In ihrem offenen Brief, der sich wohl an den Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. richten soll, offenbart die Fanvereinigung “Weiss und Blau für den TSV” bemerkenswerte Unkenntnis der Vereinssatzung und der potentiellen Folgen ihrer Forderungen.
“Weiss und Blau für den TSV”: Offener Brief
In einem offenen Brief, der allerdings keinen Adressat aufweist, äußerst sich die Vereinigung wie folgt:
“Wann übernimmt der Verwaltungsrat, der mit 9-0 auf der letzten MV gewählt wurde, die Verantwortung und tritt geschlossen zurück? Kein Präsidium kann ohne Zustimmung des Verwaltungsrates selbstständig entscheiden. Weder bei der Bestellung eines Geschäftsführers noch bei einem Trainer oder Sportdirektor unterhalb der Geschäftsführung. Es bedarf immer der Zustimmung des Verwaltungsrates. Alle Entscheidungen wurden mit 50+1 und mit Zustimmung des Verwaltungsrates getroffen!
Sich jetzt hinter dem Präsidium zu verstecken ist 1860 nicht würdig meine Damen und Herren des Verwaltungsrates. Treten Sie zurück und machen den Weg frei für ein Präsidium und die Zukunft von 1860, das von den Mitgliedern gewählt wird und nicht von ihnen vorgeschlagen und bestimmt ist. Freiheit für 1860!”
Unkenntnis der Vereinssatzung?
Der offene Brief zeigt an mehreren Stellen – abgesehen von fragwürdiger Orthographie und Grammatik – erhebliche Defizite im Verständnis der Vereinssatzung, der Befugnisse von Vereinsgremien und den Rechtsfolgen von Rücktritten. Zudem wird völlig außer Acht gelassen, dass nicht alle Mitglieder des aktuell gewählten Verwaltungsrats bei der Bestellung Muellers bereits im Amt waren.
Die Behauptung, ein Präsidium des e.V. könne “ohne Zustimmung des Verwaltungsrats nicht selbstständig entscheiden (…) bei der Bestellung” eines Trainers oder Sportdirektors, ist schlichtweg falsch. Die vorherige Zustimmung ist nur bei Geschäftsführungsorganen von Tochtergesellschaften vorgesehen.
Auch die Forderung “Treten Sie zurück und machen den Weg frei für ein Präsidium und die Zukunft von 1860, das von den Mitgliedern gewählt wird und nicht von ihnen vorgeschlagen und bestimmt ist” offenbart völlige Unkenntnis der Vereinssatzung und der Rechtsfolgen etwaiger Rücktritte einzelner Mitglieder oder der Gesamtheit des Verwaltungsrats.
Zunächst ist festzuhalten, dass das Präsidium sehr wohl bereits von den Mitgliedern gewählt wird, so zuletzt geschehen bei der Mitgliederversammlung 2024. Das Vorschlagsrecht des Verwaltungsrats hinsichtlich der Präsidiumswahlen würde zudem nicht durch Rücktritt des Verwaltungsrats erlöschen. Es ist in der Vereinssatzung verankert, eine entsprechende Änderung würde eine Mehrheit von ¾ der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erfordern. Es ist also sogar die satzungsmäßige Pflicht des Verwaltungsrats, der Mitgliederversammlung Kandidat*innen für die Präsidiumsposten vorzuschlagen und diese zur Wahl zu stellen.
Gravierende Wissenslücken oder pure Ignoranz?
Zusammengefasst ist festzuhalten: Obwohl der “offene Brief” von “Weiss und Blau für den TSV” sehr kurz gehalten ist, so schafft er es dennoch, in nahezu jeder Aussage die gravierenden Wissenslücken seiner Verfasser hinsichtlich der Vereinsstrukturen beim TSV 1860 München zu offenbaren. Die Mitglieder des TSV 1860 München können nur hoffen, dass solche Personen nie (mehr) offizielle Ämter beim TSV 1860 München ausüben werden.
Dies gilt umso mehr, sollten diese Aussagen nicht aufgrund Unkenntnis, sondern purer Ignoranz der Vereinssatzung trotz Kenntnis deren Inhalts getroffen worden sein.
“Weiss und Blau für den TSV” hat auf Nachfrage seitens sechzger.de trotz angemessener Frist keine Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben.