Heute Vormittag fand vor dem Landgericht München I am Lenbachplatz eine ungewöhnliche Verhandlung statt. Zumindest was die beiden beteiligten Parteien anbelangt. Geklagt hatte Oliver Griss, Betreiber des reichweitenstärksten, kommerziellen Blogs im Umfeld des TSV 1860 gegen – und da mag der eine oder andere stutzen – den TSV München von 1860 e.V. Richtig gelesen: Der Mann, der Mitglied in diesem Verein ist und mitunter vorzugeben versucht, ein berichterstattender Fußball- und Löwenfan zu sein, hat “seinen” Verein verklagt. Klingt komisch – bei den Löwen ist aber auch so etwas möglich.

Streitgegenstand: Ein Foto von db24
Der Streitgegenstand liegt schon eine Weile zurück. Und ist – eigentlich für beide Streitparteien – kein Ruhmesblatt. Auf der Mitgliederversammlung des TSV 1860 im Jahr 2021 in der Münchner Zenith-Halle hatten die für die Veranstaltung Verantwortlichen beim Tagesordnungspunkt “Ehrung von Mitgliedern” auf der großen Leinwand hinter dem Podium die Fotografie des Löwen-Mitglieds Anton Sontheimer gezeigt, der zum Ehrenmitglied des TSV ernannt werden sollte. Und nach einem einstimmigem Beschluss der anwesenden Mitglieder auch ernannt wurde.
Oliver Griss erhob nach der Versammlung den Anspruch, der Urheber der Fotografie zu sein und sah sich durch die etwa eine Minute lang dauernde Anzeige dieses Fotos von Sontheimer vor rund 200 anderen Mitgliedern des TSV 1860 in seinen Urheberrechten verletzt. Weshalb er im Frühjahr 2022 einen hohen vierstelligen Betrag “Schadensersatz” vom e.V. einforderte und dann später – mit einem anderen Anwalt – mit einer etwas reduzierten Forderung und einer in so einem Fall sehr hoch zu beziffernden Unterlassungklage zu Gericht schritt. Das auf dem streitgegenständlichen Foto abgebildete Mitglied hat übrigens – und das mag den juristischen Laien durchaus überraschen – mit dem ganzen Vorgang nichts zu tun. Unter Umständen ist dem inzwischen 79jährigen Anton Sontheimer nicht einmal bekannt, dass über ein Foto von ihm verhandelt wird.
Sorgfalt bei der Auswahl von Bildern ist dringend nötig
Grundsätzlich ist es das gute Recht eines jeden Journalisten, auch jeder Privatperson auf das Urheberrecht an einer Fotografie zu pochen. Die Verantwortlichen im TSV 1860 e.V. hätten bei der Auswahl der Bilder, die sie in der Versammlung den anwesenden Mitgliedern zeigen würden, mehr Sorgfalt walten lassen sollen und bei jedem Bild die Urheberschaft ermitteln, Kontakt mit dem Urheber aufnehmen und ggf. die Quelle unter die Abbildung schreiben müssen. Klingt innerhalb eines Vereins zwar vielleicht irritierend, ist aber bei den Löwen dringend geboten. Auch wir hier bei sechzger.de kennen die Urheber-Problematik gut und sind bei der Verwendung von Fotos sehr umsichtig. Das macht nicht immer Spaß und kostet oft Zeit, ist aber zur Wahrung des Urheberrechts – insbesondere im Internet – nötig. Und eben auch bei einer öffentlichen Veranstaltung, wie der Mitgliederversammlung eines großen Sportvereins.
Tut man das? Verklagt man seinen eigenen Verein?
Allerdings darf an dieser Stelle natürlich schon sehr deutlich die Frage aufgeworfen werden, ob es wirklich angebracht ist, wegen einer derartigen Nutzung einer Fotografie, den – angeblich – eigenen Herzensverein zu verklagen und vor Gericht zu zerren, wie es in diesem Fall vom Betreiber von db24 praktiziert wurde. Kommerzielle Interessen wurden bei der Verwendung des Fotos auf jeden Fall schon mal keine verfolgt. Der ganze Fall hat – neben der juristischen auch und insbesondere – eine moralische Dimension. Oliver Griss verdient sein täglich Brot mit einer Website, die über den TSV 1860 berichtet, bezeichnet sich gleichzeitig selbst als Anhänger der Löwen und ist auch Mitglied im TSV München von 1860 e.V. Und er verklagt genau diesen Verein. Da darf sich jeder Löwenfan seinen eigenen Reim darauf machen.
Ergebnis der Verhandlung: db24 vs. 1860
Die Tendenz des zu erwartenden Urteils der heute Vormittag um halb zwölf vor dem Landgericht München I durchgeführten Verhandlung ist angesichts der oben beschriebenen moralischen Fragwürdigkeit des ganzen Verfahrens vielleicht gar nicht das Entscheidende. Und doch gehört es natürlich zur ganzen Geschichte dazu. Wie in solchen Zivilverfahren üblich, wurde heute noch kein Urteil gesprochen, sondern die Entscheidung des Gerichts wird erst nach eingehender Beratung verkündet. Dies soll nach Ankündigung der Richterin am 27. Januar 2026 der Fall sein.
Oliver Griss erschien zum Gerichtstermin gegen seinen Verein übrigens nicht persönlich, sondern ließ sich von seinem in diesem Verfahren aktuell beauftragten Anwalt Dr. Bernhard Brunner vertreten. Am Ende der etwa dreißigminütigen Verhandlung zog dieser für die Klägerseite den (kostenintensiven) Unterlassungsantrag zurück. Die Widerklage des e.V. auf Feststellung, dass dem Kläger der Schadensersatz, den er noch im Mahnverfahren in völlig überzögener Höhe beansprucht hatte, nicht zusteht, war insofern erfolgreich. Der Anwalt von Griss erklärte, diese “Anspruchsberühmung ernsthaft und endgültig aufzugeben”, wie es im Juristendeutsch heißt. Es bleibt nun zwar zunächst noch die Forderung von 2.500 EURO des Klägers gegen den Beklagten im Raum stehen, man kann allerdings davon ausgehen, dass Oliver Griss im Urteil höchstens 10-15% dieser Summe zugesprochen werden. Vorstellbar und keineswegs unrealistisch ist, dass der Schadensersatzantrag vom Gericht sogar komplett abgewiesen wird.
Feststehen dürfte aber bereits jetzt: Oliver Griss wird am Ende dieser juristischen Auseinandersetzung mit Sechzig stark draufzahlen. Finanziell – und moralisch.
















