Der Kassenwart lässt Euch regelmäßig teilhaben an seinen Gedanken zur Lage bei den Löwen und in der 3. Liga. Diesmal geht es um das Thema, das – neben der sportlichen Situation auf der Zielgerade der Saison – wohl die ganze Liga beschäftigt: Wie geht es nun eigentlich konkret weiter bei Türkgücü?
Wie verändert sich die Tabelle der 3. Liga?
Womöglich erfahren wir es noch diese Woche: Kann und darf Türkgücü den Spielbetrieb in der 3. Liga weiter aufrecht erhalten oder nicht? In letzterem Fall kommt ja die ohne Türkgücü-Tabelle zur Anwendung, d.h. sämtliche Spielergebnisse der Perlacher werden als Freundschaftsspiel angesehen und finden keine Anwendung in der Tabelle der 3. Liga. Das Tabellenbild verschiebt sich dann entsprechend. Kein anderes Thema vereint seit dem Insolvenzantrag Ende Januar solch mediale Aufmerksamkeit auf sich wie die Frage, welches der letzte Spieltag von TG sein wird.
Rettet Saarbrücken-Präsident Ostermann Türkgücü vor dem aus?
Gestern Abend wurde in den Medien kolportiert, dass man in Saarbrücken über ein Sponsoring in Höhe von 500.000 Euro nachdenkt, um Türkgücü den Spielbetrieb bis zum 34. Spieltag zu ermöglichen. Dieser Zeitpunkt wäre ausreichend, damit der FCS keine Punkte aus den zwei siegreichen Spielen (3:1 und 5:1) gegen Türkgücü verliert – was dies für den Rest der Saison und die anderen 18 Clubs der 3. Liga bedeuten würde, interessiert den Millionär nicht.
Der Insolvenz-Verwalter als Schlüsselfigur
Und obwohl alles eine sportlich signifikante Auswirkung hat, gibt die Antwort auf die derzeit brennendste Frage der 3. Liga ein Jurist: Der Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig von der Kanzlei Jaffe. Auch wenn es sich die halbe Liga und der DFB anders wünschen würden – dieser Mann muss sich ausschließlich nach der Insolvenzordnung richten und kann auf die Spielordnung der Liga nur sehr marginal Rücksicht nehmen.
Als interessierter Laie habe ich mich etwas in die Rechtslage eingelesen und gebe hier einmal meine Erkenntnisse wieder.
Die erste spannende Antwort gibt der Insolvenzverwalter die nächsten Tage auf die Frage, ob die überschuldete und illiquide Türkgücü Fussball KGaA über genug „Masse“ für das Insolvenzverfahren verfügt. Was bedeutet dies?
Die Insolvenzmasse
Die Insolvenzmasse ergibt sich aus sämtlichen Vermögensgegenständen des Schuldners, die ihm zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags gehören und die er während des Verfahrens noch erwirbt. Sprich alles, was einen Wert hat: Bankguthaben, Geldforderungen gegen den DFB („Fernsehgelder“), Wert von Spielerrechten usw. Gerade die Spielerrechte tendieren womöglich eher gegen Null, allein schon wegen des Sonderkündigungsrechts der Spieler bei einer Insolvenz.
Auch eine Insolvenz kostet Geld
Im Falle der Insolvenz fallen für die Abwicklung des Verfahrens viele Kosten an: Wesentlich sind die Gerichtskosten sowie die Kosten des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters. Da Türkgücü Ende Januar nicht nur das Geld zur Bezahlung von z.B. Gehältern ausging (man also nicht solvent war) sondern nach der letzten öffentlich zugänglichen Bilanz (zum geplanten Börsengang) auch überschuldet war, könnte durchaus der sehr seltene Sonderfall „Ablehnung Insolvenz mangels Masse“ eintreten.
Keine Masse – Ende des Spiel- und Geschäftsbetriebs
Die Abweisung eines Eröffnungsantrags mangels Masse muss unverzüglich öffentlich bekannt gemacht werden (§ 26 Abs. 1 S. 3 InsO). Der Beschluss hat sowohl für den Schuldner als auch für die Gläubiger weitreichende Konsequenzen. Es führt zur Auflösung der KGaA (§ 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Dann könnte rechtlich wohl auch kein Spielbetrieb mehr betrieben werden – auch wenn die Spieler auf Gehalt verzichten wollten. Auch versicherungstechnisch (Berufsgenossenschaft) wäre das eine echte eine Herausforderung. Die Gesellschaft stellt daher sofort komplett den Geschäftsbetrieb ein. Das war es dann mit TG. Die Tabelle der 3. Liga wird bereinigt.
