung der PM zustimmen müssen, wenn es keine Verschwiegenheitspflicht gab:
“Nach SZ-Informationen waren es Ismaiks rechtliche Vertreter, die Matthias Thoma um eine Freigabe der Pressemitteilung am Tag vor der Mitgliederversammlung gebeten haben.”
Und könnte es nicht sein, dass die Ex-Präsidenten die Informationen nicht weitergegeben haben, weil sie befürchteten, dass wie bei der Affäre “Johann” auf verschlungenen Wegen eine Email bei der Presse landet.
NmM gab es für die Ex-Präsidenten ein unlösbares Dilemma, denn einen Verstoß mussten sie begehen: entweder gegen die Verschwiegenheitspflicht oder gegen die Satzung und den VR nicht informieren, sie mussten zwischen zwei Übeln wählen, Pest oder Cholera
Danke für Deine Antwort!
Von der in Deinem Ausgangspost als “Reisingers Dilemma” bezeichneten “Verschwiegenheitspflicht” (gegenüber dem VR) ist jetzt aber ehrlicherweise nicht sonderlich viel übrig geblieben.
Nach meinem Verständnis gibt es diese nicht!
Nicht für ein Gremium, dessen Aufgabe die Kontrolle des Präsidiums ist.
Dass der Geschäftspartner bei so einem Deal gefragt werden sollte, ehe man etwas veröffentlicht, ist doch gar nicht Gegenstand des von Dir skizzierten Dilemmas.
Wirklich zufrieden stellt mich Deine Antwort ehrlichgesagt nicht.
Ich scheine meine Ausführungen nicht verständlich formuliert zu haben, denn ich wollte niemals behaupten, dass es eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem VR gegeben hat. Nach meiner Meinung war es für die Ex-Präsidenten sinnvoll, die mit den anderen Vertragsparteien üblicherweise abgeschlossene Verschwiegenheitsverpflichtung einzuhalten und den VR aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu unterrichten.
Und für mich ist der häufig RR und Bay gemachte Vorwurf, sie hätten den Verkaufsvorgang zu früh veröffentlich, in sich zusammen gebrochen. Der Verkaufsprozess wurde VR und Mitgliedern zum frühest möglichen Zeitpunkt bekannt gegeben mit Zustimmung von Ismaik und Käufer nachdem bereits wohl ein Kaufvertrag vor einem Notar abgeschlossen worden war.
Ich darf mich wiederholen: Manche Bericht hier dürften Ismaik und DB sehr entgegen kommen.
Alles klar.
Noch zu Deinem letzten Satz: Ich kann Dir versichern, dass wir bei unserer Berichterstattung keine Rücksicht darauf nehmen (können), wem diese entgegen kommt und wem nicht.
Natürlich haben wir als Fans, die ein Fanportal betreiben zu Vorgängen rund um unseren Lieblingsverein eine Meinung und Haltung. Die spielt aber in der täglichen Berichterstattung eine untergeordnete Rolle. Ideologie und Lagerdenken haben da keinen Patz!
Es geht nicht um HI, es geht nicht um db24, es geht um 1860.
selbst wenn diese Verschwiegenheit von einem potetiellen Käufer eingefordert würde….wäre es m.M. die Pflicht des Präsidiums, unter Verweis auf die Vereinsstrukturen DEFINITIV und UNMISSVERSTÄNDLICH darauf zu pochen , den VR hierin einzubinden; zum einen, um das “Kontrollorgan” breiter zu fächern, zum anderen auch, um die möglichen juristischen Konsequenzen besser beleuchten zu können und auf mehrere Schultern zu verteilen; das würde mit Sicherheit ein vorsichtigeres Vorgehen garantieren und ggf. auch ein auseinanderdividieren der einzelnen Gremien verhindern; wohin fehlende Kommunikation führt, wird uns grad schmerzlich präsentiert.
Ganz Deiner Meinung. Herr Reisinger saß auch in der KGaA als Vertreter des e.V. und unterlag damit deren Regularien.
Ich weiß nicht, was Dich immer antreibt, Persilscheine für Reisinger und Co. auszuteilen. Du zimmerst Dir immer irgendwelche Theorien zusammen, die keinerlei Substanz haben. Wo steht geschrieben, dass das Präsidium die Satzung einfach umgehen darf? Und was hat das mit Haftung zu tun? Wo genau steht denn das geschrieben? Es kann gar keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem eigenen Verwaltungsrat geben. Wie kommst Du nur auf so ein Zeug?
