Laut einem Bericht von FuPa.net hat der TSV 1860 um Geschäftsführer Marc-Nicolai Pfeifer verlauten lassen, dass Fahnenschwenker “Angestellte der KGaA” seien.
Fahnenschwenker vom TSV 1860 wegen Facebook-Post suspendiert
Wie sechzger.de bereits berichtete, wurde dem langjährigen Löwenfan Peter Wiesmann das Schwenken der großen Fahne im Innenraum des Grünwalder Stadions kurz vor dem letzten Heimspiel untersagt. Grund: er hatte sich in den sozialen Medien satirisch über den Nachbarn aus der Säbener Straße sowie 1860-Kreditgeber Hasan Ismaik geäußert. Diese Äußerung nahm die TSV 1860 KGaA in Person von Geschäftsführer Marc-Nicolai Pfeifer zum Anlass, persönlich dem Fanbeauftragten mitzuteilen, dass Wiesmann beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund II für das Fahnenschwenken suspendiert sei.
TSV 1860: “Fahnenschwenker sind Angestellte der KGaA”
Nun überraschte die TSV München von 1860 KGaA gegenüber fupa.net mit der Aussage, Fahnenschwenker seien “Angestellte der KGaA”. So seien entsprechende Disziplinarmaßnahmen, wie vorstehend geschildert, zulässig.
“Als Fahnenschwenker ist man ein Angestellter der KgaA und hat sich neutral zu verhalten.”
Nach unseren Informationen hat kein Fahnenschwenker einen entsprechenden Arbeitsvertrag unterschrieben. Auch das Bestehen eines mündlich abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses dürfte stark bezweifelt werden, da bereits ein essenzieller Bestandteil eines solchen nicht vorliegt. In einem Arbeitsverhältnis werden Arbeitnehmer für gewöhnlich entlohnt. Das sieht auch Peter Wiesmann so und macht seinem Unmut in einem neuen Facebook-Post (Auszüge im Original übernommen) Luft:
“Sehr geehrter Herr Pfeifer,
(…) möchte Sie höflichst bitten, mich nicht als Angestellten der KGaA zu bezeichnen. Ich bin nur Fan und nicht mehr. Das einzige was ich repräsentiere genauso wie andere auch ist unsere Fahne vom Fanclub “Herz von Giesing” (…). Wenn es jedoch Voraussetzung ist das ich als Fahnenschwenker neutral sein muss, meine Meinung nicht mehr sagen darf oder im Idealfall investorenfreundlich sein muss, dann müssen Sie mich leider wieder sanktionieren (…)”
Die Fahnenschwenker dürften vielmehr als ehrenamtlich für die KGaA aktive Fans gesehen werden. Zwar hat die KGaA auch diesen gegenüber ein Haus- und Weisungsrecht. Jedoch überschreitet sie mit der Sanktionierung der Äußerung freier, nicht strafrechtlich relevanter Meinungen, die außerhalb des Stadions getätigt wurden, klar ihre Kompetenzen.
Beim TSV 1860 wird mit zweierlei Maß gemessen
Umso fassungsloser macht die Sanktionierung des Fahnenschwenkers unter der Berücksichtigung des Umstands, dass der TSV 1860 hier mit zweierlei Maß zu messen scheint. Fans, die sich über den Kreditgeber kritisch bzw. satirisch äußern, haben Strafen zu befürchten. Im Gegenzug gibt es für User, die in einem einschlägigen Online-Blog (jeder dürfte wissen, in welchem) reihenweise Funktionäre des anderen Gesellschafters, des e.V., teilweise strafrechtlich belangbar angreifen, keinerlei Konsequenzen.
Auch der Betreiber jenes Blogs, der mit seiner einseitigen und mit giftiger Feder geführten, gegen den e.V. gerichteten Berichterstattung seine Kommentar-Community bewusst anheizt und “scharf macht”, scheint bei der KGaA Narrenfreiheit und sogar Privilegien zu genießen.
Die KGaA soll sich sogar dafür eingesetzt haben, dass jenem Blogger die Fahrzeugbeseitigungskosten in Folge einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auf dem KGaA-Erbpachtgrundstück von Dritten erstattet werden.
Der Fan wird vom TSV 1860 gemolken und hat den Mund zu halten
Es geht hier nicht in erster Linie darum, ob jemand eine Fahne im Innenraum des Sechzgerstadions schwenken darf oder nicht. Nein, es geht um viel mehr. Es geht um den wiederholten Versuch der TSV 1860 KGaA, die Meinungsfreiheit seiner Fans zu beschneiden bzw. diese durch angedrohte und durchgeführte Sanktionen mundtot zu machen. Bereits im Sommer letzten Jahres wurden die Fans des TSV 1860 bei der Konfiszierung Ismaik-kritischer Taschen und weiterer Artikel im Stadion in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränkt. Man muss die durchgestrichenen Konterfeis nicht gutheißen. Jedoch wurden sie von einem Deutschen Gericht (Anthony Power kennt das Aktenzeichen) als von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt angesehen. Das Grundgesetz wiegt schwerer als guter oder schlechter Geschmack oder die reinen Befindlichkeiten von Individuen.
Wenn dann die KGaA Jahr für Jahr die Fans des TSV 1860 mit erneut gestiegenen Dauerkartenpreisen konfrontiert (dafür scheint der Fan gut genug zu sein) und auch sonst, wo es nur geht, zur Kasse bittet, liegt ein extrem ungesundes und auf Dauer für das Verhältnis Fans <> TSV 1860 gefährliches Ungleichgewicht vor.
Der Fan ist kein Kunde
Es besteht ein Unterschied zwischen einer “üblichen” Kapitalgesellschaft und einer Gesellschaft im Profifußball. Eine “normale” Kapitalgesellschaft hat üblicherweise zahlende Kunden, die mit dem Produkt zufrieden sein müssen. Sie bezahlen für ihr Produkt, eine weitergehende Verbindung zwischen Kunde und Gesellschaft findet nicht statt.
Im Fußball ist das anders: der Kunde ist gleichzeitig – und in erster Linie – Fan. Er fährt weite Strecken, deckt sich mit Fanutensilien ein, besucht Heim- und Auswärtsspiele, engagiert sich ehrenamtlich in der Gesellschaft – wie beispielsweise als Fahnenschwenker- und gibt nicht selten sein “letztes Hemd” für seinen Herzensverein. Etwas Ähnliches gibt es sonst vielleicht nur noch in der Kirche, doch auch da werden die “Kunden” immer weniger.
Daher bedarf es bei der Behandlung des Fans auch eines großen Fingerspitzengefühls, welches die KGaA leider vermehrt vermissen lässt. Es erhärtet sich der Verdacht, dass der TSV 1860 seine Anhängerschaft nur noch als zahlende Kundschaft interpretiert und behandelt.
Die KGaA täte gut daran, den Fan als das zu schätzen, was er ist. Denn ohne den Fan gäbe es keine KGaA und somit auch keine Geschäftsführer. Hashtags à la #gemeinsam (wir können es schon nicht mehr lesen) reichen da bei Weitem nicht aus. Sie erscheinen angesichts der Geschehnisse als blanker Hohn.