Nachdem die geplante Mitgliederversammlung am 19.11. mit Verweis auf die Pandemielage bis auf Weiteres verschoben wurde, wendet sich die Vorstandschaft der ARGE nun per Rundschreiben an die Mitglieder. Hierbei wird in Aussicht gestellt, die “in Rede stehenden Mitgliederversammlungen im ‘Umlaufverfahren” ohne förmliche Versammlung durchzufĂĽhren”. Unter anderem stand eine Auflösung der ARGE zur Diskussion, da die Betreuung der Fanclubs in die Hände des TSV 1860 gegeben werden soll.

ARGE: Auflösung im Umlaufverfahren?

Man gehe bei der ARGE – ähnlich wie “fĂĽhrende Virologen” – nicht davon aus, dass die Pandemie in Deutschland schnell beendet sein werde, so das Rundschreiben. Insofern spiele man mit dem Gedanken, “BeschlĂĽsse und Wahlen ohne jede Form der Versammlung im Umlaufverfahren zu fassen”. Dies sei nach den einschlägigen Bestimmungen des Covid-19-Abmildungsgesetzes bis zum 31.08.2022 möglich.

“Entsprechende BeschlĂĽsse oder möglicherweise auch Wahlen im Umlaufverfahren sind in unserem Verein allerdings nur dann wirksam, wenn u.a. alle Mitglieder mindestens 20 Tage vor der Versammlung unter Angabe von Ort und Zeitpunkt sowie der Tagesordnung in schriftlicher Form mit einfacher Post beteiligt werden.”

Die ARGE wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass zahlreiche Einladungen zur ursprünglichen MV aufgrund falscher Adressen nicht zugestellt werden konnten. Somit ist es zum jetzigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich, dass die Auflösung der ARGE mittels Umlaufverfahren zeitnah erfolgen kann.

Appell an die Fanclubs

Die Mitteilung einer Adressänderung stelle eine Bringschuld dar, so die ARGE. Gleichzeit appellierte der Vorstand (Richard Bartl und Franz Hell) an die Mitglieder, entsprechende Änderung bis spätestens 31.01. zu melden.

An dieser Stelle möchten wir Euch nochmal unsere ARGE Leaks ans Herz legen.

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