Ende vergangener Woche sprach sich Martin Gräfer (die Bayerische) in sehr klarer Deutlichkeit für das Stadion an der Grünwalder Straße als dauerhaften und zukunftsfähigen Spielort für die Profimannschaft des TSV 1860 München aus. Die Stadt München hatte im März auf Anfrage von sechzger.de bekräftigt, dass die derzeitige Maximalkapazität bei 15.000 Plätzen liege und stand nun erneut Rede und Antwort. Dabei geht es auch um die komplexe Ermittlung von Lärm-Emmisionswerten in Stadienfragen.
Derzeit nur 15.000 Zuschauer zulässig
So hatten wir das zuständige Referat gefragt, wieso die im Falle eines Ausbaus mögliche Maximalkapazität von 18.105 Plätzen nicht sofort realisierbar sei. Die Antwort der Stadt München ließ nicht lange auf sich warten.
“Das Grünwalder Stadion muss grundsätzlich renoviert werden. Die letzte Ertüchtigung war auf 10 Jahre ausgelegt, dieser Zeitraum ist nun abgelaufen. Es gibt an verschiedenen Ecken im Stadion Handlungsbedarf. Dies sorgt dafür, dass aktuell nicht mehr als 15.000 Zuschauer zugelassen werden können.”
Mit dieser Antwort gaben wir uns jedoch nicht zufrieden und hakten nach, wie es denn möglich sei, dass kurzfristig eine zusätzliche Kapazität in der Westkurve geschaffen werden könne, wenn wenig Gästefans mitreisen, die Gesamtkapazität jedoch nicht erhöht werden könne. Auch darauf hatte die Stadt reagiert:
“Für den derzeitigen Bestand mit 15.000 Zuschauer*innenplätzen gibt es eine gültige Baugenehmigung, ein abgestimmtes Sicherheitskonzept, Gutachten zum Lärmschutz etc.! Eine Flexibilität in der Belegung innerhalb der zugelassenen 15.000 Plätze ist dabei, ohne dass z.B. Lärmgrenzwerte verletzt werden, möglich.
Für jede darüber hinausgehende Zuschauer*innenkapazität, egal ob zusätzlich 1 Person oder 3.105, liegt derzeit keine gültige Baugenehmigung vor.
Es liegt aktuell ein Vorbescheid zur Erweiterung der Kapazität des Stadions auf bis zu 18.105 Zuschauer*innenplätze vor. Im Falle einer Erweiterung auf 18.105 Plätze müssten dann jedoch Maßnahmen zum Anwohner*innenschutz getroffen werden, damit eine Baugenehmigung grundsätzlich erfolgen könnte, hierzu zählen z.B. ergänzende Dächer und idealer Weise geschlossene Ecken. Eine erhöhte Kapazität über die 18.105 Plätze hinaus ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.”
Grünwalder Stadion lauter als die Wiesn?
Bezüglich des Lärmschutzes konfrontierte sechzger.de die Stadt nun mit der Frage, wie denn der Lärm berechnet werde. Wird beispielsweise jedem Zuschauer eine fixe Dezibel-Zahl zugeordnet und dann aufaddiert? Ist beispielsweise denkbar, dass unter Berücksichtigung einer Vollüberdachung dieser Lärmwert pro Person so weit sinken könnte, dass deutlich mehr als 3.105 zusätzliche Menschen ins Grünwalder Stadion dürfen?
Zudem wurde in den Raum gestellt, dass das Grünwalder Stadion mit einer angenommenen Kapazität von 25.000 Zuschauern unmöglich lauter sein könne als beispielsweise das Oktoberfest, wo ebenfalls Anwohner in unmittelbarer Nähe zum Festgelände leben. Damit bezogen wir uns nicht nur das Geschehen auf der Wiesn selber, sondern auch auf die An- und Abreise der Gäste, die vor allem nach dem Besuch des Festes sicher nicht ganz leise zu den U- und S-Bahnhöfen in der Nähe schleichen. Den Verschmutzungsaspekt samt Folgekosten für die Stadt erwähnten wir bei unserer neuerlichen Anfrage nur am Rande.
Komplexe Ermittlung von Lärm-Emmisionswerten
Nach rund einem Monat erhielten wir nun elektronische Post aus dem Rathaus bezüglich unserer Mail.
“Die Ermittlung von Lärm-Emmisionswerten ist bundesweit in Stadienfragen sehr komplex (verschiedene Messpunkte, unterschiedliche Tageszeiten, komplexe Berechnungen). Die Anforderungen an den Lärmschutz finden sich aber zum Beispiel vor allem in der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) und ergänzenden Regelwerken (TA Lärm, usw.).
Die Begrenzung auf 15.000 Zuschauer resultiert aus der Baugenehmigung vom 20.06.2018 und entspricht der beantragten Besucherzahl. Die maximale Besucherzahl der Westkurve beträgt antragsgemäß 8.800 Besucher. Insgesamt ergibt die maximale Belegung aller Tribünen einen Wert über 15.000 Besuchern. Dies ermöglicht dem Betreiber einen begrenzten Spieleraum bei der Belegung der einzelnen Tribünen, wobei die maximal zulässige Besucherzahl von 15.000 nicht überschritten werden darf. Hieraus resultiert die Möglichkeit weitere Plätze auf der Westkurve freizugeben, wenn das Kontingent auf anderen Tribünen nicht ausgeschöpft wird. Die derzeitige Begrenzung auf 15.000 Besucherplätzen erfolgt aus Anforderungen aus der Versammlungsstättenverordnung und insbesondere immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Eine Erhöhung der Besucherzahl ist zwingend mit baulichen Lärmminderungsmaßnahmen verbunden, da bereits beim derzeitigen Betrieb der Anlage die Immissionsrichtwerte überschritten sind.”
Auf den Vergleich zum Oktoberfest gingen die Verantwortlichen der Stadt leider mit keiner Silbe ein. Schade eigentlich.