Da muss schon auch bedenken:
Bei Verkaufsabsicht der Anteile durch HAM ist der e.V. zunächst erstmal nur dadurch beteiligt, in dem er seine Rechte gemäß dem Kooperationsvertrag wahrnimmt. Es besteht keine Pflicht des Präsidiums den VR hier einzubinden. Auch Suche und Vorschlag eigener Kaufinteressenten sind zunächst Sache des Präsidiums. Wie es dabei vorgeht ist rein seine Sache.
11.3.6 d der e.V.-Satzung greift hier nicht.
Wenn das Präsidium mit eigenen Interessenten über deren Angebot spricht und diese an HAM vermittelt, so besteht auch darüber keine Pflicht zur Einbindung des VR
Auch hier greift 11.3.6 d der e.V.-Satzung nicht.
Über Zustimmungspflichten nach 11.3.6 d kann man sich immer streiten. Diese Gumminbandregelung ist ja dehnbar bis zur Sonne und zurück.
Ich sehe da eine mögliche Zustimmungspflicht nur, wenn wesentliche Änderungen im Kooperationsvertrag mit einem neuen Investor vorgenommen werden. Das ist aber ja nicht der Fall.
Verschwiegenheitspflichten sind auch Standard bei solchen Geschäften.
Allein darin sehe ich jetzt insgesamt keine Verletzung der Satzung durch das Präsidium.
Man könnte wohl eine Informationspflicht des VR über diesen Verzicht ableiten. Immerhin lässt sich der Verzicht ja begründen und damit wäre das jetzt auch kein großes Ding. Es reicht ja der Hinweis auf den entsprechenden Abschnitt im Kooperationsvertrag, dass man keinen höherbietenden Interessenten hat und keine künstliche Verzögerung bewirken will.
Vorneweg:
Allein aus dieser Passage leitet sich eigentlich alles andere ab. Das heißt im Umkehrschluss, dass das Präsidium verpflichtet ist vollumfänglich über seine Aktivitäten zu unterrichten. Und das haben Herr Reisinger und Herr Bey nachweislich nicht gemacht.
Ansonsten ziehst Du halt Beispiele hervor und behauptest ohne Nachweis, dass sie alle nicht zutreffen. Du begründest Deine Ansichten auch nicht. Und wenn ich mir 11.3.6 d anschaue, mag die Wortwahl sehr allgemein gehalten sein, aber wenn der Verkauf der Anteile des anderen Gesellschafters mit all seinen Implikationen, die der Vorgang nach sich zieht, nicht über den Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs des Vereins hinausgeht, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Aber entscheidend ist für mich 13.7.1 der Satzung. Die Sportskameraden Reisinger und Bey hätten darüber informieren müssen, Punkt. Ich kann doch einer Kontrollinstanz nicht dadurch entgehen, indem ich nichts mehr weitergebe. Das ist doch ein Witz. Wenn ich meine Jahressteuer nicht mache, heißt das doch auch nicht, dass ich keine Steuern zahlen muss.
Aber das ist doch das, was hier diskutiert wird: Dass eine Informationspflicht im Innenverhältnis dem Verschwiegenheitspflicht im Außenverhältnis entgegen spricht.
Selbe Situation hatten wir ja bereits im Oktober, als der Darlehensvertrag im Außenverhältnis Klauseln hatte, die im Innenverhältnis nicht satzungskonform waren.
Das Präsidium Reisinger hat zweimal entschieden, dass die Verbindlichkeit im Außenverhältnis höher zu bewerten ist: Beim ersten Fall hat dies zum Bruch mit dem VR geführt, im zweiten Fall ist es nun eskaliert.
Und in beiden Fällen war der Fehler m.E. nach nicht, Informationen nicht an den VR weiterzugeben, sondern den VR im Anschluss nicht transparent und auskömmlich genug über das Vorgehen aufzuklären.
Aber auch hier wiederhole ich nochmal: Was genau ist passiert und was hätte im besten Fall passieren können?
War es ein seriöser Käufer und der wäre abgesprungen wenn RR den VR informiert hätte? Nachdem was wir jetzt wissen, hätte das zum Status Quo keinen Unterschied gemacht.
War es kein seriöser Käufer und der Deal wäre aufgrund des Vetos des VR nicht zustande gekommen? Auch in diesem Fall wäre das Ergebnis das selbe.
Auch wenn wir zwei Wochen lang richtig schön von einem Leben ohne Hasan geträumt haben, so überwiegt mittlerweile auch bei mir die Einschätzung, dass wir trotz dieser Katastrophe richtig weich gelandet sind.
