Das Bundeskartellamt hat seine finale kartellrechtliche Bewertung abgeschlossen und die 50+1 Regel offiziell für zulässig erklärt. Gleichzeitig sieht die Behörde aber auch Nachholbedarf bei einigen Vereinen und Konstrukten.
50+1 grundsätzlich kartellrechtlich zulässig
In einer Pressemitteilung teilt das Bundeskartellamt mit: “Das Amt hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht endgültig keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel.” Laut Rechtssprechung des Europäischem Gerichtshof sind Regeln, die den Wettbewerb einschränken, kartellrechtlich erlaubt – vorausgesetzt, sie dienen einem berechtigten Gemeinwohlinteresse und werden lückenlos sowie systematisch angewendet.
Darauf aufbauend kommt das Bundeskartellamt zu folgender Einschätzung: “Die Regel beschränkt zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist aber geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.” Gleichzeitig rügt das Bundeskartellamt aber auch bestehende Ausnahmefälle in Hinblick auf die lückenlose Durchsetzung der 50+1 Regel.
Ausnahmefall Leipzig
Die Methoden des Konstrukts aus Leipzig sind bekannt: Stand März 2024 hat diese Verfälschung eines Vereins zwar etwa 1.100 Mitglieder, von denen aber nur 23 stimmberechtigt sind. Diese stimmberechtigten Mitgleider stehen zudem alle in enger geschäftlicher Beziehung zum Unternehmen Red Bull. Eine stimmberechtige Mitgliedschaft wird nicht angeboten. Eine offentsichtliche, aber leider derzeit funktionierende Umgehung des Geistes der 50+1 Regel.
Ausnahmefälle Leverkusen & Wolfsburg
Sonderregeln für Werksvereine wie Bayer Leverkusen oder den VfL Wolfsburg, denen aufgrund jahrzehntelanger Förderung Mehrheitsübernahmen gestattet wurden, verstoßen nach Auffassung des Kartellamts ebenso gegen das Prinzip gleicher Wettbewerbsbedingungen. Auch bei der geplanten Neuregelung des Bestandsschutzes sieht die Behörde deutlichen Nachbesserungsbedarf.
Die TSG Hoffenheim fiel offiziell 2023 aus dieser Sonderregelung raus, als Mäzen Dietmar Hopp die Stimmrechtsmehrheit an den Mutterverein zurückgab. Inoffiziell hat sein Wort aber durch seine langjährige Rolle und dem Besitz eines Großteils der Kapitalanteile an der TSG Hoffenheim aber immer noch großes Gewicht.
Fehlende Umsetzung der 50+1 Regel bei Abstimmungen
Auch bei der eigenen Regeltreue sieht das Bundeskartellamt deutliche Mängel aufseiten der Bundesliga (ehemals DFL): Bei der umstrittenen Investorenabstimmung im Dezember 2023 versäumte es die Liga, die Einhaltung von 50+1 konsequent zu überprüfen. Obwohl bekannt war, dass der Mutterverein von Hannover 96 seinem Geschäftsführer Martin Kind eine Nein-Stimme angewiesen hatte, kontrollierte die DFL die Umsetzung dieses Weisungsrechts nicht. Unvergessen ist der Auftritt von Martin Kind in der Sendung Hart aber Fair, wo er sich bezüglich seines Abstimmungsverhaltens um Kopf und Kragen geredet hat.
Da das funktionierende Weisungsrecht des Muttervereins das Fundament von 50+1 bildet, stellt eine solch einfache Umgehung der Regel durch erklärte Gegner von 50+1 wie hier Martin Kind eine Gefährdung von 50+1 dar.
Dennoch: Bundeskartellamt beabsichtigt nicht gegen 50+1 vorzugehen
Trotz diesen Baustellen sieht das Bundeskartellamt aber keinen Grund gegen die 50+1 Regel vorzugehen: “Die 50+1-Regel erfüllt aktuell bei der weit überwiegenden Zahl der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga das Gemeinwohlziel, breiten Bevölkerungsschichten mitbestimmende Partizipationsmöglichkeiten am Profifußball in Deutschland zu verschaffen. Das Bundeskartellamt sieht deshalb derzeit keinen Anlass, gegen die Anwendung der 50+1-Regel vorzugehen.”
Wie tiefgreifend die Entscheidung ist, zeigt ein Zitat aus der Mitteilung des Bundeskartellamts. Eine Abschaffung der Regel würde „die derzeit bestehenden Partizipationsmöglichkeiten in den Vereinen ausschalten“ und die Profiligen „vollständig für Investoren öffnen“ – wofür die Kartellhüter explizit „kein öffentliches Interesse“ erkennen können. Eine deutliche Absage an Gegner von 50+1 wie Martin Kind, Hasan Ismaik und Konsorten.
Bundesliga (ehemals DFL) ist nun in der Pflicht
Die Bundesliga hat nun den klaren Auftrag, bestehende Schlupflöcher zu schließen, Sonderrechte abzubauen und die eigene Regeltreue bei Abstimmungen strikt einzuhalten, um 50+1 endgültig rechtssicher zu gestalten.
Der Auftrag an Fans ist auch klar: Die Entscheidungsträger konsequent an die angesprochende Umsetzung erinnern und sie – falls sie es nicht tun – mit kreativen Protesten dazu motivieren.