Hohe Wellen hatte die Abmahnung geschlagen, die einem Löwen-Fan von von einer Anwaltskanzlei in Namen der Fanartikel-GmbH zugestellt worden war – so hoch, dass die Abmahnung jetzt zurückgenommen wurde:

In dem Schreiben das sechzger.de vorliegt heißt es “Dennoch ist unserer Mandandtin nicht daran gelegen, innerhalb des Clubs samt seinen Anhängern Fronten zu schaffen oder zu vertiefen…..sprechen wir hiermit….auf Grund der Umstände des Einzelfalls die Rücknahme der Abmahnung… aus… Sie können das vorangegangene Schreiben somit als Gegenstandslos betrachten.”

Gute Nachrichten für die Löwenfans – und vermutlich auch für die KGaA: Einige Löwenfans hatten angekündigt, ihre Jahreskarten nicht in Geistertickets umzuwandeln und das Geld lieber für den Prozess aufzuheben – dieser Grund fällt jetzt weg – wir verweisen an dieser Stelle auf unseren gestrigen Artikel:

…warum ich trotzdem umwandle…

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