Nur zwei Fragen dazu: Woher weißt Du, dass diese Verschwiegenheitspflicht besteht?
Und zweitens: Ein Kooperationsvertrag zwischen einem Verein und einem Investor kann nicht die Funktion eines gesetzlichen Aufsichtsgremiums (wie z. B. eines Aufsichtsrats) außer Kraft setzen, sofern ein solches Gremium gemäß der Gesetzeslage oder Satzung des betroffenen Rechtsträgers vorgeschrieben ist. Also hör doch auf, ein solches Zeug zu erzählen. Wenn der Reisinger das so behauptet, ist das eine reine Märchenstunde und hat nicht mit der rechtlichen Situation zu tun.
13.7.1 a bezieht sich auf die Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidium in seinen Vereinsaufgaben. Daher ist er auf Vorgänge in der KGaA nicht anzuwenden. Das fällt unter 11.3.6 der Satzung.
Darüber habe ich auch schon nachgedacht, aber in der zitierten Passage wird da nicht unterschieden. Wäre auch sehr seltsam, wenn ein Vereinspräsident im e.V.-Bereich jeden gekauften Spitzer erklären muss, im anderen Gremium aber plötzlich nach eigenem Gutdünken mit dem Schicksal des Vereins ohne Rücksprache jonglieren darf.
Es gibt eben die Vereinsaufgaben und die Aufgabe der ausgelagerten Kapitlagesellschaft.
Und zu den Vereinsaufgaben gehört das operative Geschäft des Präsidiums im Verein selbst.
In der KGaA hat der Verein keine operativen Aufgaben. Dafür gibt es die Geschäftsführung. Er ist dort nur aufsichtsführend tätig weshalb sich die Verbindung hier zum VR nur aus 11.3.6 der Satzung ergibt.
Und da ist schon so, dass einfach nach Gutdünken nicht wirklich der Fall ist.
Das stimmt so auch wieder nicht, genauer gesagt würde nur dann stimmen, wenn Herr Reisinger als Privatmann in den Gremien der KGaA sitzen würde. Das tut er aber nicht. Er sitzt da in seiner Funktion als Vereinspräsident, also unterliegt er auch dort den Regularien des Vereins.
Was 11.3.6 d betrifft, so liegt die Sache auch auf der Hand.
Da der Verein weder Anteile kauft noch verkauft, liegen keinerlei Geschäfte vor die der Veren tätigt.
Es gibt also kein Geschäft das der Verein vornimmt und deshalb auch nichts zu kontrollieren was die Geschäfte des Vereins betrifft.
Das Geschäft, sprich der Verkauf findet zwischen HAM und einem neuen Investor statt. Die Rolle des Vereins nach Ablauf der Erstverhandlungsfrist bis zur Einigung der beiden Parteien besteht einfach nur aus abwarten.
Erst nach Eingung und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags bzw. nach Unterzeichnung aber mit entsprechender Vorbehaltsklausel, kommt der Verein wieder ins Spiel. Mit seinem Vorkaufsrecht.
Und hier ist dann der Punkt an dem sich die Geister scheiden.
Denn immer noch nimmt der Verein selbst keinerlei Geschäfte vor die es zu kontrollieren gilt.
Da der Kooperationsvertrag 1:1 übernommen wird, gibt es auch hier nichts zu kontrollieren oder zu genehmigen.
Allein der Verzicht aufs Vorkaufrecht ist ebenfalls nicht zustimmungspflichtig, da diese Zustimmung bereits durch das Präsidium Schneider 2011 erteilt wurde, falls es dem Verein nicht gelingt selbst oder durch einen Dritten dieses Vorkaufsrecht auszuüben. Demzufolge hätte Bay auch einfach warten können und die Sache hätte sich zum Tag X von selbst erledigt.
Damit hätte sich der Auftritt des VR darauf beschränkt, den neuen Investor Willkommen zu heißen, und ein gute Zusammenarbeit zu wünschen.
Einzig eben dieser vorzeitige Verzicht, ist zunächst mal im Raum, der aber keiner Zustimmungspflicht bedarf. Aber worüber ich einen grundsätzlichen Informationsanspruch des VR sehe.
Was sich noch ergibt, und ob es für Bay udn Robert einen Grund für den vorzeitigen Verzicht gab. mei das liegt an ihnen das klarzustellen. Das wäre ja wirklich kein Ding das zu tun.
Hätten sie es gleich gemacht, dann würde da jetzt kein Löwe danach knurren.