Oder doch ein Regel-Insolvenzverfahren?
Wir sollten jedoch nicht von Insolvenz mangels Masse sondern von einem Regel-Insolvenzverfahren ausgehen. Im Wesentlichen stellt sich dann die Frage, ob das Ziel, entweder die Liquidation, also die ordnungsgemäße Abwicklung und Beendigung der Fußball KGaA oder ein Insolvenzplanverfahren mit dem Ziel der Sanierung und Weiterführung der Fußball-Firma wird. In beiden Fällen könnte TG tatsächlich die Saison beenden. Könnte…
Die Liquidation dauert bei Firmen schon mal zwischen zwei und zehn Jahren. Bei der Liquidation bräuchte es jedoch Sponsoren, wie z.B. den oben genannten Herrn Ostermann aus dem Saarland, welche sämtliche Kosten des Spielbetriebs bis Saisonende vollständig trügen. Hier könnte auch ein möglicher, bereits diskutierter Gehaltsverzicht der Spieler helfen, den Umfang des notwendigen Sponsorings zu verringern. Allerdings kann besagter Herr Ostermann jetzt nicht einfach beim Insolvenzverwalter anfragen „…wieviel braucht es denn bis zum 34. Spieltag?”. Denn Dr. Liebig ist ausschließlich den Schuldnern verpfichtet und nicht dem DFB oder einem Dritten. Und selbst wenn dieses Sponsoring kommt, wäre es vertragsrechtlich sicherlich anspruchsvoll, dass dies im Falle einer Liquidation dann doch nicht für die Schuldner herangezogen wird. Dieser Sponsoringvertrag müsste mit sehr heißer Nadel gestrickt werden – Fehleranfälligkeit inklusive.
Im Insolvenzplanverfahren ist es einfacher. Als Voraussetzung für die Aufrechterhaltung von Spielbetrieb und KGaA reicht eine positive Fortbestandsprognose, also eine belastbare Annahme, dass TG die nächsten zwei Jahre sehr wahrscheinlich jederzeit fähig ist, seine Rechnungen zu begleichen. Auch dazu bedürfte es – selbst in der Regionalliga Bayern – eines potenten Sponsors. Hier sprechen wir dann womöglich von einem Sponsoring von rund zwei Millionen Euro. Das Insolvenzplanverfahren ist also eher unwahrscheinlich.
Entscheidung steht unmittelbar bevor
Nach Lage der frei zugänglichen Informationen wird daher der Insolvenzverwalter in Kürze wahrscheinlich eine Insolvenz mit Ziel der Liquidation der KGaA bekannt geben. Ob man dabei das sportliche Ziel erreicht, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten, bleibt offen. Da eine Trennung von Spielbetrieb und Liquidation nicht wirklich durchführbar ist, wäre es sogar trotz Sponsor denkbar, dass zwischenzeitlich durch unerwartete Kosten dennoch die Lichter bei TG ausgehen. Das wäre natürlich der absolute worst-case. Ob man in der Heinrich-Wielandt-Straße jedoch überhaupt schon einen Sponsorvertrag für die Restsaison unter Dach und Fach hat, ist offen.
Gehaltsverzicht nicht ohne Tücken
Noch ein Hinweis zum Gehaltsverzicht durch die Aktiven: Das mit dem Gehaltsverzicht ist ein zweischneidiges Schwert für die Spieler. Denn wenn sie anschließend arbeitslos sind, reduziert dies auch ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld – unter Umständen erheblich. Ein Verzicht wird daher, wenn überhaupt, sicherlich nur ein Teilverzicht und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Arbeitslosengeldes. Und das notwendige Sponsoring ist entsprechend hoch. Der vom Spieler Sorge angedachte (teilweise) Gehaltsverzicht ist dann wohl auch eher ein Tropfen auf einem heißen Stein in der Causa Türkgücü.
Die wahrscheinlichste Variante sehe ich daher in einer Insolvenz mit Liquidation – ohne Sponsor und damit in der Einstellung des Spielbetriebs.
So oder so: Es bleiben spannende Tage in Liga 3…