Der Online-Blog “dieblaue24” hat es sich in einem der jüngsten Artikel zur Aufgabe gemacht, die Leserinnen und Leser über die Strukturen des TSV 1860 München aufzuklären. Hierbei stößt das Portal jedoch offenbar an die Grenzen seiner Recherchefähigkeiten – denn manche “Aufklärung” ist schlichtweg unwahr.
Bislang haben wir uns in der derzeitigen Thematik rund um die Horst Heldt-(Nicht-)Verpflichtung bewusst zurückgehalten, um nicht zusätzliche Unruhe in die ohnehin aufgeheizte Atmosphäre zu bringen. Die neuesten Verlautbarungen des Blogs “dieblaue24” können und wollen wir jedoch nicht unkommentiert stehen lassen, da sie schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit entsprechen.
DB24 spricht Verwaltungsrat direkten Einfluss in KGaA-Entscheidungen ab
Laut dem Portal, das in den letzten sechs Jahren keine Gelegenheit ausließ, um über den gewählten Präsidenten des Vereins herzuziehen, gilt für den Verwaltungsrat des e.V. Folgendes:
“(…)Dieses Kontrollgremium ist ausschließlich für die Belange des e.V. verantwortlich. Der e.V. kann zumindest über dieses Gremium nicht direkt in der Fußballfirma mitmischen.” (dieblaue24 im Artikel “Zwei wilde Reisinger-Thesen: db24 klärt auf” vom 14.09.2023)
Einen Vergleich hat der Blogbetreiber und Verfasser des Artikels auch direkt parat:
“Theoretisch könnte der Verwaltungsrat auch darüber abstimmen, dass der in Giesing beliebte “Trepperlwirt” Ismaiks Anteile kaufen soll. Die Abstimmungen in diesem Kontrollgremium zu KGaA-Themen sind irrelevant.” (dieblaue24 im Artikel “Zwei wilde Reisinger-Thesen: db24 klärt auf” vom 14.09.2023)
Ob dieser bewusst überspitzte Vergleich auch nur in irgendeinem Ansatz heranziehenswert erscheinen kann, möge jeder Leser selbst für sich entscheiden.
Schon einmal in die Vereinssatzung geschaut?
Natürlich kann man nicht von jedem ehemaligen Journalisten erwarten, vorab gründliche Recherche zu betreiben, bevor man sich dazu auserkoren sieht, die breite Öffentlichkeit über Zuständigkeiten und Befugnisse von Vereinsgremien und deren Auswirkungen auf die KGaA zu belehren. Jedoch hätte dem Blogbetreiber von “dieblaue24” ein Blick in die Vereinssatzung des TSV München von 1860 e.V. gutgetan.
Die Ziffern 11 folgende der Vereinssatzung befassen sich mit dem Präsidium: Besetzung, Wahlen, Zuständigkeiten, Befugnisse, Rechenschaftspflichten, etc.
Den Aufklärungsversuchen des Blogbetreibers kann man insbesondere den Abschnitt 11.3.6 der Vereinssatzung entgegenhalten:

Nach Ziffer 11.3.6 c) der Vereinssatzung muss das Präsidium vor Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften (z.B. der KGaA, d.Red.) über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einholen.
Hätte Präsident Robert Reisinger also Horst Heldt als Geschäftsführer einstellen wollen, wäre die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats notwendig gewesen. Aber auch wenn die HAM einen Geschäftsführervorschlag gehabt hätte und es zur Abstimmung hierüber gekommen wäre, hätte sich das Präsidium vorab die Zustimmung des Verwaltungsrats einholen müssen. Dessen mögliche Ablehnung hätte damit direkte Auswirkungen auf die Personalpolitik der KGaA gehabt.
Nach Ziffer 11.3.6 e) der Vereinssatzung muss das Präsidium ebenfalls die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einholen, wenn es um die Bestellung (…) von Personen in Ämter geht, insbesondere in Tochtergesellschaften. Der Bestellung eines Sportdirektors in der KGaA beispielsweise, die qua Weisung an den Geschäftsführer mittels 50+1 durchgesetzt hätte werden können, wäre also vorab durch den Verwaltungsrat zustimmungspflichtig gewesen – erneut eine direkte Einflussmöglichkeit des Verwaltungsrats in die Personalpolitik der KGaA.
Konsultierung des Verwaltungsrats unterstreicht, dass Reisinger keinen Alleingang machte
Zu guter Letzt wird bei “dieblaue24” vollkommen verkannt, dass Reisinger in seinem Interview im Wochenanzeiger durch Einholung des Meinungsbilds beim Verwaltungsrat vor allem bestätigte, dass er in Sachen Horst Heldt keinen Alleingang – wie von anderen Seiten, unter anderem dem Aufsichtsratsvorsitzenden Saki Stimoniaris, behauptet wird – durchzog, sondern die notwendigen Gremien (auch 1860-Geschäftsführer Marc-Nicolai-Pfeifer, von dem zu diesem Thema noch keinerlei Stellungnahme vorliegt) einbezog.
Vielmehr wird versucht, durch abenteuerliche Aufklärungsversuche die Stimmung in die Richtung zu lenken, dass Entscheidungen des Verwaltungsrats keinerlei direkte Auswirkungen auf die KGaA hätten, was nicht der Wahrheit entspricht.
Die Satzung des TSV München von 1860 e.V. ist öffentlich für jedermann unter folgendem Link abrufbar: TSV1860SatzungVersion-22-07-183.pdf
Es gab im Präsidium nie eine Abstimmung, die gegen Heldt ausgefallen ist
Auch folgende Behauptung des Bloggers in Bezug auf Robert Reisinger auf “dieblaue24” ist falsch:
“Er hätte dafür eine Mehrheit im Präsidium benötigt – und genau deswegen scheiterten seine Pläne. Sowohl Hans Sitzberger als auch Heinz Schmidt gingen Reisingers Solo nicht mit.” (dieblaue24 im Artikel “Zwei wilde Reisinger-Thesen: db24 klärt auf” vom 14.09.2023)
Richtig ist nach unseren glaubhaften Informationen, dass es innerhalb des Präsidiums nie eine Abstimmung gegeben hat, die gegen Horst Heldt ausgefallen ist. Im Gegenteil: die Entscheidung pro Horst Heldt hätte im Präsidium letztlich die Mehrheit gehabt.
Der Betreiber von dieblaue24, der gerne als selbsternannte Moralinstanz auftritt und von verschiedenen Akteuren, insbesondere dem Präsidenten, “Beweise” für Äußerungen fordert, wartet hier selbst mit Falschbehauptungen auf und bleibt selbst Beweise für die eigenen, als Tatsachen verkauften, Geschichten schuldig.
Ist die gesamte Berichterstattung nur einmal mehr eine gezielte Kampagne gegen den Präsidenten des Vereins, gegen den der Blogbetreiber seit Jahren einen privaten Kleinkrieg führt?