“dieblaue24”-Gründer Oliver Griss führt seine persönliche Kampagne gegen Verwaltungsrats- und Beiratsmitglied Nicolai Walch weiter fort. Eine von ihm gestellte Strafanzeige führte jedoch postwendend zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Oliver Griss führt Kampagne gegen Nicolai Walch
Bereits vergangene Woche mutmaßte sechzger.de über eine persönliche Kampagne des ehemaligen Boulevardjournalisten Oliver Griss gegen Verwaltungsrats- und Beiratsmitglied Nicolai Walch. Auslöser war zunächst die stets negative Berichterstattung gegen den Rechtsanwalt, die in der unsachlichen “Zerpflückung” seines Steckbriefs für die Verwaltungsratswahlen ihren Höhepunkt fand.
Auch mit der Berichterstattung über die Fotografie eines “ACAB”-Stickers, welche Walch im Giesinger Straßenraum angefertigt und als Teil einer Collage aus Fan- und Szene-Stickern in seinem Instagram-Profil geteilt hatte, hatte Griss versucht, den Verwaltungsrat zu diskreditieren. Inzwischen ist der gegenständliche Artikel nicht mehr auf “dieblaue24” abrufbar, Gerüchten zufolge soll die Löschung jedoch nicht ganz freiwillig erfolgt sein.
Strafanzeige gegen Nicolai Walch
Im Februar 2024 wurde zudem Strafanzeige gegen Nicolai Walch wegen Beleidigung erstattet. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft München I postwendend aufgrund der Straflosigkeit der angezeigten Tat eingestellt.
Nach erfolgter Akteneinsicht kam nun heraus, dass Oliver Griss die Strafanzeige gegen Nicolai Walch, ebenfalls wegen des “ACAB-Stickers”, bei der Polizeiinspektion gestellt hatte.
Pikant: Oliver Griss trat laut Protokoll der Strafanzeige nicht nur als Anzeigenerstatter auf, sondern bezeichnete sich auch als Geschädigter der vorgeworfenen Tat. Wie sich der ehemalige Boulevard-Journalist als Opfer eines “ACAB-Stickers” betrachten kann, wird wohl sein Geheimnis bleiben.
Mutmaßliche Anschwärzung bei der Polizeigewerkschaft
Mit einer Ablichtung des “ACAB”-Stickers wurde nahezu zeitgleich zur Strafanzeige auch eine entsprechende Meldung an die Polizeigewerkschaft wegen “Polizei-Hass” abgegeben.
Der eingereichte Bildausschnitt war identisch hinsichtlich der Like-Zahlen und der Like-Vorschau eines einzelnen Profils mit den Screenshots, die jüngst der HAM International Ltd. und der Sport Bild zugespielt worden waren (sechzger.de berichtete). Unstreitig dürfte sein, dass Oliver Griss mit seinem Instagram-Profil einen entsprechenden Screenshot anfertigte, da auf diesem sein Profil-Konterfei am rechten unteren Bildrand erkennbar ist.

War die Meldung bei der Polizeigewerkschaft Griss’ nächster Versuch, Nicolai Walch anzuschwärzen?
Anschwärzung bei der Rechtsanwaltskammer
Das jüngste Kapitel der Kampagne richtet sich nun gegen Walchs berufliche Existenz. Oliver Griss meldete den “ACAB”-Sticker unter dem Betreff “Anfrage Kodex” der Rechtsanwaltskammer München. Die Rechtsanwaltskammer übt die Berufsaufsicht für Rechtsanwälte aus. Mit der Frage “ist das mit den Werten der Anwaltskammer vereinbar?” in Bezug auf den “ACAB-Sticker” versuchte Oliver Griss nun auch mutmaßlich, Nicolai Walch in berufliche Schwierigkeiten zu bringen. In der “Anzeige” gegenüber der Rechtsanwaltskammer äußerte sich der investorenfreundliche Blogger wortwörtlich wie folgt:
“Ich denke nicht, dass ein Rechtsanwalt, der sich der Rechtspflege verschrien hat, eine Vorbildfunktion darstellt.”
Ob eine derartige Äußerung über deren Mitglieder bei der Rechtsanwaltskammer, die fast ausschließlich aus Rechtsanwälten besteht – auf große Gegenliebe stößt?
Walch erhielt von der Kammer bereits Gelegenheit, sich zu äußern. Aufgrund der Absurdität und Nicht-Strafbarkeit der vorgeworfenen Tat dürfte auch diese Untersuchung folgenlos eingestellt werden.
Persönlicher Rachefeldzug von Oliver Griss?
Viele besorgte Fans fragen sich nun, weshalb es Oliver Griss auf Nicolai Walch abgesehen hat und mit verschiedenen Mitteln versucht, diesen privat wie beruflich zu schädigen.
Möglicherweise fußt die Motivation dieser Nadelstiche in dem Umstand, dass Walch in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt in der jüngeren Vergangenheit Personen vertrat, die gegen Oliver Griss aufgrund durch diesen begangener Rechtsverletzungen gerichtlich vorgingen und Walch auch in eigener Sache ein Verfahren gegen den ehemaligen Boulevard-Journalisten führte.
Sämtliche Verfahren sollen alles andere als zum Vorteil von Oliver Griss geendet haben.
Ist das noch Journalismus? Wann wird der Ehrenrat aktiv?
In der Gesamtschau stellt sich hier die berechtigte Frage, ob das Wirken von Oliver Griss, der einen Presseausweis besitzt, überhaupt noch ansatzweise mit journalistischem Wirken vereinbar ist.
Insbesondere die zuständigen Journalistenverbände dürften hellhörig werden, wenn eines ihrer Mitglieder aus persönlichen Gründen Kampagnen gegen Personen führt, die für diese privat und beruflich grundsätzlich schwerwiegende Konsequenzen zur Folge haben können, und hierfür unter anderem seine unter die Pressefreiheit fallende Berichterstattung mit – regelmäßig selbst hochgepriesener – erheblicher Reichweite zweckentfremdet.
Wie weit darf es Oliver Griss – der nach wie vor Vereinsmitglied ist – noch treiben, ehe der Ehrenrat des TSV München von 1860 e.V. aktiv wird und ein Disziplinar- oder Ausschlussverfahren gegen ein Vereinsmitglied eröffnet, das versucht, ehrenamtliche Vertreter und Mitglieder des Vereins aus persönlichen Gründen privat wie beruflich massiv zu schädigen?