Langsam bin ich a bisserl genervt, wenn ich ehrlich bin. Du suchst, aus welchem Grund auch immer, mir immer wieder beweisen zu wollen, warum Herr Reisinger nicht auskunftspflichtig gewesen sein soll. Dieses Mal, weil – angeblich – der Verein nicht in den Kauf involviert sein soll. Erstens weiß ich nicht, ob dem wirklich so ist und zweitens sehe ich in der Satzung keinerlei Unterscheidung. Da steht unter Ziffer 13.7.1 nichts dergleichen drin. Wir können jetzt noch stundenlang darüber streiten, was genau alles prüfenswert ist und von den Vereinsvertretern berichtet werden muss, aber wenn eine Transaktion in der Größenordnung und mit den Implikationen keiner Benachrichtigung des Vereinspräsidenten wert sein sollte, dann habe ich das alles komplett missverstanden.
Und seien wir doch mal ehrlich: Fernab des ganzen Blablas jetzt: Was wirklich dahintersteckt, ist doch die Privatfehde von Reisinger mit dem Verwaltungsrat, der ihn nicht mehr zum Präsidenten vorgeschlagen hat. Für mich sind diese Alleingänge hauptsächlich dadurch erklärt.
Ich such gar nix. Wieso sollte ich?
Da gibts nix zu steiten.
Der Verein war in den Kauf nicht involviert, vergiss da mal.
Weder war er Käufer noch Verkäufer.
Nach 13.7.1 a gibts auch keine Zustimmungspflicht des VR.
Es geht mir nicht um die Auskunftspflicht. Das ist Pille Palle. Mir geht es um die Zustimmungspflicht.
Allein die Auskunftspflicht bewirkt doch gar nix, ausser dass der VR weiß, dass es keinen anderen Bieter gibt und man das Verfahren dadurch abkürzt. Und ich habe die fehlende Auskunft über den Verzicht des Vorkaufsrechts doch bemängelt.
hier das Zitat:
Einzig eben dieser vorzeitige Verzicht, ist zunächst mal im Raum, der aber keiner Zustimmungspflicht bedarf. Aber worüber ich einen grundsätzlichen Informationsanspruch des VR sehe.
Zitatende
Und das findest du übrigens in 13.7.3 der Satzung. kleiner Tip.
Und auch da wird explizit auf eine Zustimmungspflicht nach 11.3.3 – 11.3.6 verwiesen.
Graue Theorie ist zu glauben, man könne immer interne Vorschriften sklavisch erfüllen. Es gibt Situationen, wo es zielführend ist nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen zu entscheiden.
Und weil dem Verein durch das Handeln des Ex-Präsidiums kein materieller Schaden entstanden ist, dürfte der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit unangemessen sein. Bereits vor der MV war das Image, der Ruf von 1860 erheblich ramponiert infolge vieler unschöner Begebenheiten wie Verkauf des AA-Anteils, dem Ärger mit dem lästigen Gesellschafter und seinen Verleumdungen wie Rassisten, Antisemiten etc., dem Doppelabstieg, den GWS-Querelen, Löwenzooarena, die permanente Insolvenzgefahr. Man sollte ernsthaft hinterfragen, ob der von der SZ als Seifenoper titulierte Vorgang wirklich eine Schande für 1860 ist oder ob hier nicht eine überzogene Dramatisierung betrieben wird, die Ismaik und DB sehr entgegen kommt
Und da der Presseerklärung nach dem Bericht der SZ sowohl von Seiten von Ismaik als auch des Vermittlers/Käufer zugestimmt worden sein soll, wurde nach meinem Verständnis der VR und die Mitglieder zum frühest möglichen Zeitpunkt informiert.
Sorry, aber das ist doch kein Eigenermessen, sondern eine Satzung ist für alle verbindlich. Wenn jeder nach eigenem Gutdünken waltet und schaltet, können wir unseren Rechtsstaat schnell abschließen und den Schlüssel wegwerfen. Das Präsidium ist seiner Informationspflicht nicht nachgekommen, Punkt. Und bloß weil wir zufällig nicht in eine Katastrophe geraten sind, ist das Vorgehen von Reisinger und Bay nicht gleich rechtens. Was ist denn das für eine verquere Logik?
Es war zwar schon zu vermuten, aber wenn man das Ganze noch mal so vom VR bestätigt bekommt, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Es bestätigt nur ein weiteres Mal, dass das alte Präsidium wohl grob fahrlässig gehandelt hat. Über die Gründe kann man nur spekulieren.