Seit mittlerweile sechs Tagen steht fest, dass der geplante Verkauf von Hasan Ismaiks Anteilen an der TSV 1860 München KGaA vorerst gescheitert ist. Täglich kommen neue, teils äußerst dubiose Details ans Licht. Auf Anfrage von sechzger.de äußert sich nun der Verwaltungsrat zu den Geschehnissen.
Fehlende Einbindung in den Investorendeal
Am Freitag, den 18.Juli beherrschte der TSV 1860 München auf einmal erneut deutschlandweit die Sport-Schlagzeilen. Nachdem man bereits dachte, die Anteile von Hasan Ismaik seien so gut wie verkauft, wurde man eines Besseren belehrt. Der Verkauf platzte, da die vereinbarte Kaufsumme nicht überwiesen wurde. Seitdem wird vortrefflich über die Umstände diskutiert. Eine zentrale Rolle spielt dabei, wieso das ehemalige Präsidium um Robert Reisinger den Verwaltungsrat mutmaßlich nicht mit einbezog sowie zudem die Mitgliederversammlung nicht zu dem Deal befragte. Hätten diese Punkte zwingend erfolgen müssen?
Satzung des TSV 1860 eindeutig
Nach Ziffer 13.7.1 a) der Satzung des TSV München von 1860 e.V. überwacht der Verwaltungsrat das Präsidium und ihm stehen dazu uneingeschränkte Prüfungs- und Kontrollrechte zu. Nach Ziffer 13.5. ist das Präsidium außerdem dazu verpflichtet, dem Verwaltungsrat sämtliche sachdienlichen Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus gilt nach Ziffer 11.3.6 d) im Innenverhältnis, dass das Präsidium bei der Vornahme von Geschäften, die über den Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs des Vereins hinausgehen, die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen hat und anschließend auch noch die Mitgliederversammlung zustimmen muss. Die Satzung spricht in diesen Punkten also eine deutliche Sprache.
Bay berichtet in der SZ über Notartermin in Frankfurt
Dem gescheiterten Investorendeal war ein Notartermin am Donnerstag, den 3. Juli vorangegangen, in welchem nicht nur der Kaufvertrag über die Anteile an der KGaA zwischen HAM und dem Käufer besiegelt wurde. Auch der Kooperationsvertrag mit dem vermeintlichen neuen Investor wurde nach sechzger.de-Informationen seitens des Präsidiums unterzeichnet. Desweiteren wurde eine Verzichtserklärung im Hinblick auf das Vorkaufsrecht, welches explizite Rechte und Fristen zum Schutz des Vereins beinhaltet, abgegeben, wie Karl-Christian Bay später in der Süddeutschen Zeitung ausführte.
Insgesamt stellt sich die Frage, welche Rolle der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium in dieser Angelegenheit gespielt hat. Daher hat sechzger.de dem Gremium offiziell einen umfangreichen Fragenkatalog zukommen lassen, den der Verwaltungsrat wie folgt beantwortet hat.
Verwaltungsrat: “Nicht ansatzweise Kenntnis von dem geplanten Investorendeal”
Wir erhielten zuletzt Fragen aus mehreren Richtungen und möchten diese hiermit insgesamt auf sechzger.de beantworten:
Der Verwaltungsrat hatte bis zu der am 05.07.2025 auf tsv1860.de veröffentlichten Mitteilung (mittlerweile gelöscht, Anm. d. Red.) nicht ansatzweise Kenntnis von dem geplanten Investorendeal, geschweige denn von den seitens des ehemaligen Präsidiums geleisteten Unterschriften. Auch informell hatten weder der Verwaltungsrat noch einzelne Mitglieder Kenntnis vom Sachverhalt und/oder interessierten Investoren und/oder handelnden Personen auf der Käuferseite. Dementsprechend wurden dem Verwaltungsrat auch keinerlei Dokumente zur Prüfung vorgelegt. Dasselbe gilt insbesondere auch für unsere Mitglieder im Beirat und im Aufsichtsrat. Im Ergebnis wurde der Verwaltungsrat weder beteiligt noch auch nur ansatzweise in Kenntnis gesetzt.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Verwaltungsrat auf die satzungsgemäße Einbindung durch das Präsidium angewiesen. Aufgrund des Wechsels im Präsidium kann und muss der Verwaltungsrat im vorliegenden Fall jedoch keine Konsequenzen für die zukünftige Gremienarbeit mehr ziehen. Über eine etwaige nachträgliche Untersuchung der Vorgänge wird in der kommenden Verwaltungsratssitzung zu beraten sein.
Zur Entlastung des ehemaligen Präsidiums (diese Frage stammt nicht von sechzger.de, Anm. d. Red.) ist mitzuteilen, dass die auf der jüngsten Mitgliederversammlung durch die Mitglieder erteilte Entlastung des Präsidiums ein anderes, früheres Geschäftsjahr betraf. Eine Wiederholung der auf der MV erfolgten Entlasung ist damit nicht erforderlich.
Keine Prüfung des Käufers durch den VR möglich
Das Gremium stellt also – wie vermutet – klar: Der Verwaltungsrat wurde in den (gescheiterten) Investorendeal zu keiner Zeit eingebunden. Die satzungsmäßen Aufgaben konnten dementsprechend nicht ausgeübt werden. So konnte auch keine Prüfung erfolgen, in deren Rahmen dann ermittelt worden wäre, dass es sich bei der zugrundeliegenden Gesellschaft des potentiellen Käufers um eine Briefkastenfirma in Genf handelt.














































